Gitarre mit reparierten halsbruch gekauft?

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Hi.
Habe eine recht ungewöhnliche Frage.
Habe eine Fame forum gebraucht gekauft, und am Hals bzw Kopf sieht das ganze ziemlich komisch aus.
Ich wollte hier mal fragen ob das nur schlechte Verarbeitung ist, oder es sich tatsächlich um einen ehemalig kaputten Hals handelt.



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Halsbruch
 
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Kann das noch jemand bestätigen ?
Ich habe screenshots, bei denen über die gebrauchsspuren geredet wird (das wird verschwiegen).
Außerdem wurde erwähnt dass die Gitarre erst ein halbes Jahr alt wäre, wobei das laut seriennummer und genauen Modelldetails auch nicht sein kann.

Ich weiß, dass keine Rechtsberatung erlaubt ist.
Ich würde allerdings gerne eure Empfehlungen hören, was ihr an meiner stelle machen würdet.

Der verkäufer antwortet mir nämlich auch nicht mehr.
LG
 
Ist für mich auch ein klarer Halsbruch, nicht mal schön repariert. Wenn dann noch das Alter nicht stimmen kann und der Verkäufer sich nicht mehr meldet, würde ich mich noch einmal ernsthaft an diesen wenden, seine Daten hast du ja, wenn du das Geld überwiesen hast.
 
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Hi. Also, der Verkäufer meint er müsse nicht die ganze Biographie auflisten, und dass die Gitarre ja immer noch genauso klingt. Außerdem sagt er, er wusste vorher nichts von dem Bruch.

Was kann ich jetzt machen,
Wenn er es nicht einsieht?

Ist es realistisch anders eine Auflösung des Kaufvertrags zu erreichen, wenn ja wie?

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Hallo, ich würde ihm klar machen, daß Du auf Wandel / Rücktritt bestehst. Für dich ist nicht erheblich ob er selbst vom Halsbruch wußte oder nicht und wie die Gitarre klingt; - Tatsache ist, dass ihr euch vorher über die Mängel ausgetauscht habt und dir dieser extreme Mangel/Fehler der den Wert extrem reduziert nicht bekannt war und du daher etwas anderes bekommen -, als du vermeintlich gekauft hast. Wenn er selbst behauptet vom Bruch nichts gewußt zu haben, dann ist damit auch klar, dass der verlangten Preis für einer Gitarre ohne Halsbruch kalkuliert gewesen sein muß!!!!

Und ein Transportschaden scheidet aus, weil der Bruch ja offensichtlich von jemandem repariert worden ist.

Was das Alter betrifft ist nach meiner Auffassung wesentlich ob zwischen euch eindeutig vom Herstellungszeitpunkt oder evtl. vom Kaufdatum die Rede war. (Z.B. Eine unbenutzte Gitarre die 5 Jahre beim Händler liegt, bevor dieser sie verkauft gilt trotzdem als neu). Wenn allerdings nachprüfbar ist, dass er auch was das Alter betrifft gelogen hat, und dir nicht mehr antwortet, würde ich ihn wissen lassen, daß du ihn aus diesen Gründen nicht mehr für vertrauenwürdig hältst und nur mit einem ehrlichen Partner Geschäfte machen willst.

Ich gehe allerdings davon aus, dass er, nachdem er dein Geld hat auf stur schaltet und dich unfreundlich abfertigen wird. In dem Fall sendest du ihm am besten einen eingeschriebenden Brief in dem du die beschriebenen Sachverhalte ausführlich schilderst und ihn (je nachdem was du willst) zur Rückgabe oder Preisnachlass aufforderst, ansonsten würdest du die Sache einem Anwalt übergeben. Wenn dieser Brief direkt von einem Anwalt kommt, (auf Briefpapier eines Rechtsanwalts) wirkt das natürlich noch besser (eine kurzes Gespräch und Verfassen eines solchen Schreibens beim Anwalt kostet normal nicht die Welt).

