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Markenrecht: Wie ist das bei Bands mit gleichem Bandnamen auf Myspace?

  • Ersteller soulsoffire
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soulsoffire
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Hallo zusammen,

habe eine Frage zum Thema Markenrecht. Wenn zwei Bands auf Myspace den selben Bandnamen benutzen und auch eine sehr ähnliche Musik produzieren, kann die eine Band, die rechtlich ein Markenpatent auf den Bandnamen besitzt, hier gegen die Myspaceseite der zweiten Band vorgehen und diese ggf. verbieten lassen? Falls dem so wäre, wie müsste man in so einem Fall vorgehen (E-Mail an Myspace(?), offizieller Brief(?), Was müsste man in so einem Anschreiben mit hinein packen?)?

Dank Euch schon einmal ganz herzlich für Eure Antworten!

Beste Grüße
Souls
 
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Deja vu.
Gabs nicht exakt das selbe Postig vor ein paar Tagen schonmal? Finde es aber nicht.
 
das wurde ja auch gelöscht, da es sich um einen speziellen, persönlichen Fall handelte.

Nach Rücksprache mit mir hat Soulsoffire den Thread den Regeln entsprechend neu erstellt;)
 
Nun ja, eigentlich ist das ganz normales deutsches Patentrecht, wenn sich eine Band den Namen als Marke schützen lässt. Was aber vermutlich recht wenige wg. des Preises (soweit ich informiert bin kostet das ja ca. 300 €) machen lassen.
Die MySpace-Geschichte ist schon kritischer, weil es dort internationales Recht wird.
Allerdings weiß ich nicht, wie das Problem des Gewohnheitsrechtes im Patent- bzw. Markenrecht geregelt ist, d.h. es ist ja möglich, dass die Band mit gleichem Namen schon nachweislich wesentlich länger existiert ohne dass sie sich den Namen schützen ließ.

Also: Sinnvoll wäre in diesem Fall, sich ausführlich sachkundig zu machen (dt. Markenrecht)
und dann die Sache direkt persönlich klären. Also im Ernstfall könnte das vielleicht eine Unterlassungsklage sein, die der anderen Band verbietet, einen geschützten Markennamen zu verwenden. Aber vielleicht kann man sich ja auch persönlich einigen und einfach die MySpace Geschichten etwas ändern. Schätze, dass das auf internationaler Ebene mit MySpace recht schwierig werden könnte.

Soweit zumindest meiner unerheblichen Meinung nach.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, davon ausgehend, das der Markenname geschützt und deutsches Markenrecht anwendbar ist hätte der Markeninhaber einen Unterlassungs- und ggf. noch einen Schadensersatz gem. § 14 II MarkenGesetz.

Falls amerikanisches Markenrecht anwendbar wäre müsste entweder ein Trademark angemeldet sein, oder die Band müsste schon lang genug und erfolgreich genug Musik gemacht haben um einen außerordentlichen Schutz zu erhalten. Der Effekt wäre ähnlich dem deutschen Recht der Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch...

Diese Ansprüche würde man m.E. im deutschen Recht am ehesten durch eine Abmahnung ggü dem Verletzer (evtl. inkl. einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) oder eine einstweilige Verfügung geltend machen.

Die Durchsetzung nach amerikanischem Recht sieht etwas anders aus, aber da bin ich nicht gut genug im Thema um etwas dazu zu sagen...

Alles was ins weitere Detail geht sollte dann aber mit einem Anwalt besprechen, denn Markenrechtsverletzungen sind m.E. nach zwar äußerst spannend aber auch sehr tricky!

Gruß

Teachdaire
 
Wenn eine Band (meistens, nicht aber zwingend, ist eine Band automatisch eine GbR) sich den Namen schützen lässt und eine andere Band diese Marke verletzt, so hat die Band, die das Schutzrecht hat eintragen lassen einen Unterlassungsanspruch gegen den Plagiator. Diesen Anspruch lässt man am besten durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Der RA schreibt dann eine Abmahnung und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Kosten seies Tätigwerdens. Sofern wirklich eine Markenrechtsverletzung vorliegen sollte und der Plagiator nicht pleite ist, entstehen durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs für den Schutzrechtsinhaber im Ergebnis dann auch keine Kosten. Geht die Sache nach hinten los, was durchaus passieren kann, kann es aber teuer werden, da die Streitwerte bei Markenrechtsverletzungen recht hoch sind und damit auch der eigene und im schlechtesten Fall auch der Anwalt der Gegenseite nicht billig sind.
Ich gehe aber davon aus, dass eine Band, die einen Proffesionalitätsgrad erreicht hat, der einen markenrechtlichen Schutz möglich und erforderlich macht, über einen entsprechend versierten rechtlichen Berater verfügt.
 
Das heisst, eine Band kann theoretisch seit 10 Jahren bestehen, muss aber trotzdem blechen und den Namen ändern, wenn irgendwelche Jungspunde aus Hintertupfing sich den Namen vor einem Jahr haben sichern lassen?
 
kurz und gut: nein!
Eine Marke ist nur dann eintragungsfähig, wenn sie nicht vorher schon von einem anderen marktrelevant verwendet wird. Wenn man sich die Marke "CocaCola" schützen lassen wollte, ginge das selbst dann nicht, wenn diese noch nicht eingetragen wäre. Das ist aber alles zu kompliziert, um es in Forenkürze zu komprimieren. Es verdienen sich nicht umsonst ganze Heerscharen von Rechts- und Patentanwälten eine goldene Nase mit dem Zeug.
Wenn jemand einen Bandnamen schützen lässt, ohne ihn zu verwenden, kann ein Dritter nach einer bestimmten Zeit z.B. versuchen, die Eintragung löschen zu lassen usw...
ein weites Feld, dass darüber hinaus nicht abstrakt behandelt werden kann, sondern nur im konkreten Einzelfall einer abschließenden Beurteilung zugänglich ist.
 
ein weites Feld, dass darüber hinaus nicht abstrakt behandelt werden kann, sondern nur im konkreten Einzelfall einer abschließenden Beurteilung zugänglich ist.

... und nachdem genau das hier unerwünscht ist, mache ich sicherheitshalber dicht, bevor entsprechende Nachfragen kommen ;)

such dich mal durch das Sub-Forum hier, die Thematik wurde schon häufig angesprochen.

Und wenn du auf Nummer Sicher gehen willst - geh zum Anwalt!
 
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