Laserschutz

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Eurosat49
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Hi zusammen, ich hoffe ganz stark auf eure Hilfe.

Wie ist das den mit dem Laserschutz? Ich hab mich mal mit dem Thema Showlaser und Laserschutz näher auseinander gesetzt, aber leider konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen, für welchen Zweck ich jetzt einen Laserschutzbeauftragten brauche und für welchen nicht. Angenommen ich kaufe mir einen Showlaser und setze ihn bei mir zu hause ein, dann ist das ja meine Sache und ich brauche keinen oder? Aber wie ist das jetzt wenn ich in der Schule bei i-einem Abschlussball eine Lasershow machen wollte (ich weis ist jetzt ein doofes Beispiel) Dann bräuchte ich einen Laserschutzbeauftragten oder? und wenn ja, welche Arbeiten dürfte ich dann machen und welche nicht?
Ich hab in jedem Fall vor An dem Laserschutzseminar von Laserworld teil zu nehmen, das dumme ist nur, dass ich keine Urkunde bekommen werde da ich 16 bin und man die Gesetzlich erst ab 18 bekommt...
Ich hoffe auf eine antwort

LG
Eurosat49
 
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Angenommen ich kaufe mir einen Showlaser und setze ihn bei mir zu hause ein, dann ist das ja meine Sache und ich brauche keinen oder?

Ganz genau, für private Feiern brauchst du keinen. Da kannst du machen was du willst. Auf deine Verantwortung eben.

Aber wie ist das jetzt wenn ich in der Schule bei i-einem Abschlussball eine Lasershow machen wollte (ich weis ist jetzt ein doofes Beispiel) Dann bräuchte ich einen Laserschutzbeauftragten oder?

Da wiederrum braucht du einen LSB. Bei jeder öffentlichen Veranstaltung brauchst du einen.
Zusätzlich muss der Tüv den Aufbau der Laser kontrollieren.

und wenn ja, welche Arbeiten dürfte ich dann machen?

Der Beauftragte muss während der gesamten Show vor Ort sein!
 
Hey
Danke für die Antwort!!

Kannst du mir zufällig auch sagen, was für Kosten da einen Erwarten, wenn ich den Tüv und einen LSB bestellen würde?
 
Streng mal Deine Suchmaschine an mit folgenden Titeln, es sind interessante Lektüren . . .

BGI 832 Betrieb von Laseranlagen - BGV B2 Laserstrahlung - BGI 5007 Laser Einrichtung fuer Show oder Projektionszwecke

und ein Link hab ich . . .
http://www.barcode-fonts.de/laserschutz.htm
 
Kannst du mir zufällig auch sagen, was für Kosten da einen Erwarten, wenn ich den Tüv und einen LSB bestellen würde?

Die Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme belaufen sich im hohem dreistelligem Bereich.
Umgehen kann man dies beispielsweise mit einem Gerät der SpookyBlue-Serie von MediaLas.
Diese Geräte haben ein TÜV-Zertifikat was keine Einzelabnahme erforderlicht.

Für einen schriftlich bestellten (so ist es vorgeschrieben) LSB gibt es keine Listenpreise.
Hier kommt es auf die Region und auf den einzelnen an... der eine hockt sich für 150,- € den ganzen
Abend hin, der andere steht für weniger als 400,- € garnicht erst auf...

Unter 18 an einem LSB-Seminar teilzunehmen ist zwar löblich allerdings rechtlich gesehen leider vollkommen sinnlos.
Du darfst den Laser trotzdem nicht betreiben und wenn etwas passiert bist du sowieso vollkommen in der Verantwortung.
 
hallo

wenn du privat auf einer feier eine lasershow machen möchtest muss das nicht vom tüv oder gewerbeaufsichtsamt abgenommen werden.

die interessieren sich nur für firmen die das öffentlich machen. haptsächlich wegen mitarbeiter schutz

klingt zwar komisch ist aber so. hatte kürzlich einen gig. habe alles ordnungsgemäß angemeldet so wie beim lsb seminar besprochen.

da kommt dann ein typ vom gewerbe aufsichtsamt vorbei und meint das ich sowas nur dann anmelden brauch wenn das über einen betrieb mache trotz öffentlicher aufführung.
den lsb brauchst du trotzdem damit du den nachweis hast das du dich damit aus kennst.