Ob du ihn dann, falls er nicht darauf eingeht auch wirklich verklagst, würde ich vom Streitwert (Kaufpreis) abhängig machen. Denn leider bedeutet recht zu haben, sehr oft nicht recht zu bekommen. (Ich selbst bin im Laufe der Jahre bereits 3 mal auf die Nase gefallen als Käufer und Verkäufer, - wo entweder Ware angeboten wurde die gar nicht vorhanden war, oder Teile des vereinbarten Preises vom Käufer nicht bezahlt wurden. Da gabs in zwei Fällen zwar Gerichtsverfahren in denen festegestellt wurde, daß ich Betrogen wurde und mir Geld / Ware vorenthalten wurde; nur leben der Schuldigen 1000km entfernt, leisten den Offenbarungseid (behaupten kein Geld zu haben), bzw. werden auf Bewährung verurteilt, was mir aber meinen Schaden nicht ersetzt. Und weitere Versuche Geld von denen einzutreiben würden zunächst mir zusätzliche Kosten verursachen..... bei ungewissem Endergebnis....

Dir viel Glück. Oft wirkt eine überzeugende Drohung Wunder. - Beschwichtigen lassen würde ich mich bei einem solch gravierenden Mangel nicht!!!
 
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sei hiermit nochmal bestätigt.... Halsbruch...

Aber ich finde das sieht auf den ersten Blick eigentlich ganz gut gemacht aus - nicht besonders hübsch, aber technisch sauber. Klingt siedenn komisch? Oder ists eher ein ideeller Wertverlust? Ist nätürlich ärgerlich, wenn der Verkäufer es nicht zu gibt.
 
der Verkäufer meint er müsse nicht die ganze Biographie auflisten, und dass die Gitarre ja immer noch genauso klingt.

Noch eine Bestätigung: was soll das denn anderes sein als ein Halsbruch? ;)

Tja, das mit der "Biographie auflisten": Das ist wie beim Autokauf einen reparierten Unfall zu verschweigen. -> Täuschung! Und vor allem, dein Verkäufer kann sich nicht rausreden, er hätte es nicht gewusst. Das sieht ja jeder.
 
Hi,

wenn ich mr das ansehe, bin ich mir ziemlich sicher, dass jeder Richter das "wusste ich nicht" als Schutzbehauptung abtun würde; selbst ein Nicht-Fachmann sieht, dass da ein Bruch war. Wichtig wäre noch, dass Du Beweise sicherst. Insbesondere solltest Du die Fotos aus dem angebot haben, denn er könnte behaupten, dass man da auch schon hat sehen können.

Gruß, bagotrix
 
Das ist ein ganz offensichtlicher Halsbruch, nicht nur an, sondern länger gebrochen. Wenn auch technisch nicht schlecht gemacht - und wie es aussieht sogar lackiert wurde? Nur optisch nicht sehr gelungen. Das es Dich stört ist verständlich. Ich würde dem Verkäufer einfach einmal einen Brief von einem RA schicken. Entweder hast Du da Jemanden im Bekanntenkreis - wenn nicht, so teuer ist es nicht.
 
Nanana, man braucht nicht immer gleich einen Anwalt. Geht ja nicht nur ums Geld sondern auch um die verlorene Zeit. Ich hab da nicht so viel.

Erstmal sollte der Erwerber sich im Klaren sein was er will: Rückgeben oder weniger bezahlen, also eine Teilrückerstattung des Kaufpreises. Und wenn letzteres wie viel weniger. Man sollte aber immer realistisch bleiben und nicht unverschämt werden.

Dann den Käufer auf dem bisherigen Weg anschreiben. Ganz normal und freundlich. So Sachen erwähnen wie "Gitarrenbauer hat bestätigt..." und "Schaden stellt Wertminderung dar" erwähnen. Wenn er nicht reagiert dann Frist stellen (2 Wochen ist gut) und evtl. mal darauf hinweisen, dass als nächstes Kosten entstehen würden die (bei Rechtmäßigkeit der Forderungen) dann auch der Verkäufer tragen muss. Auch auf dem bisherigen Wege. Wenn das nicht klappt dann per Einschreiben mit Rückschein (sind erste Kosten). Danach kann man immer noch zum Anwalt.

