Hals riss? (eBay gekauft) .....und weiterführende Diskussion

fantasy2113
fantasy2113
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
14.10.18
Registriert
22.02.16
Beiträge
121
Kekse
28
Ort
Berlin
Hallo, bei meiner eBay die Heute angekommen ist habe folgendes (siehe Bilder) enteckt!

Die Makel würden nicht in der Aktion beschrieben und waren nicht auf den Bildern ersichtlich.

Link zu den Bildern: (Onedrive Share Ordner)
https://1drv.ms/f/s!Ahue1uTgBXOxg4NFyO28si-VY7UR6Q
 
Eigenschaft
 
Der Verkäufer ist in diesem Fall auf jeden Fall rücknahmepflichtig
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Der Verkäufer ist in diesem Fall auf jeden Fall rücknahmepflichtig

Sehr gewagte Aussage ohne den Auktionstext zu kennen und zu wissen ob es jeweils ein Privater oder Gewerblicher ist.
Diese Aussage ist nämlich so erst mal falsch.

Da Rechtsberatung nicht erlaubt ist ein paar allgemeine Aussagen zum Kauf / Verkauf von Privat an Privat:

* Bei einem Verkauf von Privat an Privat trägt der Käufer das Versandrisiko.
* Konkret gesagt: Die Ware muss bei der Übergabe an den Versanddienstleister in dem beschriebenen Zustand sein, oder, falls keiner definiert ist, normal sachgemäß zu benutzen sein.
* Falls der Schaden schon vorher vorlag müsste der Käufer das beweisen, was in der Regel schwer bis unmöglich ist.
* Lag eine unsachgemäße Verpackung vor müsste auch das der Käufer beweisen. Und unsachgemäß laut DHL (oder welcher Firma auch immer) ist noch lange nicht unsachgemäß laut BGB.

Allgemein: Ich würde in so einem Fall, egal ob als Käufer oder Verkäufer, erst einmal eine gütige Einigung irgendwo in der Mitte suchen. Und bitte nicht direkt mit Anwalt, Polizei, Anzeige und Co. drohen, erfahrungsgemäß schaltet die Gegenseite dann fast automatisch auf stur.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Wenn es bereits so verschickt wurde, ohne Angabe in der Beschreibung, dann ist der Verkäufer - privat oder gewerblich - rücknahmepflichtig.
 
Sehr gewagte Aussage ohne den Auktionstext zu kennen und zu wissen ob es jeweils ein Privater oder Gewerblicher ist.
Diese Aussage ist nämlich so erst mal falsch.

Da Rechtsberatung nicht erlaubt ist ein paar allgemeine Aussagen zum Kauf / Verkauf von Privat an Privat:

* Bei einem Verkauf von Privat an Privat trägt der Käufer das Versandrisiko.
* Konkret gesagt: Die Ware muss bei der Übergabe an den Versanddienstleister in dem beschriebenen Zustand sein, oder, falls keiner definiert ist, normal sachgemäß zu benutzen sein.
* Falls der Schaden schon vorher vorlag müsste der Käufer das beweisen, was in der Regel schwer bis unmöglich ist.
* Lag eine unsachgemäße Verpackung vor müsste auch das der Käufer beweisen. Und unsachgemäß laut DHL (oder welcher Firma auch immer) ist noch lange nicht unsachgemäß laut BGB.

Allgemein: Ich würde in so einem Fall, egal ob als Käufer oder Verkäufer, erst einmal eine gütige Einigung irgendwo in der Mitte suchen. Und bitte nicht direkt mit Anwalt, Polizei, Anzeige und Co. drohen, erfahrungsgemäß schaltet die Gegenseite dann fast automatisch auf stur.

Na ja, es gibt den eBay Käuferschutz und ich hab mit PayPal bezahlt es gibt doch einige Möglichkeiten das Geld wieder zu bekommen.
 
Wenn es bereits so verschickt wurde, ohne Angabe in der Beschreibung, dann ist der Verkäufer - privat oder gewerblich - rücknahmepflichtig.

Was aber eben der Käufer beweisen müsste. Außerdem sieht das auf den Fotos für mich nach einem typischen Versandschaden aus, da muss man einem Verkäufer nicht direkt Betrug unterstellen, zumal auch selbst der Käufer nicht wissen kann, obs nicht wirklich ein Versandschaden war.

Aber ja, Paypal vereinfacht die Sache, denn was viele Verkäufer nicht wissen: Laut den Paypal AGB haften sie nun für die Risiken auf dem Versandweg und nicht mehr der Käufer. Das schreibt Paypal auch netterweise gar nicht so direkt hin, aber es geht aus dem Kontext hervor. Das hat aber nichts mehr mit dem Gesetz zu tun, sondern ist eben eine Konsequenz daraus, dass man Paypal als Verkäufer benutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
In der Beschreibung steht nicht viel und Detail Bilder gab es leider auch nicht
2016-09-05.png IMG_0740.JPG

Der Lackplatzer am Body war definitiv nicht beim Versand passiert! Weil die Gitarre in einer Tasche war
 
Mit "definitiv" bin zumindest ich in meinen Aussagen sehr vorsichtig. Der Super-Gau für eine Gitarre auf dem Versandweg ist wohl , wenn den Karton über die lange Seite rotiert und dabei auch noch stürzt. Das könnte zu beiden Schäden passen.

