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Lied stark verfremdet -> Ist es noch ein Cover?

DarkspY

DarkspY

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Hi, ich habe einen Welthit neu intepretiert und die Melodien komplett umgebaut. Nur die Lyrics (textlich) sind noch vom Original. Wenn man nicht auf die Lyrics achtet, ist der Song nicht wiederzuerkennen. Kann ich den veröffentlichen oder ist das rechtlich ein Problem?
 
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Lyrics (textlich) sind noch vom Original
ist das rechtlich ein Problem?
Wenn Du dem Urheber des Textes Tantiemen bezahlst nicht - hier im Board keine Rechtsberatung.
Melodien komplett umgebaut
Das beurteilen andere und nicht Du (schlimmstenfalls ein Gericht) - hier im Board keine Rechtsberatung.
Song nicht wiederzuerkennen
Das beurteilen andere und nicht Du (schlimmstenfalls ein Gericht) - hier im Board keine Rechtsberatung.

Verbindliche Antworten für Deinen konkreten Fall kannst Du bei einem insbesondere entsprechend spezialisierten Anwalt erhalten, was leider - wie so vieles auf dieser Welt, wenn jemand sein Wissen, seine Organisation und seine Zeit zur Verfügung stellt - Geld kostet.
 
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Soweit ich das weiß, liegen die Rechte des Textes beim Urheber bzw. dem Autor. Falls du also die Lyrics im Song identifizierbar verwendest, musst du diesen auch nennen. Ab welchem Grad der Melodieverfremdung das noch unter Cover läuft, müsste jemand beurteilen, der tiefer mit der Materie verwurzelt ist. Den Song als eigenes Werk zu veröffentlichen, halte ich für rechtlich nicht zulässig.
 
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  • #4
Danke Mati, dann ändere ich die Lyrics.
 
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Gerne. Lieber den Text komplett neu schreiben und nicht nur ändern, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Wenn du eine Melodie so umschreibst, dass der Original- bzw. Ursprungssong nicht mehr zu erkennen ist, läuft das unter"Inspiration".
Das machen die meisten, auch Profis, bewusst oder unbewusst.
 
Grund: Ergänzung
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Achtung: Das ->

Den Song als eigenes Werk zu veröffentlichen, halte ich für rechtlich nicht zulässig.
und

dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

ist jeweils eine Vermutung bar jeglicher Kenntnis, um was es konkret bei Melodie - Harmonie - Text in der "neu" geschaffenen Fassung geht und meiner Meinung nach schon deshalb auch fachlich nicht qualifiziert. Ich bin Jurist und kann Euch sagen, dass grundsätzlich immer alle tatsächlichen Stücke (Vorlage und Eigenschöpfung) konkret betrachtet werden müssen. Allgemeine Aussagen sind absoluter Humbug und führen zu riskanten Fehleinschätzungen!

hier im Board keine Rechtsberatung.
 
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Diese Frage solltest Du dem Urheber bzw. dem Label des Urhebers stellen, nicht uns ;)
 
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Diese Seite finde ich recht praktisch, zumal die Begriffe Cover, Sample, Kopie, Bearbeitung usw. recht einfach erklärt werden.
Besonders interessant ist hinsichtlich Threadtitel, was bei "Covern" steht.

Klick
 
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Diese Seite finde ich recht praktisch, (...)
Achtung: Laien verstehen solche Darstellungen leicht falsch. Da stehen dauernd so Wörter wie "sollte", "kann" usw. D.h., dass es Fälle gibt, die die genannten Kriterien erfüllen, dass es aber auch Fälle gibt, die eben genau nicht darunter fallen. Und, der Laie weiß i.d.R. nicht mal, was er wie falsch versteht. Wenn man eine solche Darstellung richtig versteht, dann "kann" sie schon hilfreich sein, aber das Risiko, daraus etwas zu machen, was da nicht steht, ist extrem groß, und natürlich haften weder Autor noch Herausgeber für Falschverständnis!!!
 
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  • #10
Diese Frage solltest Du dem Urheber bzw. dem Label des Urhebers stellen, nicht uns ;)
Ich ruf mal kurz Dolly Parton an. 😉 I Will Always Love You von Whitney Houston war lange eins meiner Lieblingslieder, daher wollte ich es gerne covern und hab es endlich hinbekommen.
 
  • #11
  • #12
Es gibt ja noch die Möglichkeit bei den Rechteinhabern nachzufragen, ob die diese Bearbeitung auch zulassen wollen. Nicht selten haben die Rechteinhaber ja auch eine Bearbeitung, in welche Richtung die auch immer geht, anderer Text zur Melodie, andere Melodie zum Text, anderes Arrangement oder was auch immer, als nicht gewünscht abgelehnt. Macht man das ohne vorherige Absprache, droht Ungemach.
(und wieder der Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, aber wenn @DarkspY sich jetzt schon nicht sicher ist, dann finde ich den Gang zu einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt als durchaus angebracht. Und am Ende wird es wohl die günstigste Variante sein)
 
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  • #13
Aber nicht bei den Beschreibungen zu Cover, Bearbeitung usw., da drückt er sich ja sehr verbindlich aus.
Der Laie meint, der Fachmann wundert sich ... Wem's nicht aufgefallen ist: Es werden Begriffe, wie Cover, Bearbeitung, usw. mit Begriffen "definiert", die selbst erst wieder definiert werden müssen, was üblicherweise über vorhandene Rechtsprechung geht, die man finden und auch wieder verstehen muss. Hier nur exemplarisch ein paar "kritische" Aspekte aus dem besagten Artikel:

"Selbst tontechnische Verfremdung hebt den rechtlichen Schutz von Samples nicht auf." -> Verfremdung wird nicht definiert, was auch in einer Allgemeinheit gar nicht geht.

