Hallo tgmusic,
herzlich willkommen und Du wirst nun schon mitbekommen haben, dass hier aus rechtlichen Gründen keine individuelle Beratung geleistet werden darf.
Auf der Umsetzungsebene dürfte deutlich geworden sein, dass das Verlangen, die Dateien unwiderbringlich zu löschen, schwer wenn nicht unmöglich durchsetzbar / nachweisbar ist.
Ich behandele den Fall mal so als würde er allgemein geschildert und gebe allgemeine Antworten:
1) Wenn zwei Menschen etwas gemeinsam beginnen, mit einem zumindest beschreibbaren Ziel und wenn sie gemeinsam handeln, behandelt der Gesetzgeber sie wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt.
2) Die große Schwierigkeit ist dann, herauszufinden, was beide Vertragspartner unter der GbR verstanden haben könnten - bzw. es werden, wenn das zu aufwändig ist oder nicht geht, die allgemeinen Bestimmungen einer GbR zu Grunde gelegt.
Es wäre also gut, wenn Du diesentspechend mal googeln würdest und Dich zumindest rudimentär damit vertraut machst, worauf Ihr beide Euch eingelassen habt und wie es der Gesetzgeber behandeln wird.
Sollte Dir das zu umständlich sein oder Du erhebliche Bedenken hast, wie Du das angemessen handhaben sollst, wäre ein Gespräch mit einem RA oder einer anderen Person, die sich da einigermaßen auskennt, nicht schlecht - vorausgesetzt, Du denkst, dass tatsächlich ein erheblicher Schaden entstehen könnte.
to be continued
Allgemein könnte folgendes zielführend sein, insbesondere auch, um in solchen Fällen zumindest ab jetzt / ab einem bestimmten Zeitpunkt eine von Außen nachvollziehbare Grundlage zu schaffen:
a) Person A schreibt Person B, dass die zum Zeitpunkt X gemeinsam begonnene Arbeit an Projekt Y (hier kann man nach Belieben ausführen, man sollte aber eher bei dem bleiben, was von keiner Partei erheblich bestritten werden kann) hiermit beendet wird (mindestens einen Grund sollte man nennen, man kann aber allgemein bleiben, beispielsweise indem man sagt, dass das Projekt Y nicht mehr erfolgversprechend ist / zu viel Aufwand bedeutet / die Vorstellungen über das Projekt auseinandergegangen sind / das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist etc.). Wichtig ist hier eher der feststellende, überprüfbare bzw. schwer widerlegbare Charakter und nicht eine Aufzählung von Vorwürfen, Schuldzuweisungen etc. (Zum einen, weil das vermutlich die Person B zu mindestens gleichwertigen Vorwurfserhebungen bringen wird, zum anderen, weil die genauen Gründe und Ursachen gar nicht so sehr im Fokus stehen, sondern die Tatsache, dass diese Zusammenarbeit von mindestens einer Partei nachweisbar als beendet erklärt wird.)
b) Desweiteren fordert man als Konsequenz der beendeten Zusammenarbeit, dass (und jetzt heißt es aufpassen!) a) keine Partei mehr irgendetwas aus dem Projekt nutzen darf oder b) nur mit Zustimmung des jeweils anderen Partners oder c) jede Partei sozusagen nur ihren Anteil weiter nutzen und die Arbeit daran fortführen darf - also das gemeinsam Geschaffene für beide Parteien "tabu" ist oder d) (hier eränze sinnvoll) ...
Wichtig ist hier, dass man einen Vorschlag macht, der einen selbst nicht bei der weiteren Arbeit behindert und (möglichst) für die andere Partei auch tragbar ist.
Auch hier geht es vor allem um Klarheit - nicht um Vorwürfe und Schuldzuweisungen. Klarheit auf der Ebene der Beschreibung, was jede Partei eingebracht hat und worauf sie (oder beide oder keiner) nun ein Recht hat.
c) Man fordert eine Bestätigung des Erhaltes und erwartet eine Antwort bis Datum Y (14 Tage bis drei Wochen sind üblich), andernfalls man folgendes tut ...
d) Man fordert weiterhin die andere Partei auf, ab sofort nichts zu tun bzw. alles zu unterlassen, was mit dem gemeinsamen Projekt zu tun hat, insbesondere wenn daraus Schaden für eine oder für beide Parteien entstehen könnte.
Manchen Menschen fällt es leicht, solche allgemeinen Hinweise auf ihren Fall anzuwenden, andere tun sich damit sehr schwer. Sollte letzteres der Fall sein oder sollten beim Schreiben eindeutig die Rachegelüste überhand nehmen, ist das ein sicheres Indiz dafür, besser andere, möglichst fachlich versierte Personen hinzuzuziehen.
Sinnvoll bei solchen Schreiben ist es, dass man einen Nachweis erhält, dass Person B dieses Schreiben bekommen hat. Das kann ein Faxprotokoll sein oder die Lesebestätigung einer mail oder ein Einschreiben mit Rückschein.
Herzliche Grüße und viel Erfolg - und: beim nächsten Mal schlauer sein und wichtige Dinge von Anfang an schriftlich festhalten.
Generell ist zu beachten, dass ein Vertrag - auch ein mündlicher - beiden Seiten Rechte und Pflichten auferlegt. Die Haltung, dass nur man selbst berechtigte Rechte und Interessen hat und dass nur die eigene Interpretation der Sachlage maßgeblich ist und einen zu allem möglichen berechtigt, wird in keinem Fall geteilt - was eventuell geteilt wird, ist dass Person A eher der Geschädigte und Person B eher der Nutznießer ist bzw. Person A sich rechtlich sauber verhalten hat und Person B nicht.
Ein konsensfähiger Kompromiß, mit dem beide gut leben können, ist in der Regel einer aufwändigen und nicht kurzen Klärung durch Gerichte vorzuziehen. Allerdings schafft hier ein gut aufgesetztes und begründetes Schreiben eine gute Grundlage - und erhöht in der Regel die Bereitschaft der anderen Person, einer solchen Lösung zuzustimmen.
x-Riff