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Künstlersozialkasse nach Studium

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Hallo,

Folgendes Szenario.

Ein Student verdient als Musiker mit Kleinunternehmerstatus nebenbei etwas Geld (z.B. ~ 400€ im Monat)
Nach seinem Studium (einfachheitshalber zeitgleich mit dem Erreichen des Alters von 25 Jahren) würde die Familienversicherung nicht mehr greifen. Der Student müsste sich also nach Studiums-Ende selbst versichern oder in die KSK.

Nun ist es ja so, dass man "Zwangsmitglied" bei der KSK ist, sobald man mind. ~ 350€ durchschnittlich im Monat aus selbstständiger kreativer Arbeit verdient (was der Student seit Studiumsbeginn nebenbei schon gemacht hat).
Müsste der Student also alle Beiträge seit Jahren nachzahlen oder greift die KSK nicht im Studium, weil er ja hauptberuflich Student ist?

In den Ausfüllhinweisen steht zu Punkt 20 nämlich:
"Macht die selbständige künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit neben dem Studium nicht den überwiegenden Anteil aus, wird die KSK zu prü-
fen haben, ob eine berufsmäßige Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Sinne des KSVG vorliegt"


Allerdings steht in den FAQs:
"Die KSK hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen."


Sollte der Student, um einen nahtlosen Übergang in Sachen Versicherung zu gewährleisten, bereits im Studium gen Ende den Antrag ausfüllen oder am ersten Tag nach Studiumsende abschicken? Wann weiß die KSK wann das Studium beendet ist?

Vielleicht gibts ja jemanden, der Erfahrungen diesbezüglich gesammelt hat oder einen Vorschlag hätte?
 
Eigenschaft
 
Bei Sozialversicherungen empfiehlt es sich immer darauf zu achten, dass keine Unterbrechungen entstehen. Es gibt einige Fristen, die ab der letzten Unterbrechung oder ab Anfang gezählt werden und selbst wenn diese für eine Person zu einem Zeitpunkt irrelevant sind kann es sein, dass sich in Zukunft daran etwas ändert. Und auf der anderen Seite hat man nicht so viel zu gewinnen, wenn man erst später einsteigt, selbst wenn das von den Regelungen machbar sein sollte.
 
Aber solange ein Student noch familienversichert ist, gibt es doch keine positiven Gründe für die Anmeldung bei der KSK, oder?
 
Aus meiner Sicht nicht, solange das noch legal möglich ist gibt es keinen guten Grund. Es sei denn du verdienst bereits sp viel, dass du jetzt schon mehr in die Rentenkasse einzahlen magst... ob sich das ansatzweise lohnt will ich nicht beurteilen ;)
 
hi
ich möchte kurz etwas anmerken, weil ich das gefühl habe , dass manche dinge unklar sind.
- es besteht keine PFLICHT sich als künstler bei bzw über die ksk zu versichern, sondern es besteht von seiten der ksk nach dem ksvg unter zu erfüllenden voraussetzungen die pflicht einen künstler als mitglied aufzunehmen.
-eine "grenze" oder ähnliches bei 350 euro etc gibt es dabei nicht.. es zählt eben, dass man seinen lebensunterhalt vorwiegend mit der tätigkeit als künstler erwirtschaftet.
- ein antrag auf aufnahme wird erstens gerne mal beim ersten versuch abgelehnt und zweitens dauert die prüfung recht lange (weil das ganze thema natürlich ein absolutes MINUSgeschäft für diese staatliche institution ist)
- die einzige "pflicht" die es in bezug auf künstler und ksk gibt ist die, dass der auftraggeber eines künstlers abgaben an die ksk zahlen muss, die sich nach der höhe der gage richten. dabei ist es unerheblich, ob der beauftragte künstler mitglied bei der ksk ist oder hobbiemusiker oder gewerbetreibender...hier wird am meisten betrogen, weshalb die ksk auch ein erhebliches finanzierungsproblem hat.
der immer stattfindende betrug in verbindung mit der hohen zahl an mitgliedern führt fortwährend dazu, dass die aufrechterhaltung der ksk zur disposition steht.

gruß
ron
 
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-eine "grenze" oder ähnliches bei 350 euro etc gibt es dabei nicht.. es zählt eben, dass man seinen lebensunterhalt vorwiegend mit der tätigkeit als künstler erwirtschaftet.

Meines Wissens nach so nicht ganz korrekt, soweit mir bekannt ist das schon genau festgelegt.

