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Musikband als Gewerbe anmelden ?

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Rocksound
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Hallo !
Ich habe in der Suche schonmal herumgesucht, aber nicht 100%ig das passende gefunden.
Sagen wir mal zwei Musiker spielen im Jahr so 15 Auftritte auf verschiedenen Veranstaltungen (Kirchweihen, Geburtstage, etc.) meist nur von Mai bis Oktober und der Stundensatz würde so 25 Euro pro Person betragen

Meine Fragen dazu:
- Müßte man Eurer Meinung nach ein Gewerbe anmelden ?
- Würde Eurer Meinungs nach einen gewissen Freibetrag im Monat bzw Jahr geben ?

Danke schonmal im voraus !

Gruß Daniel
 
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Hallo!

Die Musiker in Deinem Beispiel üben eine freiberufliche Tätigkeit aus und müssen kein Gewerbe anmelden (=> Wiki-Artikel). Die Einnahmen geben die Musiker ganz normal in ihrer Steuererklärung an. Jede der Personen hat einen gewissen Steuerfreibetrag, der natürlich nicht speziell für die Einnahmen aus der Musik gilt, sondern für alle Einkünfte. Wie hoch dieser Steuerfreibetrag ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aufschlussreich dürfte dieser Wiki-Artikel zum Thema sein.

Viele Grüße zurück! :)
 
Hi !
Danke schön für Deine Antwort !
Das hilft mir schon weiter.

Gruß
 
aber aufpassen wer wem was in rechnung stellt. wer steht auf den gastspielverträgen als künstler, die band, oder die einzelpersonen? dann müsste theoretisch der veranstalter mit jedem der musiker einzeln einen gastspielvertrag abschließen.
wenn man als band auftritt und die rechnungen als band stellt, dann gehen die einnahmen erstmal in die bandkasse (welche rechtsform die band auch immer haben mag, meist eine GbR) und von dort werden die mitglieder dann ausbezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmh, jetzt bin ich wieder ein bißchen verwirrt.
Also müßten die beiden, dann doch erst ne Gbr gründen, da es ja dann als Band gilt oder können beide das Geld gleich aufteilen und jeder gibt es dann in seiner Steuer an ?

Gruß
 
Falls die beiden nicht als GbR auftreten, wird es normalerweise so gehandhabt, dass ein Musiker dem anderen die Gage in Rechnung stellt.

D.h. Musiker A schreibt die Rechnung mit der Gesamt-Gagenforderung an den Veranstalter und Musiker B schreibt eine Rechnung über den Gagenanteil, den er erhalten hat (bei 2 Leuten also vermutlich die Hälfte) an Musiker A.
 
Falls die beiden nicht als GbR auftreten, wird es normalerweise so gehandhabt, dass ein Musiker dem anderen die Gage in Rechnung stellt.

D.h. Musiker A schreibt die Rechnung mit der Gesamt-Gagenforderung an den Veranstalter und Musiker B schreibt eine Rechnung über den Gagenanteil, den er erhalten hat (bei 2 Leuten also vermutlich die Hälfte) an Musiker A.

Bei dem Modell geht aber Gage verloren, weil Musiker A - wenn er sich korrekt verhalten will - für Musiker B noch Künstersozialabgabe abführen muss.
 
Da hast du natürlich recht, Beyme :)
 
Mmh, jetzt bin ich wieder ein bißchen verwirrt.
Also müßten die beiden, dann doch erst ne Gbr gründen, da es ja dann als Band gilt oder können beide das Geld gleich aufteilen und jeder gibt es dann in seiner Steuer an ?

Gruß
dann müssten beide jeweils selber einen gastspielvertrag mit dem veranstalter machen. daneben müssten beide auch bei der steuererklärung fürs finanzamt jede ausgabe und alles exakt angeben und gegenrechnen.

wenn die beiden aber als band in der öffentlichkeit auftreten, als band verträge schließen, etc... besteht vermutlich schon eine GbR. stillschweigender gesellschaftsvertrag durch tätigkeitsaufnahme heißt das in juristendeutsch.
 
Ok, dankeschön fur Eure Antworten. Das hilft mir schonmal weiter.

Gruß
 
Moin Leute

so wie ich das nach einem kurzen Blick in die Gesetze versteh, gibt es steuerrechtlich quasi keinen Unterschied zwischen "Freiberufler selbstständig handelnd" und "Freiberufler durch eine GbR handelnd". Die GbR ist nämlich keine juristische Person und wird steuerrechtlich nicht erfasst, sondern das Kapital der GbR wird den einzelnen Mitgliedern so angerechnet, als hätten sie jeder für sich gehandelt.
Als GbR aufzutreten hat rein praktische Vorteile beim Vertragsschluss mit Veranstaltern usw, allerdings ist hier eine sog. "Gewinnerzielungsabsicht" nötig.
Wenn man die Musik lediglich aus "Liebhaberei" betreibt, ist sie steuerrechtlich irrelevant und man muss sich um so Gesellschaftskram nicht kümmern;)

Salutem, Mo
 
ach das läuft unter Liebhaberei.....das is dem Finanzamt zuviel Arbeit.....ich hatte mal ne Band mit der wir im Jahr 25 Gigs hatten und wir sind zum Finanzamt und haben nachgefragt ob wirs anmelden müssen und die haben abgewunken .....ausser wir hätten pro Gig mehrere Tausend Euro eingenommen:rofl:
 
so wie ich das nach einem kurzen Blick in die Gesetze versteh, gibt es steuerrechtlich quasi keinen Unterschied zwischen "Freiberufler selbstständig handelnd" und "Freiberufler durch eine GbR handelnd". Die GbR ist nämlich keine juristische Person und wird steuerrechtlich nicht erfasst, sondern das Kapital der GbR wird den einzelnen Mitgliedern so angerechnet, als hätten sie jeder für sich gehandelt.
Als GbR aufzutreten hat rein praktische Vorteile beim Vertragsschluss mit Veranstaltern usw, allerdings ist hier eine sog. "Gewinnerzielungsabsicht" nötig.
Wenn man die Musik lediglich aus "Liebhaberei" betreibt, ist sie steuerrechtlich irrelevant und man muss sich um so Gesellschaftskram nicht kümmern;)

Achtung, da geht was durcheinander.

Die Gewinnererzielungsabsicht spielt eine Rolle bei der Entscheidung, ob die Einnahmen steuerlich relevant sind oder nicht. Aber bei der GbR geht es ja nicht ausschließlich um Steuerfragen, sondern auch um Vollmachten und Haftung.

Wenn zum beispiel die Band dem Sänger sagt, bestell mal eine neue PA, egal wie teuer, dann haftet jeder mit seinem Privatvermögen dafür, dass der Musikservice für die gelieferte 25.000-Euro-Anlage sein Geld bekommt. :D Und das völlig unabhängig davon, ob das Finanzamt Steuern von der Band sehen will oder nicht.

Man sollte sich also trotzdem um "so Gesellschaftskram" kümmern, um zu verstehen, wo man gerade drinhängt. ;)
 
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Beyme, hast natürlich Recht, ich hab das wohl Bisschen zu salopp formuliert:gruebel:
 

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