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Musikrecht, Hilfe

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babelfish
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Hi,
So wie die Schulzeit mal vorbeigeht, hält die Schülerband auch nicht länger und man muss sich um eine eigene Band bemühen. Als ob die Bandmitglieder-, Übungsraum- und Equipmentsuche nicht genug wäre kommt nun noch das mit den Musikrechten hinzu.

Nach dem durchlesen der Regeln und einiger Beiträge war ich völlig verwirrt. (Was sich schnell in Kopfschmerzen umgewandelt hat. :( )
Ich mein ja nur.. Verbotene kostenlose Beratung, oder Geldstrafe wegen eines Klingeltons in einem Video?!? :screwy:
(Kann man überhaupt was gegen das Gesetz sagen? Sonst nehm ich das zurück, will nicht in den Knast :eek: )

Habe mich noch nie mit rechtlichen Sachen auseinandergesetzt, steh nun also von den vielen § und Zahlen auf dem Schlauch. Wäre also sehr hilfreich wenn ihr das ein bisschen unkomplizierter erklären könntet :D.
Ich wohne in der Schweiz, Internationalgeltende Gesetze würden mich also ein wenig mehr interessieren, spricht aber nix dagegen auch zu sagen wies in DE ist ^^.

Also, Unter welchen Umständen kann man...

(1) Stücke anderer Leute verändert/unverändert mit der Band üben.
(2) 1. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
(3) Stücke anderer Leute verändert/unverändert live spielen. (Von nem einfachen Vorspiel für die Freunde bis hin zu Strassenaufführungen und Konzerten.
(4) 3. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
(5) Eigene Aufnahmen fremder Stücke auf die Eigene CD *träum* stellen.
(6) Eigene Stücke kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)

Sind so die dringendsten Sachen, ich leg mich erstmals hin.
Schon mal Danke für die Antworten!
 
Eigenschaft
 
Hi babelfish,

ich versuchs mal mit einer "Schnellantwort":

(1) Stücke anderer Leute verändert/unverändert mit der Band üben.
Üben im stillen Kämmerlein darfst Du alles, was Du willst (außer verbotenes Liedgut...)

(2) 1. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)

Das sind ja mehrere Fragen in einem.
Also für das Aufnahmen und Verbreiten (via CD, Internet,...) brauchst Du für Coversongs eine Freigabe von der SUISA. Sind die Werke noch dazu verändert, dann vorher noch die Zustimmung des Verlags (bzw. wenn es keinen Verlag gibt, direkt von den Urhebern), dass Du die Werke auch in dieser Form verändern darfst.

Beim Filmen kommt noch dazu, dass Bild und Ton miteinander verbunden werden. Dazu braucht man auch die Zustimmung des Verlags (bzw. wenn es keinen Verlag gibt, direkt von den Urhebern). Wie genau das in der Schweiz gehandhabt wird, weiß ich im Detail aber auch nicht. Vermutlich aber wohl nicht abweichend zu den EU-Ländern...

(3) Stücke anderer Leute verändert/unverändert live spielen. (Von nem einfachen Vorspiel für die Freunde bis hin zu Strassenaufführungen und Konzerten.
Unverändert darfst Du. Sobald es eine öffentliche Veranstaltung ist, muss dies der Veranstalter natürlich bei der SUISA melden (wenn die Veranstaltung in der Schweiz ist ;)),

Bei Veränderung, zuerst die Zustimmung holen, dass das Werk entsprechend bearbeitet werden darf (siehe oben).
[/quote]

(4) 3. Filmen/Aufnehmen und kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)
Da verstehe ich den Unterschied zu obriger Frage nicht...?!
Oder meitn Ihr, eigene Werke aufnehmen bzw. anbieten!? Also an den eigenen Werken hast Du selbst Deine Rechte u. kannst entscheiden, was Du damit machst bzw. machen lässt...

(5) Eigene Aufnahmen fremder Stücke auf die Eigene CD *träum* stellen.

Das ist ja auch schon oben beantwortet... (Du meinst ja wieder eine Cover-Version eines Werkes von jemanden anderen..?)

(6) Eigene Stücke kostenlos/mit kosten verbreiten. (Per I-Net, CD, etc.)

Bei den eigenen Stücken darfst Du's machen. Bei CD jedoch Freigabe bei der SUISA ansuche - und es wird kostenlos freigegeben, das die Werke ja nicht über die SUISA laufen... sonden über Dich.

(Ich gehe im Übrigen bei meinen Antworten davon aus, dass Du kein Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft bist...)

Hoffe, das war jetzt - trotz schnell mal erklärt - halbwegs verständlich. Und hoffentlich haben sich durch das schnell schnell auch keine Fehler eingeschlichen... Aber so manche Board-Kollegen werden das in einem solchen Falle ja wohl gekonnt ausbessern ;)

LG saxycb :)
 
Danke für die Antwort!

Dann braucht man sich später bei Konzerten keine Sorgen machen zu müssen? Also nach dem spielen vllt. einfach dem Veranstalter eine Liste der Stücke geben (falls nicht schon vereinbart) und ihn mal schön machen lassen? ;)

Viele Leute machen Aufnahmen von sich selber beim nachspielen eines Stückes und laden es zB. bei YouTube rauf. Bei Klassischen ist das ja kein Prob, aber braucht man bei den anderen auch eine Zustimmung?

Und noch eine Frage, wann ist eine Veränderung im Stück eine Veränderung?
Giltet das ab dem ändern des Textes, der Tonhöhe, Melodien oder wenn man zB. ein Solo einfügt etc.

Danke schonmal im vorraus.
 
Viele Leute machen Aufnahmen von sich selber beim nachspielen eines Stückes und laden es zB. bei YouTube rauf. Bei Klassischen ist das ja kein Prob, aber braucht man bei den anderen auch eine Zustimmung?
Ich kenn leider die AGBs bei YouTube nicht. Einfach mal durchlesen, was man da so "akzeptieren" muss beim Hochladen.
Weiß auch nicht auswändig, YouTube Verträge mit ASCAP, BMI und SESAC bzw. mit HFA (die amerikanischen Verwertungsgesellschaften) haben. Falls ja, ist das rechtlich wohl über diese Verträge geklärt.
Wenn nicht, vermute ich, dass man beim Hochladen bestätigt, dass man alle Rechte eingeholt hat.
Also - mal lesen, was dort so steht!

Und noch eine Frage, wann ist eine Veränderung im Stück eine Veränderung?
Giltet das ab dem ändern des Textes, der Tonhöhe, Melodien oder wenn man zB. ein Solo einfügt etc.
Das ist nirgends auf den Beistrich genau geregelt... :cool:
Also, wenn Du in einen Jazzstandard ein Solo einfügst ist das sicher keine Bearbeitung, wenn Du in eine Mozartsonate ein Solo einbaust, sicherlich schon.
Abänderungen von Text u. Melodien sind wohl immer Bearbeitungen (außer Du fügst mal ein "the" oder ein "and" irgendwo als Füllwort ein...)
Wenn Dus nur einfach in einer anderen Tonart spielst (Transponieren!), dann ist das Stück wohl nicht verändert.

Sorry, da gibts eben keine eindeutige Antwort....

LG saxycb
 

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