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Kann eine Band eine rechtsgültige Spendenbescheinigung ausstellen?

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Heyho,

folgendes völlig frei erfundenes Gedankenszenario hat sich letztens in meinem Kopf zusammengebraut ;)


Angenommen, ein gönnerhafter Anhänger einer aufstrebenden Band möchte diese finanziell unterstützen und beabsichtigt, 250€ in Form einer Spende in die Kasse zu spülen. Allerdings möchte er dafür eine Spendenbescheinigung ausgestellt haben, damit er diese steuerlich absetzen kann.
Die große Preisfrage ist nun, ob eine stillschweigende GbR, die eine Band nunmal ist, eine rechtsgültige Spendenbescheinigung ausstellen kann bzw. Spenden überhaupt annehmen darf.

Eine weitere Möglichkeit, habe ich mir überlegt, wäre für die Band ja, unter Umständen einen nicht eingetragenen Verein zu gründen. Sofern dem Finanzamt die Gemeinnützigkeit plausibel gemacht werden kann, müsste die Erlaubnis für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung doch erteilt werden, wenn ich richtig recherchiert habe?

Wie wäre es mit der dritten Möglichkeit, den Betrag auf 200€ zu reduzieren? Somit wäre dann ja schon der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug des Empfängers die Spendenbescheinigung, oder irre ich?

Auf welches Konto "dürfte" der Spender überhaupt einzahlen? Müsste die Band ein Vereinskonto anlegen oder könnte der Spender auch auf das Bandkassenkonto überweisen, das, sagen wir, von einem Bandmitglied verwaltet und somit auch auf seinen Namen angemeldet ist?
"Dürfte" die Band andersherum bei Bar"einzahlung" einfach so eine Quittung ausstellen die als Bescheinigung fungieren würde?

Gibt es eine weitere von mir nicht bedachte Möglichkeit, wie die Band zu ihrer Finanzspritze und der Spender zur Bescheinigung darüber gelangen könnte?


Fragen über Fragen, ich freue mich über Anstöße, Antworten und Richtigstellungen :)
 
Eigenschaft
 
Jo : )
Ich möcht ja wissen ob ich das alles was da steht richtig verstanden habe und ob sich jemand auskennt und vllt. eine andere Lösung parat hätte : )
 
Jeder kann eine Quittung ausstellen.

Eine steuerlich absetzbare Spendenquittung kann man aber nur ausstellen, wenn man offiziell vereinsrechtlich als gemeinnützig anerkannt ist.

Alex
 
Alles klar.
Wenn man sich mit soviel Info vollstopft, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, kann eine so einfache Aussage schon die Antwort auf einen ganzen Problemkomplex sein :)

Danke!
 
Auf Ideen kommen die Leute...;)

Wenn der Spender Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, muss man da keine geistigen Verrenkungen machen. Da verkauft die Band z.B. das Recht, dass der Spender einen ihrer Titel auf seiner Homepage als Hintergrundmusik einsetzen darf, oder, oder...

Natürlich kein juristisch fragwürdiges Scheingeschäft.

Soweit ich weiss, kann man Betriebsausgaben für Lizenzerwerb auch in einem Geschäftsjahr 100% steuerlich geltend machen und muss sie nicht etwa auf mehrere Jahre verteilt abschreiben. Für so manchen Finanzjongleur ist das ein sehr iinteressanter Faktor...
 
Hat mit Spende juristisch rein gar nix zu tun... und ist 'ne prima Idee. :great:

Alex
 
Hat mit Spende juristisch rein gar nix zu tun... und ist 'ne prima Idee. :great:

Alex

Auf jeden Fall wesentlich realistischer. Selbst wenn der "Spender" Privatmensch ist, kann die Band doch noch eher eine haushaltsnahe Dienstleistung erbringen. Kollektives Rasenmähen. :D

Die Spendenidee ist höchstwahrscheinlich unpraktikabel bzw. lohnt der Aufwand nicht. Man könnte einen "richtigen" Verein zwischenschalten, der vom Spender eine Spende animmt und diese gemäss seiner Satzung letztlich an die Band weitergibt.

Steht neben anderen wertvollen Infos hier:

Spenden, Sponsoring und Steuern - kleiner Grundkurs

Eines muss aber auch klar sein: Für die Band ist JEDES Geld das reinkommt, immer eine Betriebseinnahme, die dann eben hier versteuert werden muss. Egal von WO es kommt.
 
Ui,

durch die neuen Antworten hat der Fall ja nochmal ganz andere Betrachtungswinkel gewonnen.
Das ist cool, vielen Dank :great:

PS: Die Seite ist super!
 
Eines muss aber auch klar sein: Für die Band ist JEDES Geld das reinkommt, immer eine Betriebseinnahme, die dann eben hier versteuert werden muss. Egal von WO es kommt.
Das ist wahr. Aber solange diesen kleingewerblichen Einnahmen auch Betriebsausgaben in größerer Höhe gegenüber stehen, wird niemand geschädigt, wenn man's nicht tut - nicht mal der Staat. Ich jedenfalls melde für meine Musik erst ein Gewerbe an, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Diese Perspektive sehe ich aktuell nicht.

Alex
 
...erst..wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.

Alles andere würde das Finanzamt auch nicht (lange) durchgehen lassen, gerade wenn das Gewerbe Tätigkeiten beinhaltet, die für gewöhnlich der "persönlichen Lebensführung" zu zurechnen sind, was bei Musik ja der Fall ist.
 
Wenn ich zusammenrechne, was ich in fünfundzwanzig Jahren für mein Hobby ausgegeben habe und wieviel davon wieder reingekommen ist... Heulen und Zähneklappern. Naja, ein begeisterter Hobbyfußballer fragt auch nicht, wann er gut genug bezahlt und gesponsert wird, um seine Kosten für Schuhe, Fahrten und Vereinsmitgliedschaft zu decken. Da zählt auch mehr die Liebe zum Spiel. ;)

Alex
 

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