Wenn er nämlich Pech hat, ist der Verkäufer von dem Geld gleich mal in Urlaub und hat nix mitbekommen. Wenn man da zu schnell mit dem Anwalt ist, bekommt der Käufer 30€ Wertminderung und darf 50€ für den einen Anwaltsbrief zahlen welche er dann nicht zurück bekommt weil der Verkäufer ja gar nicht die Möglichkeit hatte zu reagieren.

Nicht immer so schnell mit dem Anwalt auch wenn der sich freut. Einer bezahlt ihn nämlich immer.
 
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Wo hast du die Gitarre denn gekauft? Über das Internet? Und dann ist die Frage ob Privat oder bei einem Händler. Wenn Privat wird es schwierig, ausser du warst so Klug und hast mit Paypal gezahlt. Dann kannst du von dem Käuferschutz gebrauch machen. Wenn es ein Händler war, dann hast du ohnehin mindesten 14 Tage Rückgaberecht. Das gilt aber auch alle nur sofern du die Gitarre Online gekauft hast. Wenn du sie vor Ort bei dir in der Nöähe gekauft hast wird es schwieriger. Vorallem dann wenn es privat war.
 
@ coparni: Fast jeder hat einen RA in der Nähe, als Freund oder Verwandtschaft, der so einen Brief schreibt für ein Dankeschön?? Und ein solch freundlicher Brief hilft meist weiter, ohne Verzögerung. Denn bei dem Verkauf handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Selbst jeder Anfänger sieht, das es sich nicht um eine angeschäftete Kopfplatte handelt, sondern einen reparierten Bruch. Und das ist in meinen Augen eine Unverschämtheit. Auch wenn ich glaube, das die Reparatur ewig halten wird, und bei deckender Lackierung nicht aufgefallen wäre, ist es so doch eine ziemliche Wertminderung, spätestens wenn sie wieder verkauft werden sollte.
 
Geht ja nicht nur ums Geld sondern auch um die verlorene Zeit. Ich hab da nicht so viel.

Ja, da stimme ich Dir zu. Hier ist es ja zumindest mal sehr offensichtlich das es sich um einen Halsbruch handelt, deutlicher geht's ja kaum noch. Ich habe vor 2 Wochen eine LTD AX-50 in der Bucht gekauft, sollte angeblich Neuware sein! Die Saiten waren Pechschwarz, das Satin-Silber teilweise schon leicht vergilbt (Sonne/Nikotin!?) und die die Gitarre nicht bespielbar. Der Hals hat am 12 Bund einen leichten Knick, was eine sehr hohe Saitenlage über alle Bünde fordert damit es nicht schnarrt, Minimum 3 mm. Dabei geht es ja nicht einmal um eine Unsumme, die liegt ja eher im Niedrigpreissegment. Aber ich habe nun schon Stunden in Einstellarbeiten und Diskussion investiert, ist schon wirklich sehr ärgerlich :mad: und natürlich nicht über PayPal gekauft :redface:!
 

*Für den weiteren Threadverlauf bitte ich zu beachten, dass es hier keine individuelle Rechtsberatung geben kann und darf, weil dies ggfs. zu juristischen Konsequenzen für den Boardbetreiber führt.
Ich verweise hierzu auf das Unterforum
"Musikpraxis/Musikbusiness & Recht", in dem allgemein formulierte rechtliche Probleme diskutiert werden können.
Zu beachten sind dabei die
"besonderen Regeln" dieses Forums* -
Die Moderation
 
@ coparni: Fast jeder hat einen RA in der Nähe, als Freund oder Verwandtschaft, der so einen Brief schreibt für ein Dankeschön??

Ich z. B. nicht. Die meisten Rechtsanwälte mögen mich nicht oder wenn dann nur wegen dem Geld dass ich ihnen zahlen müsste.

- - - aktualisiert - - -


... keine individuelle Rechtsberatung ...

