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Impressumspflicht für künstlerseiten?

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MartinBLS
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Gibt ja ne regelung die eine Impressumspflicht vorschreibt für "geschäftsmäßige" webseiten vorschreibt.

fällt man mit zB einer bandwebseite, die nicht das ziel hat umsatz zu machen, wohl aber für konzerte zu werben, und den begrifft "geschäftsmäßig'"?

reicht es wenn man das impressum unter einem gut erkennbaren "kontakt" link in der Navigationsleiste unterbringt?

vielen dank
Martin
 
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Kontakt und Impressum kannst du es nennen, soweit ich mich erinnere muss es mit einem Klick erreichbar sein... und dieses "geschäftsmäßig" ist bei einer Band sehr leicht erreicht, auch, wenn ihr nix verkauft und nur für euch werbt.

Die Regel: im Zweifel zu viel reinnehmen als zu wenig.

aber ist ja auch kein Thema. Ansprechpartner mit Name, Anschrift, Tel., Steuernummer natürlich nur , wenn vorhanden.

Gruß
 
hi

reicht es wenn man das impressum unter einem gut erkennbaren "kontakt" link in der Navigationsleiste unterbringt?

ich meine auch dass das reicht! ich habe mal gelesen (ich glaube es war die c't), dass der link impressum, oder kontakt heißen sollte und nur maximal 2 oder 3, wieviel genau weiß ich nicht mehr, klicks von der startseite entfernt sein darf.

ich würde ein impressum empfehlen, gibt ja diese kanzeleien die gerne mal abmahnungswellen wegen sowas loslassen.

am besten bindest du das als bild ein, dann ist es nicht (bzw schlechter) für bots lesbar.
 
Hi,

"geschäftsmäßig" ist das Anbieten, wenn es "nachhaltig" erfolgt. Es hat also nichts mit Gewinnerzielungsabsicht zu tun. Da nicht nachhaltige Webseiten eingentlich nicht vorkommen, sollte grds. jede Seite ein Impressum haben. Der kommerzielle Charakter einer Seite ohne Impressum ist nur deshalb in der Praxis wichtig, weil nur dann ein Abmahnung mit dem Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit in Betracht kommt. Ohne kommerziellen Charakter kann auch kein Wettbewerb behauptet werden. Wettbewerbsrechtlich (= teuer) abgemahnt werden daher kommerzielle Seiten ohne korrektes oder jedes Impressum.
 
Hi,

also der Link ist ganz informativ für den Fall, dass man tatsächlich aktiv gegen eine Abmahnung vorgehen will und hierbei auch das Prozessrisiko in Kauf nehmen möchte, z. B. weil man seiner Sache sicher ist. Bei einem fehlenden oder inkorrektem Impressum scheint mir das aber eher fraglich zu sein. Mir ist auch nicht ganz klar, was der Verfasser des verlinkten Artikels überhaupt vermitteln will: Einerseits sagt er eingangs, dass es zwar rechtsmißbräuchliche Abmahnungen gibt, dass aber "viele begründet" sind. Andererseits empfiehlt er trotz der vielen begründeten Abmahnungen, eine negative Feststellungsklage zu erheben. Warum? M. E. wäre es bei einer begründeten Abmahnung besser, die Unterlassung gegen Vertragsstrafe zu versprechen und allenfalls um die Anwaltskosten zu streiten, dann aus einem viel geringeren Streitwert als bei der Hauptsache (dem Unterlassungsanspruch).

Und am besten wäre es, gar keinen Anlaß für eine Abmahnung zu geben, zB weil man schlichtweg ein ordentliches Impressum hat. Kann man für seine Bedürfnisse (natürliche Person, GmbH, Einzelfirma, Berufsgruppe usw.) von jeder halbwegs professionellen Seite abschreiben.

Grüße
 

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