Zitat aus http://www.kuenstlerrat.de/krea.htm

“Wenn Sie über die Künstlersozialversicherung versichert sind, gleichzeitig aber mit "nicht-künstlerischen" bzw. "nicht-publizistischen" selbstständigen Nebentätigkeiten mehr als 450 EUR im Monat verdienen, droht Ärger: Dann können Sie Ihren Versicherungsschutz über die KSK verlieren. Wir erklären die Vorschriften und geben Praxistipps. Außerdem erläutern wir, was für KSK-Mitglieder gilt, die nebenher abhängig beschäftigt sind. (….)

Nebentätigkeiten und Geringfügigkeitsgrenze
Nebentätigkeiten sind für KSK-Versicherte prinzipiell erlaubt. Auch für KSK-Versicherte ist es grundsätzlich möglich, zwei (oder mehr) selbstständige Tätigkeiten nebeneinander auszuüben.
Sie können neben Ihrer künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeit etwa als Fotografin oder als Journalist gleichzeitig einen Scheinwerferverleih oder eine Imbissbude betreiben, Model oder Inhaber einer Lichttechnik-Firma sein; dies sind übrigens alles nicht-künstlerische, gewerbliche Tätigkeiten. Auch als Zahnarzt könnten sie arbeiten, dies ist eine freiberufliche, nicht-gewerbliche Tätigkeit. All das ist prinzipiell kein Problem für die KSK.
Aber: Der Gewinn aus der zweiten Tätigkeit muss unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR/ Monat (= 5.400 EUR/Jahr) bleiben, damit Sie über die KSK in der Krankenversicherung versichert sein können.
Andernfalls drohen teure Konsequenzen: Dann müssen Sie die Krankenversicherung wie jeder "normale" Gewerbetreibende selbst bezahlen, denn dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Über die KSK sind Sie in so einem Fall nur noch rentenversichert. Und auch das wird unmöglich, wenn Sie mit der nicht-künstlerischen, "anderen" selbständigen Tätigkeit mehr als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Für 2014 liegt diese Schwelle bei 48.600 Euro Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beträgt 71.400 (Ost: 60.000) EUR/Jahr.
Problematisch ist eine weitere selbstständige Tätigkeit immer dann, wenn sie nicht-künstlerisch oder nicht-publizistisch ist - also beispielsweise dann, wenn Sie in einer Agentur, mit einem Scheinwerfer-Verleih, als Yoga-Lehrer, Promoter, Trainer etc. arbeiten. Eine Tänzerin kann dagegen natürlich auch als freie Journalistin oder ein Bildhauer nebenbei als freier Übersetzer arbeiten, weil diese Berufe ebenfalls "KSK-berechtigt" sind."
[TBODY] [/TBODY]
Das steht so auch in dem PDF, das man bei der KSK bezüglich Nebeneinkünften downloaden kann, nur wesentlich unverständlicher formuliert.

Bezüglich der ursprünglichen Frage:

Ich weiß es zwar nicht aus eigener Erfahrung, aber ich habe diesbezüglich schon mal recherchiert und KSK-Beiträge fallen offenbar immer erst ab dem Zeitpunkt der Meldung an, nicht rückwirkend. Das heißt, Nachzahlungen hast du nicht zu befürchten und generell müssen sich Studenten auch nicht bei der KSK versichern.

Die 350 Euro, die du ansprichst, beziehen sich auf das Mindesteinkommen, um überhaupt zur KSK zugelassen zu werden. Das sind nämlich 3900 Euro im Jahr bzw 325 Euro im Monat. Solange du die unterschreitest, hast du ohnehin keinen Anspruch auf Versicherung in der KSK.

Im Zweifelsfall einfach mal dort anrufen und nachfragen, nach Aussage einiger Kollegen sind die KSK-Mitarbeiter durchaus nett und auskunftsbereit (auch wenn ich bisher noch nie mit denen telefoniert habe, weil es nie ein Problem gab in den 6 Jahren meiner Mitgliedschaft)

Bei mir hat es damals nach Antragstellung ca. 4 Monate gedauert bis zur Aufnahme, also falls du direkt nach dem Studium in die KSK willst, dann lieber rechtzeitig beantragen. (Und solange du noch wenig Einkommen hast, ist es wirklich die günstigste Variante)
 
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danke für die weiteren ausführungen und klarstellungen!
ich hatte das mit der grenze von dieser seite aus betrachtet gar nicht auf dem schirm
das thema "erlaubte nebentätigkeit" ist natürlich sehr wichtig
(wie im übrigen auch bei anderen berufen und angestelltenverhältnissen etc..da darf man auch nicht einfach nach gut dünken tun und lassen wie man will)
 

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