T
trebor90
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 07.08.11
- Registriert
- 15.01.09
- Beiträge
- 6
- Kekse
- 0
Hallo wieder zusammen,
ich habe mir nun schon den ganzen Nachmittag verschiedenste Beiträge zum Thema Urherber & Beweis der Urheberschaft bzw. ähnliche Themen um die Ohren gehauen und daher folgende Frage:
Wenn ich ein Lied 'nicht ganz' covern will, also nur den Text (sprich: das Libretto) nehmen möchte, ist das dann eine Urheberrechtsverletzung?
Wenn ich Bruchteile einer Melodie nehme, die Wiedererkennungswert hat, ist das schon klar.
Mir geht es hier aber eher um Gedichte bzw. Einzelmelodien, zu denen ich einen musikalischen Satz oder eine Begelitung machen kann.
Also? Wisst ihr da was?!
LG Robert J.
ich habe mir nun schon den ganzen Nachmittag verschiedenste Beiträge zum Thema Urherber & Beweis der Urheberschaft bzw. ähnliche Themen um die Ohren gehauen und daher folgende Frage:
Wenn ich ein Lied 'nicht ganz' covern will, also nur den Text (sprich: das Libretto) nehmen möchte, ist das dann eine Urheberrechtsverletzung?
Wenn ich Bruchteile einer Melodie nehme, die Wiedererkennungswert hat, ist das schon klar.
Mir geht es hier aber eher um Gedichte bzw. Einzelmelodien, zu denen ich einen musikalischen Satz oder eine Begelitung machen kann.
Also? Wisst ihr da was?!
LG Robert J.
- Eigenschaft