"Meistens sind die Samples sehr kurz. Es werden daher selten urheberrechtlich schutzwürdige Teile übernommen." Und -> weiß der Laie, was unter "schutzwürdig" zu verstehen ist?

"In der Praxis wird häufig darüber gestritten, ob eine Coverversion oder eine Bearbeitung vorliegt." -> Tja, warum wohl???

"zwar etwas aus einem anderen Werk übernommen, doch die eigenschöpferischen Anteile sind so hoch, dass das übernommene Werk im Hintergrund verblasst und nicht werkprägend ist. Die freie Benutzung ist nur bei komplexen Werken möglich und kommt in der Popmusik selten vor." All diese Begriffe kann der Laie weder einordnen noch anhand von Fachwissen füllen.

"Eine Bearbeitung gestaltet das Originalwerk um, fügt neue Ideen hinzu, lässt Teile aus oder verändert einige Teile" -> Tja, was ist eine Gestaltung des Originalwerkes, wann sind Ideen neu, was ist ein weggelassener oder veränderter Teil???

Ich arbeite das jetzt nicht ganz und im Detail auf. Glaubt es oder lasst es.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich ruf mal kurz Dolly Parton an. 😉 I Will Always Love You von Whitney Houston war lange eins meiner Lieblingslieder, daher wollte ich es gerne covern und hab es endlich hinbekommen.
Ich weiß nicht, was Du damit sagen willst. "I Will Always Love You" stammt von Dolly Parton und die hat damit gigantisch verdient, auch jedes Mal, wenn Whitney den Song sang ;) Dolly und Whitney haben sich VOR der Veröffentlichung des Songs durch Whitney ganz klar vertraglich geeinigt.
 
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  • #14
Und ich denke nicht, dass man da den eigentlichen Urheber anrufen muss, die haben die Verlagsrechte sicherlich alle abgetreten und deshalb wären die diejenigen bei denen man nachfragen soll. Früher hat man da z.B mal bei Plattenfirmen nachgefragt. Bei dem fraglichen Song wäre das auch meine erste Adresse für eine Frage.
 
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  • #15
Danke, ich schreibe denen mal.
 
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  • #16
Danke, ich schreibe denen mal.
Würde ich mir keine allzugroßen Hoffnungen machen.

Ich habe The Cure´s "Killing an Arab" ins Deutsche übertragen und wollte das rausbringen, weil ich es für sehr gelungen halte und gut ins Konzept meines Projekts gepasst hätte. Ist dann nach meiner Rechtsauffassung definitiv kein Cover mehr, sondern eine Bearbeitung, für die ich die Rechte brauche, wenn ich keinen Ärger bekommen möchte.

Antwort vom Verlag habe ich nie erhalten.
 
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  • #17
Ja, ich ändere einfach den Text und mache daraus meinen eigenen Song. Weniger Probleme... Dolly Parton ist auch niemand, der Songrechte verschenkt, denke ich. Habe ein wenig über sie gelesen.
 
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  • #18
Ich ruf mal kurz Dolly Parton an. 😉 I Will Always Love You von Whitney Houston war lange eins meiner Lieblingslieder, daher wollte ich es gerne covern und hab es endlich hinbekommen.
Wir sind uns aber schon einig, dass da ein gewisser Unterschied zwischen Covern und Text klauen für einen völlig anderen Song besteht?
 
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  • #19
Wir sind uns aber schon einig, dass da ein gewisser Unterschied zwischen Covern und Text klauen für einen völlig anderen Song besteht?
So habe ich da tatsächlich noch gar nicht rauf geschaut. In meinem Gehirn freuen sich Dolly und Whitney darüber, dass ihr Song neues Leben kriegt. Ja, ich bin naiv.
 
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  • #20
So habe ich da tatsächlich noch gar nicht rauf geschaut. In meinem Gehirn freuen sich Dolly und Whitney darüber, dass ihr Song neues Leben kriegt. Ja, ich bin naiv.

Blenden wir man den wirtschaftlichen Aspekt vollkommen aus.

Ob sich ein Künstler darüber freut, dass seine Schöpfung in Teilen anderswo "neues Leben" findet, hängt natürlich auch davon ab, was daraus wird. Unter anderem deswegen muss der Urheber eben bei einer Bearbeitung gefragt werden.

Aber mal im Ernst: "I will allways love you" ist ein großartiger Song, aber der Text an sich ist doch belanglos wie sonst was. Abseits von dem Bekanntheitsgrad des Songs vermag ich nichts zu erkennen, was nun gerade die Nutzung dieses Textes aufdrängt.
 
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