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Haftpflichtversicherung für Musiker mit eigener Anlage

madi70
madi70
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Hallo,

angenommen da wäre eine kleine Gruppe von Musikern, die ihrer Musik nebengewerblich nachgehen und für kleineres bis mittleres Ambiente ihre eigene Anlage zu Beschallung mitbringen würde. Dann müssten diese Musiker doch sicherlich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Schließlich könnte es doch passieren, dass ein Boxenständer umfällt und jemanden verletzt. Oder der Boxenständer hinterlässt Kratzer auf den Parkett. Oder ... was auch immer. Oder würde das die Haftpflicht des Veranstalters mit übernehmen? Aber spätestens wenn das Parkett dem Veranstalter selbst gehört wird er wohl den Schaden von den Musikern reguliert haben wollen. Kann hier jemand solchen Musikern eine Versicherung empfehlen?

Vielen Dank,
Matthias
 
Eigenschaft
 
Ohne näher auf die Haftungsfragen einzugehen:
gewerbliche Tätigkeit als Musiker --> Betriebshaftpflicht f. Musiker
Veranstalter --> Veranstalterhaftpflicht
Über die MB-Google-Funktion kommst Du an die Ergebnisse und an die empfohlenden Assekuradeure, die Dich auch hinreichend i. S. des RDG über die Haftung und die mögliche Regressnehme duch den Veranstalter und/ od. dessen Versicherer informieren können.
 
Hallo,

eine Haftpflichtversicherung gibt es immer für denjenigen, der ansonsten die Haftung zu tragen hätte.
Das richtet sich je nach Schadens- und Einzelfall nach den gesetzlichen Regeln.

Für die geschilderten Schadensmöglichkeiten wäre eine Haftpflichtversicherung sicherlich sinnvoll.

Es gibt im Wesentlichen einerseites Privat- und Berufshaftpflicht, die Private sollte sowieso jeder haben,
die Berufliche empfiehlt sich für Alle, die selbständig sind oder deren Arbeitgeber keine ausreichende
Sicherung betreibt. Der Unterschied ist klar: privat ist in diesen Fällen Freizeit, Beruf ist (jede!) berufliche
Tätigkeit (also auch Nebenerwerb).

Ansonsten gibt es Vermögens-, Sach- und Körperschadensversicherungen. In den hier anzunehmenden
Fällen wäre Sach- und Körperschaden relevant. Dagegen sollte man sich ausreichend (Versicherungssumme!)
absichern.
Was das kostet, ist von Branche zu Branche und Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auch der Umgang
mit dem Kunden ist unterschiedlich. Dank der vielen Zusammenlegungen von Versicherungen in den letzten Jahren
ist der Markt einerseits in Bewegung und andererseits unübersichtlich, ich würde mich da selbst neutral erkundigen
und Angebote einholen. Eventuell kann es auch von Vorteil sein, bei dem Versicherer nachzufragen, wo man seine
anderen Belange abgesichert hat.

Grüße
Jürgen
 
Die wesentlichen Fragen sind ja schon beantwortet, vielleicht noch ein paar Ergänzungen:

Hallo,

angenommen da wäre eine kleine Gruppe von Musikern, die ihrer Musik nebengewerblich nachgehen und für kleineres bis mittleres Ambiente ihre eigene Anlage zu Beschallung mitbringen würde. Dann müssten diese Musiker doch sicherlich eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Es ist sicher nicht verkehrt, haftpflichtversichert zu sein. Allein das Tätigwerden als Musiker setzt indessen nicht zwingend den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.

Schließlich könnte es doch passieren, dass ein Boxenständer umfällt und jemanden verletzt.
Ja, so etwas kann passieren und so etwas ist auch schon passiert. Das läuft in aller Regel auf den Vorwurf der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten hinaus. Diese Pflichten hat grundsätzlich der Veranstalter wahrzunehmen, er kann aber ggf. die Band in Regress nehmen, d.h. den zu leistenden Schadenersatz an einen Dritten von der Band fordern. Ein (weiterer) Vorteil wenn man versichert ist: die Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab - eine Art passive Rechtsschutzfunktion - und trägt dabei das Prozesskostenrisiko.

Oder der Boxenständer hinterlässt Kratzer auf den Parkett. (...) Aber spätestens wenn das Parkett dem Veranstalter selbst gehört wird er wohl den Schaden von den Musikern reguliert haben wollen.
Naja, lassen wir mal dahingestellt, wie der Haftpflichtversicherer reagiert, wenn die Band in einem solchen Fall den Veranstalter entschädigt wissen will. Nach den mir bekannten Versicherungsbedingungen sind sowohl Ansprüche aus dem (Vertrags-)Erfüllungsbereich als auch sog. Bearbeitungsschäden regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Kann hier jemand solchen Musikern eine Versicherung empfehlen?

Ja ;)
 
Wie ist denn das mit der Schuldzuweisung, z.B. bei dem umgefallenen Boxenstativ. Wie weit bin ich da als Band, die das Stativ aufgebaut hat, verantwortlich? Wenn mir da ein Gast, möglicherweise auch noch betrunken, reinrennt und umschmeißt, muss man mir nicht zumindest nachweisen, dass ich das Stativ nicht ausreichend gegen so etwas gesichert habe, oder ein Defekt am Stativ vorlag, oder so etwas?
Wenn ich so Professionelle Veranstalter höre, und ihre Auflagen, die jeden montierten Scheinwerfer zusätzlich noch mit einem Draht-Fangseil sichern müssen, gefährliche Bereiche absperren usw. Da gehört ja alleine bei der Ausbildung ein Riesenstrang Sicherheitskraft dazu. Das kann ich als nebenerwerblicher Musiker nie leisten. Und selbst wenn ich jetzt eine Betriebshaftpflicht hätte, kommt die nicht genau mit den selben Fragen und zieht sich so aus der Verantwortung? Ich hab in fast 4 Jahrzehnten aktiver Bühnentätigkeit keine Betriebshaftpflichtversicherung gehabt. Vielleicht Glück gehabt, aber vielleicht hätte sie aus genau den eben genannten Gründen eh nicht gezahlt, wie das halt mit Versicherungen so ist. Du denkst, Du bist gegen alles versichert, aber wenn’s drauf ankommt, gibt’s irgendeine Klausel, wie sie sich da rausziehen können.
Ich will Versicherungen nicht grundsätzlich schlecht reden, es gibt ne Menge sinnvolle, und ich war sicher mehrmals in meinem Leben schon froh, eine Versicherung gehabt zu haben. Ich darf allerdings keine Bilanz ziehen, was ich in meinem Leben schon gezahlt habe, und im Gegenzug in Anspruch genommen habe. Aber ist natürlich auch klar, dass es Fälle gibt, wo ein einziger reicht, der dir das Genick brechen würde.
 
Wie ist denn das mit der Schuldzuweisung, z.B. bei dem umgefallenen Boxenstativ. Wie weit bin ich da als Band, die das Stativ aufgebaut hat, verantwortlich? Wenn mir da ein Gast, möglicherweise auch noch betrunken, reinrennt und umschmeißt, muss man mir nicht zumindest nachweisen, dass ich das Stativ nicht ausreichend gegen so etwas gesichert habe, oder ein Defekt am Stativ vorlag, oder so etwas?

Wenn der Gast überhaupt einen Anspruch hat, dann wird er ihn - vernünftigerweise - gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter ist für die sog. Verkehrssicherheit verantwortlich [https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht]. Er kann aber ggf. "den Schuldigen" in Regress nehmen.

Das kann ich als nebenerwerblicher Musiker nie leisten. Und selbst wenn ich jetzt eine Betriebshaftpflicht hätte, kommt die nicht genau mit den selben Fragen und zieht sich so aus der Verantwortung? Ich hab in fast 4 Jahrzehnten aktiver Bühnentätigkeit keine Betriebshaftpflichtversicherung gehabt.

Stell Dir vor, der Veranstalter kann Dir mit Erfolg eine Pflichtverletzung nachweisen. Kannst Du Dir vorstellen, dass - je nach Streitwert, gerade bei Personenschäden - ein geschmeidiger Batzen an Rechtsverteidigungskosten auf Dich zukommen können? Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt übrigens auch - und nicht zuletzt - die Abwehrkosten.

Vielleicht Glück gehabt, aber vielleicht hätte sie aus genau den eben genannten Gründen eh nicht gezahlt, wie das halt mit Versicherungen so ist. Du denkst, Du bist gegen alles versichert, aber wenn’s drauf ankommt, gibt’s irgendeine Klausel, wie sie sich da rausziehen können.

Tatsächlich? Vielleicht stimmt das. Vielleicht würde sie mangels Deines Verschuldens tatsächlich nicht zahlen; dann aber nimmt die Haftpflichtversicherung das Prozessrisiko auf ihre eigene Kappe (s.o.)

Ich darf allerdings keine Bilanz ziehen, was ich in meinem Leben schon gezahlt habe, und im Gegenzug in Anspruch genommen habe.

Ein Haftpflichtversicherungsvertrag ist kein Sparbuch und kein Festgeldkonto :)

Natürlich muss jeder für sich abwägen, ob er das Risiko selbst tragen will oder einem Versicherer überträgt. In einem Punkt stimme ich Dir aber zu: das Regulierungsverhalten manchen Versicherers ist schon - um es mal vorsichtig auszudrücken - ziemlich originell.
 
Wir hatten kürzlich die Diskussion, durch eine Klausel im Engagements-Vertrag jede Haftung auf den Veranstalter abzuwälzen. Aber das funktioniert natürlich nicht. Ich kann keine verbindlichen Klauseln einbauen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Ich geh doch lieber auf Nummer sicher, bevor noch irgendetwas passiert. Habe gesehen, dass ich bereits ab 120EUR Jahresbeitrag eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Band bekommen kann. Muss die jetzt nur noch mal vergleichen.
Oder hat jemand schon gute Erfahrungen und kann was empfehlen?
 
Bevor jetzt jeder Musiker bzw. Hobbyband eine Berufs-/Betriebshaftpflicht abschließen will, sollte man erstmal in die Bedingungen seiner Privathaftpflicht schauen. Meist sind dort nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einer gewissen Höhe (z.Bsp. 12.000 € jährlich) mitversichert. Wenn ich da drüber liege, kann ich mir immer noch Gedanken machen ;)
Ggf. mit der Versicherung sprechen.
 
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