Gottesdienstbegleitung auf der Orgel mit und ohne Pfüfung

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Hallo!

Ich wollte mal fragen, ob sich jemand damit auskennt, ob sich eine Prüfung für Organisten ( D oder C-Prüfung) schlussendlich in der Vergütung der Gottesdienste wirklich bemerkbar macht. Ich werde gerade kirchenmusikalisch auf Orgel-D-Prüfung ausgebildet. Also ich weiß zwar, dass die evangelische Kirche mehr Geld springen lässt als die Katholische, deshalb bleibe ich auch bei der ev. Kirche. Aber mich würden mal ganz einfach Zahlen interessieren, wie viel der Organist ohne Prüfung, mit D-Prüfung und mit C-Prüfung pro Gottesdienst bekommt. Ich weiß zwar auch, dass es innerhalb Deutschlands wieder viele Unterschiede gibt, aber so ungefähr sollten die jeweiligen Lohnsätze ja übereinstimmen.
Danke!
 
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Hi!
Also das is wirklich schon von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Auf jeden Fall lohnt sich die D-Prüfung und die C. Auch wenn die C-Prüfung mit einem 2-jährigen Kurs (jeden 2. Samstag oder so) verbunden is. Hab ich alles gemacht.

Ohne Schnein bekam ich pro Gottesdienst ca. 8 €
mit D: 10-12
mit C: 15 bis 20
hängt halt davon ab, wo du spielst, was es für ein GoDi is etc.
Für Sonderaktionen wie Beerdigung kannst du locker mit C-Schein 25 € verlangen.
Für Trauungen, verlange ich z. Z. 80 €.

Is wahrscheinlich sogar noch eher billig bei mir, da ich aufm Land wohne. In der Stadt kannst noch mehr verlangen.
LG, Anna
 
Hallo,

in unserem ev. Kirchenkreis ist das relativ fest geregelt. Mit C-Schein kann man sich auf nebenberufliche C-Stellen bewerben und bekommt bei Anstellung dann ein festes Monatsgehalt. Das ist abhängig vom Umfang der Tätigkeit (nur Orgel oder Orgel und Chor, Posaunenchor usw.). Wenn man als C-Musiker eine D-Stelle annimmt, bekommt man auch nur das D-Gehalt.
Die Höhe des Gehalts ist also abhängig von der Stelle, auf der man sitzt und nicht von der Qualifikation. Die Qualifikation ist nur die Voraussetzung dafür, sich auf eine entsprechende Stelle erfolgreich bewerben zu können.

Will man keine regelmäßigen Dienste, kann man sich auch mit Vertretungen begnügen. Die werden bei uns unabhängig vom Abschluss bezahlt, d.h. jeder bekommt vom Kreiskirchenamt für eine Orgelvertretung dasselbe, egal ob ohne oder mit A-,B-,C-,D-Schein.
Ich habe die genauen Beträge nicht im Kopf, es sind aber so ungefähr 20€ für einen normalen Gottestdienst, 15€ für einen Kindergottestdienst und 25€ für eine Trauung. Sonderwünsche, z.B. bei Trauungen (Orgel-/Klavierstück vor der Einsegnung, Begleitung einer "mitgebrachten" Sängerin o.ä.), kosten extra und sind Verhandlungssache.


Hoffe, das hilft erst mal weiter,
Mico
 

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