Marshall-Auktionen bei ebay.co.uk

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YanSi
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Hallo !

Meine Frage: Wieso verschicken die englischen ebayer nur ins Königreich ? Ich dachte, Marshall haette nur Haendlern verboten das ins Ausland zu verschiffen !

Danke

Jens
 
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ganz einfach

weil der ärger mit defekten oder angeblich nicht angekommenen amps schon vorprogrammiert ist. aufgrund zum Teil unterschiedlicher rechtsnormen ist es für beide seiten mitunter schwer zu seinem geld zu kommen. darüberhinaus mußt du auch von privat gekaufte sachen aus GB verzollen. dazu kommt, dass der euro momentan extrem schwach und somit der preisvorteil auf einen bruchteil minimiert ist. der geringe preisvorteil, die hohen porto- und zollkosten... da würde ich mir ehrlich gesagt 6mal überlegen, ob ich mich auf so ein heikles geschäft einlasse.

selbst wenn alles gut geht, lohnt sich das nicht wirklich
 
Äh... nein!

innerhalb der EU fallen keine Zölle mehr an. Die Steuer (Mehrwertsteuer in Deutschland) muß nur einmal gezahlt werden, in Deinem Fall in England (schlappe 17,5%). Daher ist die Einfuhr von Waren Zoll- und Steuerfrei. Und die Abfuhr der Mehrwertsteuer muß im Endeffekt der Verkäufer "durchführen"...

nach :

Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif".

Zollgebiet der Gemeinschaft (Artikel 3 ZK)

Mit der Festlegung eines gemeinschaftlichen Zollgebiets soll der geografische Raum abgegrenzt werden, in dem das gesamte Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Anwendung findet.
Zoll- und Staatsgebiet

Seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 wird der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG nicht mehr von den Zollbehörden überwacht. Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder die besonderen Verbrauchsteuern auf beispielsweise Zigaretten, Spirituosen oder Mineralöl werden an den Binnengrenzen nicht mehr erhoben. Gegenüber sog. Drittländern - also Staaten die nicht der EG angehören - wenden alle Mitgliedstaaten gemeinsame Zollvorschriften an und erheben einheitliche Außenzölle (sog. Zollunion).

Folgende 27 Staaten gehören derzeitig der EU an:
Belgien (Gründungsmitglied 1958)
Deutschland (Gründungsmitglied 1958)
Frankreich (Gründungsmitglied 1958)
Italien (Gründungsmitglied 1958)
Luxemburg (Gründungsmitglied 1958)
Niederlande (Gründungsmitglied 1958)
Dänemark (Beitritt 1973)
Irland (Beitritt 1973)
Vereinigtes Königreich (Beitritt 1973)
Griechenland (Beitritt 1981)
Portugal (Beitritt 1986)
Spanien (Beitritt 1986)
Finnland (Beitritt 1995)
Österreich (Beitritt 1995)
Schweden (Beitritt 1995)
Tschechische Republik (Beitritt 2004)
Estland (Beitritt 2004)
Zypern (Beitritt 2004)
Lettland (Beitritt 2004)
Litauen (Beitritt 2004)
Ungarn (Beitritt 2004)
Malta (Beitritt 2004)
Polen (Beitritt 2004)
Slowenien (Beitritt 2004)
Slowakische Republik (Beitritt 2004)
Bulgarien (Beitritt 2007)
Rumänien (Beitritt 2007)


nur nochmals zur Richtigstellung!
 

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