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funky_soul2
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Hallo Alle zusammen,
wir haben im September 2004 eine "dreier" GbR gegründet um unseren Kunden vernünftige Rechnungen stellen zu können. Die Band besteht aber aus sechs Musikern. Sängerin, Sänger und Bassist wollten sich nicht fest binden, da Sie noch mehrere andere Projekt am laufen haben.
Ich muß noch hinzufügen, daß wir das Gewerbe (Band) nur nebenberuflich betreiben.
Wir haben also als GbR die Rechnungen gestellt und an die Drei nicht GbR- Mitglieder die Gagen nur gegen Quittung ausgegeben. Nun hat mich aber ein Gespräch mit einem Bekannten nervöse gemacht.
Zitat:"Paß mit den "Aushilfen" auf, wenn Ihre monatlichen Einnahmen jeweils 400 übersteigen, werdet Ihr zu Arbeitgebern und es fallen Sozialabgaben und Beiträge der Berufsgenossenschaft für die Aushilfen an".
Ist da etwas drann!!!!!!!!!! Daß wollen wir natürlich um jeden Preis vermeiden!!
Falls ja, würde es uns weiterhelfen wenn die anderen Drei uns jeweils einzelne Rechnungen stellen würden? Dann wären Sie doch so etwas wie Gastmusiker. Wie sieht es in diesem Fall dann mit der Umsatzsteuer aus? Müssen diese Rechnungen Umsatzsteuer enthalten oder können die Rechnungen Nettobeträge ausweisen?
Ihr seht also eine Menge Fragen und wir sind für jeden Tip dankbar. Wir erwarten hier keine Steuer- oder auch Sozialrechtsberatung aber evtl. ein paar Tips wo wir uns schlau machen können.
- Gibt es vernünftige Literatur "Steuer- und Sozialrecht für Musiker/Band"
- Interessant für uns wären auch Erfahrungen von Anderen, wie läuft das bei euch ab?
- Gibt es irgendwo ein Beispiel für eine Umsatzsteuererklärung einer Band?
Könnte uns und anderen dann als Vorlage für die anstehende Steuererklärung dienen.
- Wo finden wir einen auf Musiker/Bands spezialisierten Steuerberater?
Viele Grüße und besten Dank im Voraus.
...funky_soul2
PS: Eigentlich wollten wir doch nur gute Musik machen..........und jetzt so ein M.....
wir haben im September 2004 eine "dreier" GbR gegründet um unseren Kunden vernünftige Rechnungen stellen zu können. Die Band besteht aber aus sechs Musikern. Sängerin, Sänger und Bassist wollten sich nicht fest binden, da Sie noch mehrere andere Projekt am laufen haben.
Ich muß noch hinzufügen, daß wir das Gewerbe (Band) nur nebenberuflich betreiben.
Wir haben also als GbR die Rechnungen gestellt und an die Drei nicht GbR- Mitglieder die Gagen nur gegen Quittung ausgegeben. Nun hat mich aber ein Gespräch mit einem Bekannten nervöse gemacht.
Zitat:"Paß mit den "Aushilfen" auf, wenn Ihre monatlichen Einnahmen jeweils 400 übersteigen, werdet Ihr zu Arbeitgebern und es fallen Sozialabgaben und Beiträge der Berufsgenossenschaft für die Aushilfen an".
Ist da etwas drann!!!!!!!!!! Daß wollen wir natürlich um jeden Preis vermeiden!!
Falls ja, würde es uns weiterhelfen wenn die anderen Drei uns jeweils einzelne Rechnungen stellen würden? Dann wären Sie doch so etwas wie Gastmusiker. Wie sieht es in diesem Fall dann mit der Umsatzsteuer aus? Müssen diese Rechnungen Umsatzsteuer enthalten oder können die Rechnungen Nettobeträge ausweisen?
Ihr seht also eine Menge Fragen und wir sind für jeden Tip dankbar. Wir erwarten hier keine Steuer- oder auch Sozialrechtsberatung aber evtl. ein paar Tips wo wir uns schlau machen können.
- Gibt es vernünftige Literatur "Steuer- und Sozialrecht für Musiker/Band"
- Interessant für uns wären auch Erfahrungen von Anderen, wie läuft das bei euch ab?
- Gibt es irgendwo ein Beispiel für eine Umsatzsteuererklärung einer Band?
Könnte uns und anderen dann als Vorlage für die anstehende Steuererklärung dienen.
- Wo finden wir einen auf Musiker/Bands spezialisierten Steuerberater?
Viele Grüße und besten Dank im Voraus.
...funky_soul2
PS: Eigentlich wollten wir doch nur gute Musik machen..........und jetzt so ein M.....
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