U2-2U
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 13.08.08
- Registriert
- 18.03.08
- Beiträge
- 6
- Kekse
- 0
Ich bin nicht ganz sicher, aber ich hoffe es passt hier hin...
Wer zahlt eigentlich die KSA? Der Künstler oder der Veranstalter (Verwerter)?
Konstellation: 4 Hobbymusiker, die im "richtigen" Leben ihren Lebensunterhalt mit Selbstständiger bzw. Nichtselbstständiger Arbeit verdienen und nebenbei als Musiker dazu verdienen, die Musik aber als Haupteinnahmequelle nicht dient. Dadurch besteht auch keine Pflichtmitgliedschaft in der KSK.
Die Frage kam auf, als wir 2007 in einem kleinen Klub plötzlich selbst für die KSA sorgen sollten, wobei ich nun wieder auf einer RA Seite folgenden Satz las:
--- Die KSA darf nicht auf den Künstler abgewälzt werden (§ 36a KSVG iVm § 32 SGB I) ! Eine entsprechende vertragliche Klausel ist unwirksam.---
Wer weiß genaueres darüber?
Helmut
Wer zahlt eigentlich die KSA? Der Künstler oder der Veranstalter (Verwerter)?
Konstellation: 4 Hobbymusiker, die im "richtigen" Leben ihren Lebensunterhalt mit Selbstständiger bzw. Nichtselbstständiger Arbeit verdienen und nebenbei als Musiker dazu verdienen, die Musik aber als Haupteinnahmequelle nicht dient. Dadurch besteht auch keine Pflichtmitgliedschaft in der KSK.
Die Frage kam auf, als wir 2007 in einem kleinen Klub plötzlich selbst für die KSA sorgen sollten, wobei ich nun wieder auf einer RA Seite folgenden Satz las:
--- Die KSA darf nicht auf den Künstler abgewälzt werden (§ 36a KSVG iVm § 32 SGB I) ! Eine entsprechende vertragliche Klausel ist unwirksam.---
Wer weiß genaueres darüber?
Helmut
- Eigenschaft