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Libretto - Klau oder legaler Einsatz

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trebor90
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Hallo wieder zusammen,

ich habe mir nun schon den ganzen Nachmittag verschiedenste Beiträge zum Thema Urherber & Beweis der Urheberschaft bzw. ähnliche Themen um die Ohren gehauen und daher folgende Frage:

Wenn ich ein Lied 'nicht ganz' covern will, also nur den Text (sprich: das Libretto) nehmen möchte, ist das dann eine Urheberrechtsverletzung?
Wenn ich Bruchteile einer Melodie nehme, die Wiedererkennungswert hat, ist das schon klar.
Mir geht es hier aber eher um Gedichte bzw. Einzelmelodien, zu denen ich einen musikalischen Satz oder eine Begelitung machen kann.

Also? Wisst ihr da was?!
LG Robert J.
 
Eigenschaft
 
Hi Robert,

wenn ein Text bereits mit einem musikalischen Werk in Verbindung gebracht und veröffentlicht wurde, und ein neues Werk die Synchronisation des bestehenden Textes mit einer Komposition Dritter darstellt, ist das nach meiner Auffassung eine Bearbeitung bzw. Umgestaltung (§23 UrhG) des Originalwerkes und damit von dem/den Urheber(n) zu genehmigen.

Analog sehe ich das bei der Verbindung eines reinen Textwerkes mit einem Werk der Musik.

Grüße
Marc
 
Danke ersteinmal!,

und wie sieht das mit älteren Texten aus. Zum Beispiel, Heine, von Eichendorff, etc. ...?
 
Hi Robert,

wenn ein Text bereits mit einem musikalischen Werk in Verbindung gebracht und veröffentlicht wurde, und ein neues Werk die Synchronisation des bestehenden Textes mit einer Komposition Dritter darstellt, ist das nach meiner Auffassung eine Bearbeitung bzw. Umgestaltung (§23 UrhG) des Originalwerkes und damit von dem/den Urheber(n) zu genehmigen.

Analog sehe ich das bei der Verbindung eines reinen Textwerkes mit einem Werk der Musik.

Grüße
Marc
ja, ich hatte den fall auch erst vor kurzem. das ergebnis war, egal ob man nur einen teil des werkes benutzen will, es müssen immer beide urheber, texter und komponist gefragt werden.
 
Ja und ältere Texte (siehe mein letzter Beitrag ...)?
 
ich glaub wenn der Verfasser/Komponist 100 Jahre tot ist darfst dus
 
70 jahre nach tod des/der urheber/s
 
Wenn wir gerade schon dabei sind:

Folgende Frage geht mir schon länger duch den Kopf: George Gershwin ist seit über 70 Jahren tot. Seine Musik ist also gemein- und gemafrei (also sozusagen gemainfrei:D). Sein Bruder Ira Gershwin hat aber die Texte zu vielen seiner Songs geschrieben, er starb erst 1983.

Sind jetzt die Melodien ohne Texte gemeinfrei? Oder gehört beides zwingend zusammen? Ist z.B. I Got Rythm gesummt gemafrei, gesungen aber nicht? Könnte man z.B, einfach einen anderen Text schreiben?

McCoy
 
Hi McCoy,

beides gehört zusammen. Die Werke, an denen Ira beteiligt war, genießen weiterhin urheberrechtlichen Schutz. Bei den Werken besteht insofern eine Miturheberschaft (§8 UrhG) und keine Werkverbindung (§ 9), dann wäre es nämlich anders. Eine Werkverbindung wäre gegeben, wenn beide Werke, also Komposition und Text allein vorher und jedes Element für sich bestanden hätte, und die Teile zu "einem Werk" zusammengeführt worden wären.

Da die Veröffentlichung der Gershwin Werke jedoch jeweils inkl. Komposition und Text geschah, gehe ich hier von EINEM Werk aus, das die Gemeinfreiheit dann erreicht, wenn das 70. Jahr nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers vollendet ist.

Grüße
Marc
 
Danke für's Erklären und Paragraphen wälzen.
Die entsprechenden Paragraphen hab ich mir dann übrigens mal hier angeschaut (falls sich da noch mal jemand durchbeissen will.)

McCoy
 

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