Naja, ein paar Hinweise ab wann man zum Anwalt gehen sollte sind wohl noch keine Rechtsberatung. Mit Zivilrecht kenne ich mich eh kaum besser als der Durchschnittsbürger aus und dementsprechend sage ich da auch nichts dazu und werfe auch nicht mit Fachbegriffen um mich. Ich stelle nämlich immer wieder fest wie "rechtliche Ausführungen" in Foren (oder auch Zeitungen) mit total falschen Fachbegriffen bezeichnet werden und damit wird nicht selten die ganze Aussage falsch.
 
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Mal rein interessehalber: Wie viel hast du für die Fame den bezahlt? Dann könnte man abschätzen wie hoch die Wertminderung durch den Bruch ist. Abseits jedes Rechts würde mich an diesem Betrag orientieren ob es sich lohnt hier noch mehr Geld und Zeit zu investieren oder die Gitarre vielleicht einfach zu benutzen oder mit einem Verlust von -beispielsweise- 50€ einfach weiterzuverkaufen (natürlich dann mit korrekter Beschreibung). Einen Anwalt einzuschalten kostet natürlich direkt Geld und man läuft immer Gefahr am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich für mich würde dann halt eher privat noch etwas Druck machen, welche Rechte man hat und in welcher Form und mit welchem Inhalt so eine Mängelrüge zu geschehen kann man gut im Netz recherchieren. Ein Brief vom Anwalt ist ja -erst mal- auch nur ein Brief, der auch nicht mehr Rechtswirkung hat als ein privates Schreiben.
 
Ich hab auch keine Anwälte zum Freund... breitschultrige Türstehertypen vielleicht noch :D
Ich bin aber auch diplomatisch genug sowas selbst regeln zu können.

Vielleicht komme ich auch aus einer anderen Generation, aber bei mir löst die Drohung mit einem Anwalt nur hämisches Grinsen aus, weil das wohl die berühmteste, leere Drohung der Welt ist - und man dafür erstmal ordentlich in Vorkasse gehen muss - besonders wenn der "Feind" ein dickhäutiger, geduldiger Mensch ist.

Ich empfehle hier also auch den freundlichen Weg. Man glaubt oft garnicht, wieviel man mit einem lächeln oder ausgelöstem Mitleid/schlechtem Gewissen bewegen kann.
 
Ich empfehle hier also auch den freundlichen Weg. Man glaubt oft garnicht, wieviel man mit einem lächeln oder ausgelöstem Mitleid/schlechtem Gewissen bewegen kann.

Genau das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Wer direkt unfreundlich auftritt, herumpoltert oder die Anwaltskeule schwingt löst bei der Gegenseite meist sofort eine Abwehrhaltung aus. Mir gehts gerade auch so, eigentlich bin ich normalerweise sogar viel kulanter als rechtlich notwendig, aber wenn der Bogen überspannt wird gehts halt schnell ums Prinzip, und das führt dann oft dazu dass beide Seiten ungleich mehr Zeit, Geld und Nerven investieren als einer gütlichen Einigung als Verlust aufgetreten wäre. Bei mit gehts beispielsweise gerade nur um ~100€, dafür investiere ich normalerweise keine Zeit & Nerven, aber seit mir der Käufer (65er jähriger Rentner...) neben einem Anwalt sogar mit einem Besuch seiner "Motorrad-Rocker-Kumpels" gedroht hat schalte ich definitiv auf stur, auch wenn ich das selbst eigentlich gar nicht will. :mad:
 
Ich habe leider gemerkt, das auf Dauer Freundlichkeit und Gutmütigkeit NICHT zum Erfolg führt. Und es geht auch nicht um Anwaltskeule - sondern einen freundlich formulierten Brief. Nur die Kopfzeile mit dem Geschäftslogo hilft, den Anderen erkennen zu lassen, das man es eben nicht "abhakt". Ich war jahrelang zu gutmütig - habe dadurch etliche Euronen "liegengelassen". Und nach mehreren freundlichen Erinnerungen per Mail oder Anruf, kam später die Lösung erst nach den besagten Briefen...Besonders bei Gelegenheiten, wo man mich über den Tisch ziehen wollte. Und das ist bei dem Verkauf einer reparierten Gitarre an den User geschehen. Da würde meine Freundlichkeit aufhören. Denn das nenne ich Vorsatz!
 
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