Hallo, ich würde ihm klar machen, daß Du auf Wandel / Rücktritt bestehst. Für dich ist nicht erheblich ob er selbst vom Halsbruch wußte oder nicht und wie die Gitarre klingt; - Tatsache ist, dass ihr euch vorher über die Mängel ausgetauscht habt und dir dieser extreme Mangel/Fehler der den Wert extrem reduziert nicht bekannt war und du daher etwas anderes bekommen -, als du vermeintlich gekauft hast. Wenn er selbst behauptet vom Bruch nichts gewußt zu haben, dann ist damit auch klar, dass der verlangten Preis für einer Gitarre ohne Halsbruch kalkuliert gewesen sein muß!!!!
Und ein Transportschaden scheidet aus, weil der Bruch ja offensichtlich von jemandem repariert worden ist.
Was das Alter betrifft ist nach meiner Auffassung wesentlich ob zwischen euch eindeutig vom Herstellungszeitpunkt oder evtl. vom Kaufdatum die Rede war. (Z.B. Eine unbenutzte Gitarre die 5 Jahre beim Händler liegt, bevor dieser sie verkauft gilt trotzdem als neu). Wenn allerdings nachprüfbar ist, dass er auch was das Alter betrifft gelogen hat, und dir nicht mehr antwortet, würde ich ihn wissen lassen, daß du ihn aus diesen Gründen nicht mehr für vertrauenwürdig hältst und nur mit einem ehrlichen Partner Geschäfte machen willst.
Ich gehe allerdings davon aus, dass er, nachdem er dein Geld hat auf stur schaltet und dich unfreundlich abfertigen wird. In dem Fall sendest du ihm am besten einen eingeschriebenden Brief in dem du die beschriebenen Sachverhalte ausführlich schilderst und ihn (je nachdem was du willst) zur Rückgabe oder Preisnachlass aufforderst, ansonsten würdest du die Sache einem Anwalt übergeben. Wenn dieser Brief direkt von einem Anwalt kommt, (auf Briefpapier eines Rechtsanwalts) wirkt das natürlich noch besser (eine kurzes Gespräch und Verfassen eines solchen Schreibens beim Anwalt kostet normal nicht die Welt).
Ob du ihn dann, falls er nicht darauf eingeht auch wirklich verklagst, würde ich vom Streitwert (Kaufpreis) abhängig machen. Denn leider bedeutet recht zu haben, sehr oft nicht recht zu bekommen. (Ich selbst bin im Laufe der Jahre bereits 3 mal auf die Nase gefallen als Käufer und Verkäufer, - wo entweder Ware angeboten wurde die gar nicht vorhanden war, oder Teile des vereinbarten Preises vom Käufer nicht bezahlt wurden. Da gabs in zwei Fällen zwar Gerichtsverfahren in denen festegestellt wurde, daß ich Betrogen wurde und mir Geld / Ware vorenthalten wurde; nur leben der Schuldigen 1000km entfernt, leisten den Offenbarungseid (behaupten kein Geld zu haben), bzw. werden auf Bewährung verurteilt, was mir aber meinen Schaden nicht ersetzt. Und weitere Versuche Geld von denen einzutreiben würden zunächst mir zusätzliche Kosten verursachen..... bei ungewissem Endergebnis....
Dir viel Glück. Oft wirkt eine überzeugende Drohung Wunder. - Beschwichtigen lassen würde ich mich bei einem solch gravierenden Mangel nicht!!!