wirklich wahr. wenn man sich die bestimmungen durch liest bezieht sich das alles tatsächlich nur auf gewerbliche anwendung.

also für dich keine tüv kosten. da du als privater veranstalter eh alles auf deine kappe nehmen musst.

ergo mal die haftpflicht versicherung auf so etwas ansprechen.

ansonst lass dich von den vielen vorschriften für laser nicht abschrecken. vieles beziht sich nicht nur auf showlaser sondern auch auf industrie und medizin laser. (ist alles der selbe brei)

gruß
olli
 
Hallo zusammen,

ja estmal vielen vielen dank für die ausführlichen Infos!!

Inzwischen ist ja etwas Zeit vergangen, und ich hab auch inzwischen meinen LSB gemacht bei Medialas. Was hier erwähnt wurde, dass man gesetzlich unter 18 kein LSB sein kann stimmt nicht ganz, denn es gibt gar kein Gesetz was was das ganze Thema Laser umfasst sondern nur eine Norm und mit Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten kann man den LSB schon ab 16 machen, zumindest bei MediaLas.
was mir nur etwas schwer gefallen ist waren die MZB berechnungen mit den Ganzen Potenzrechnungen aber inzwischen bekomm ich das auch auf die reihe, aber gut das ist jetzt ein anderes Thema.

Leider hab ich versäumt zu fragen wie das in oben geschildertem Beispiel wäre, ich wollte es noch machen hab es dann aber schlicht weg vergessen.

Also im Seminar hab ich gelernt, dass man für jede öffentliche Sache eine Tüv abnahme braucht.
Wie ist das jetzt mit dem oben genannten Beispiel? brauch ich da Tüv oder nicht? Hier wurde nämlich beides geschrieben.
Und wie ist das nochmal mit der Berufsgenossenschaft? Da muss ich dann die Anlage anmelden, und schön mein zertifikat vorlegen usw. Oder????
bin grad etwas verwirrt und verergert, das ich vergessen habe das beim Seminar zu fragen...

Und sry schonmal für meine 100 Rechtschreibfehler aber ich schreib grad vom iPod touch aus da is das nich ganz so einfach mit der Rechtschreibung^^

Und dann natürlich schonmal Danke für Antworten
 
Was hier erwähnt wurde, dass man gesetzlich unter 18 kein LSB sein kann stimmt nicht ganz, denn es gibt gar kein Gesetz was was das ganze Thema Laser umfasst sondern nur eine Norm und mit Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten kann man den LSB schon ab 16 machen, ...

Unter 18 Jahren bist du nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bzw. strafmündig. Du kannst somit nur Privat die Anlage aufbauen. Passiert etwas bist du und in direkter Konzequenz deine Eltern verantwortendlich.

Und wie ist das nochmal mit der Berufsgenossenschaft? Da muss ich dann die Anlage anmelden, und schön mein zertifikat vorlegen usw. Oder????

Wie gesagt die Berufsgenossenschaft interessiert sich erst dann für dich, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Das ist aber erst ab 18 möglich (Ausnahmen soll es wohl geben).
 
Sobald du den Laser in der öffentlichkeit Einsetzt bist du auch verantwortlich die Normen und Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört die Stellung eines LSB, die Abnahme durch den Tüv sowie die Meldung an die Gewerbeaufsicht. Wenn du das ganze auf einer reinen " Privatveranstaltung" machst mag es möglich sein das du den Laser ohne abnahme durch den TÜV betreiben kannst, allerdings bist du für durch falsche Montage und Betrieb entstandene Schäden selbst voll verantworlich. -bzw deine Eltern da du uter 18 bist!

Solltest du dann irgendeinen "china"-laser einsetzen der den anforderungen an einen Showlaser nicht erfüllt, du ihn aber trotzdem Einsetzt und dadurch jemand zu Schaden kommt könnte der Richter dir evtl sogar Vorsatz vorwerfen da du aufgrund der LSB-Ausbildung eigentlich den nicht ordnungsgemäßen Laser hättest erkennen und garnicht in Betrieb nehmen durftest!

Solange also nichts passiert ist alles kein Problem... wenn was passiert kan es sehr schnell sehr teuer werden!
 

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