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Instrumentensamples - Schöpfungshöhe und Urheberrechtsfrage

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Murenius
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Ich hab mich beim Samplen und Voices zusammenbauen gerade gefragt, wie eigentlich die Rechtssituation bei Instrumentensamples ist (NICHT Samples aus Songs). Eigentlich ist hier ja keine Schöpfungshöhe vorhanden, es wird nur aufgezeichnet. Nehmen wir mal den besonders einfachen Fall, dass man den Sound eines alten Synthis samplet, den man nicht dauernd dabei haben möchte, und zwar den Sound eines Presets.

D.h. jeder andere, der das in einem Studioraum ohne Nebengeräusche aufnimmt wird ein praktisch identisches Wavefile bekommen. Wenn nun Person 1, die das gesamplet hat diese Files ins Netz stellt oder verkauft und Person 2 diese Waveforms weiterverwendet, wie würdet ihr die Erfolgsaussichten einer Klage in einem solchen hypothetischen Fall einschätzen.

Ich persönlich denke dass es eigentlich schon durch das einfache Urheberrecht geschützt ist, aber das Hauptproblem wäre, in einem Prozess eben die Urheberschaft zu belegen, oder zu beweisen dass jemand anderes nicht bei Durchführung der Arbeitsschritte auch an ein virtuell gleiches Ergebnis kommt.
 
Eigenschaft
 
Bei Samples geht es grundsätzlich nicht ums Urheberrecht, sondern um ein verwandtes Schutzrecht, das Leistungsschutzrecht.

Hier ist nach einem BGH-Urteil jedes kleinste Fitzelchen geschützt, egal ob es ein Takt, ein Satzfetzen oder nur ein einzelner Ton oder Trommelschlag ist.
 
Wie gesagt, es geht nicht um Samples aus Stücken, Takt, Satzfetzen etc. treffen also nicht zu. Aber wenn ich dich richtig verstehe wäre die Frage dann wohl eher im technischen Bereich zu sehen, ob es also überhaupt möglich wäre etwas zu beweisen, wenn die Waveforms nahezu identisch sind.
 
Dann anders: auf jedes Stück gespeicherte Wellenform besteht Leistungsschutzrecht. Egal ob man irgendwas nachweisen kann oder nicht.
 

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