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Hilfe bei Musikrecht-Arbeit! Bitte posten!

  • Ersteller a.k.a. i-d-i-o-t
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a.k.a. i-d-i-o-t
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Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend ideen zur bewältigung einer Hausarbeit aus dem Bereich Musikrecht/Urheberrecht/Unlauterer Wettbewerb, die hats meiner meinung nach nämlich ziemlich in sich. Wäre klasse wenn ihr mir behilflich sein könntet, bin schließlich musiker und kein jurist ;-)

Also, die gestellte Aufgabe lautet:

"Bitte prüfen Sie die Strafbarkeit des A und B. Alle notwendigen Strafanträge sind gestellt.
Die X-GmbH ist ein Unternehmen im Bereich der Werbewirtschaft, die Jingle- und Musikeinspielungen zur Untermalung von Film- und TV-Werbung entwirft und entwickelt.​

Die X-GmbH erhielt von der Y-AG, einer weltweit agierenden Fast-Food-Kette einen Auftrag im Rahmen einer groß angelegten Werbekampagne eine entsprechende Untermalung vorzunehmen. Der Vertrag zwischen der X-GmbH und der Y-AG weist aus, daß die Urheberrechte auf Verbreitung und Vervielfältigung nach der Erstellung im Lizenzwege an die Y-AG übergehen.

Der A ist Mitarbeiter der X-GmbH und gibt auf einer Wochenendparty im Überschwang der Gefühle wegen des großen Auftrages bekannt, daß er die neue Werbemusik für die Y-AG produziert und zur Zeit kreiert.

Der B, der diese Aussage gehört hat, meldet sich drei Tage später bei dem A und fragt diesen wegen eines Gesprächs an. Der B ist, wie der A weiß, Mitarbeiter der Z-AG, einem weltweit agierenden Konkurrenzunternehmen der Y-AG.

Nach einem kurzen Gespräch unterbreitet der B dem A den Vorschlag, daß dieser, sobald die Musik fertig gestellt ist, ihm eine Version auf CD zur Verfügung stellt. Der B bietet dem A dafür € 25.000,00 an.

Am Tage der Fertigstellung, noch bevor die Y-AG den Entwurf billigt und annimmt, leitet der A dem B die entsprechende CD zu, ohne zu wissen, was B damit machen wird."


also ich muss gestehn ich steig da nicht durch:

sind überhaupt irgenwelche urheberrechte verletzt worden? liegen die beim komponisten, bei seiner firma oder schon vor fertigstellung bei der auftragsfirma?
findet überhaut ein verstoß gegen unlauteren wettbewerb statt, solange der b keinen vorteil für seine firma daraus schlägt? ok, der vertrag zwischen x-gmbh und y-ag platzt natürlich, aber kann jemand schadensersatz fordern? in wie weit könnte ein gericht einem der beteiligten irgenwelche absichten unterstellen?

Also wie ihr seht, da kommen ne ganze menge überlegungen zusammen, also falls jemand von euch sich für knifflige fälle interessiert wärs klasse wenn er mir ein paar kleine tipps geben könnte - ich weiss, ich muss die arbeit eigentlich selbst schreiben, trotzdem müsste es wohl erlaubt sein mir ein paar denkanstöße zu geben ;-)

also vielen dank schonmal für eure aufmerksamkeit!

mfg
a.k.a. i-d-i-o-t
 
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das ist wirklich ziemlich knifflig. Ich sehe das nach dem ersten Eindruck so, dass A im Grunde genommen die Idee, für die er die Musik für Y-AG machen sollte, an Z-AG verraten hat. So weiß die Z-AG, die ja im Wettbewerb mit Y-AG steht, was diese plant.
Urheberrecht ist keins verletzt worden, weil A als Urheber erst einmal machen kann, was er will. Er hat die Verwertungsrechte allerdings an ein anderes Unternehmen verkauft. Urheber bleibt er ohnehin.

Es geht hier nur darum, dass A vermutlich Vertragsbruch begangen hat und evtl deshalb von Y-AG belangt werden kann. Wegen der Informationen, falls A welche von Y-AG hatte, um die Musik entsprechend darauf abzustimmen kann er sicherlich auch belangt werden. Wie man sowas nennt, weiß ich nicht. Wäre ja fast mit Spionage ähnlich??

Ich bin sehr gespannt, wie andere das einschätzen und wie letztenendes die Lösung lautet.
 
Das ist allerdings hier kein Hausaufgabenforum, und bei akademischen Studienarbeiten hört da der Spass auch spätestens auf.

Da überdies diese Fragestellung für ein Musiker-Board nicht relevant ist, gibt es gleich zwei gute Gründe, diesen Thread zu schließen.

Jens
 
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