Aber, wie gesagt, wenn Paypal im Spiel ist ists eh egal, da kann man nur auf deren "Gottesurteil" warten.
 
Mit "definitiv" bin zumindest ich in meinen Aussagen sehr vorsichtig. Der Super-Gau für eine Gitarre auf dem Versandweg ist wohl , wenn den Karton über die lange Seite rotiert und dabei auch noch stürzt. Das könnte zu beiden Schäden passen.

Aber, wie gesagt, wenn Paypal im Spiel ist ists eh egal, da kann man nur auf deren "Gottesurteil" warten.

Muss dazu sagen der Verkäufer schon einige negative Bewertungen angesammelt hat und erst Versendet hat nach dem ich mich bei eBay beschwert hatte...

Außerdem wenn er sich weigert kann ich ihn halt negativ bewerten und letzter Instanz entscheidet ja eh eBay
 
Außerdem wenn er sich weigert kann ich ihn halt negativ bewerten und letzter Instanz entscheidet ja eh eBay

Naja, ob ihn das nun so viel jucken dürfte wenn er schon mehrere hat?
Paypal entscheidet übrigens, die haben rein rechtlich mit Ebay nichts mehr zu tun. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Meinst du "
Zwei winzige Dongs
auf der Rückseite an einer Kante.
"
im Text?
 
Ich denke es könnte so gewesen sein.
Der Vorbesitzer hat die Gitarre gekauft, shice gefunden und gleich wieder, absichtlich oder unabsichtlich schlecht beschrieben, eingestellt.
Und so wie die Verpackung aussieht hat der Transport der Gitarre den Gnadenschuss gegeben.
 
Ich denke es könnte so gewesen sein.
Der Vorbesitzer hat die Gitarre gekauft, shice gefunden und gleich wieder, absichtlich oder unabsichtlich schlecht beschrieben, eingestellt.
Und so wie die Verpackung aussieht hat der Transport der Gitarre den Gnadenschuss gegeben.

Jop so wirds wohl gewesen sein...
Der Verkäufer heißt übrigens "edit"
Am 10.9. kann ich den eBay Käuferschutz beantragen, hoffe ich bekomme meine Kohle wieder
 
Grund: Kommentar per Edit an Melder
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wünsche dir viel Glück :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wenn es ein Transportschaden ist, gibt es bei DHL richtig Ärger. Selbst mit Extraversicherung. Die versuchen IMMER auf schlechte Verpackung zu schieben. So gut verpacken, das deren Regeln eingehalten werden, kann man nicht als Privater. Und den Schaden muss der Versender angeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
schau dir mal diese Auktion an - was fällt dir auf?

Das glaube ich nicht ganz, was in Ebay für Preise erzielt werden.:eek:
Die J&D Standard gibt es im Music Store für 129.00€ neu, wahrscheinlich noch Versandkostenfrei, und Garantie doch auch mindestens 2 Jahre.

EDIT: Fehler, die LS 500 SD Cherry Sunburst kostet 369,-€, tschuldigung, aber da würde ich zu der zu 129,-€

greifen und ggfls. mit gebrauchten SD-Humbuckern pimpen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wenn es ein Transportschaden ist, gibt es bei DHL richtig Ärger. Selbst mit Extraversicherung. Die versuchen IMMER auf schlechte Verpackung zu schieben. So gut verpacken, das deren Regeln eingehalten werden, kann man nicht als Privater.

Hehe, in der letzten CT ist ein Leserbrief, da hat jemand bei DHL eine extra Flaschenverpackung / -karton bei DHL erworben, die damit beworben wird, dass darin eben Flaschen sicher und gut verpackt verschickt werden könnten. Die Flasche verbrach trotzdem auf dem Versandwetg und natürlich war dann auch hier für DHL die Verpackung nicht ausreichend, so dass sie nicht haften wollen. :confused:

Und den Schaden muss der Versender angeben.

Das führt zwar jetzt ein bißchen weit, und natürlich ists ein guter Stil die Dongs zu erwähnen (was ich auch immer tun würde, ich denke nicht, dass das hier in dem Fall den Preis sehr gedrückt hätte), aber wenn in der Auktion gar nichts zum Zustand steht ist das rechtlich -auf die Dongs bezogen- ok und man sollte dann als Interessent eben misstrauisch sein und im Zweifelsfall nachfragen:

"
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
"
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

So Dongs sind meinem Empfinden nach durchaus üblich bei gebrauchten Gitarren.

Wobei der Hals- / Griffbrettschaden für mich ja eh ein ganz anderes Kaliber ist, verglichen damit wären für mich die Dongs Nebensache.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben