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Öffentliches Vorspiel in Restaurant auf Flügel - was ist zu beachten?

P
phing
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Hallo erstmal,

Ich habe vor in einem Restaurant an einem Flügel 2-3 h lang leise Hintergrundmusik zu spielen. Spielen tu ich diverse Jazz stücke, Rock etc... Was halt so als gemuetliche "Barmusik" passt.

Nun meine Frage was muss bevor ich dies anfange tun damit ich nicht mit der Gema in schwierigkeiten komme? Wenn ich frei Schnauze improvisiere und ich verwende dann eindeutig Phrasen aus bekannten Stücken (welche sei dahingestelt). Spielt es eine Rolle ob ich das musizieren vergütet bekomme?

Hoffe ihr könnt mir dabei helfen !

Grüße Phing
 
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Hallo phing,

Deine letzte Frage beantworte ich mal als erste ;) Nein, es spielt keine Rolle für eine Vergütungspflicht, ob Du eine Gage erhältst oder nicht.

Grundsätzlich ist Dein Auftritt durch die GEMA zu lizenzieren, da es sich um eine öffentliche Musikwiedergabe handelt. Aufgrund der GEMA-Vermutung, die durch die höchstrichterliche Rechtssprechung immer wieder bestätigt wird, ist (verkürzt) jegliche Musik, die öffentlich wiedergegeben wird geschützt, es sei denn es wird das Gegenteil bewiesen. Hierzu ist eine Musikfolge der geeignete Beleg. Es werden Titel, Komponist, Textdichter und Bearbeiter angegeben und ggf. ein Verlag. Angegeben werden sollte auch deutlich, dass Deiner Auffassung nach die Musik GEMA-frei ist. Dann wird die Musikfolge bei der GEMA geprüft, und im Falle der GEMA-Freiheit besteht kein Vergütungsanspruch.

Spielst Du ohnehin geschützte Werke, so bemisst sich bei einer Einzelveranstaltung die Höhe der Vergütung an der Raumgröße und dem Eintritts- oder sonstigem Entgelt, das entrichtet werden muss, um an der Veranstaltung teilhaben zu können.

Die Melde- und Vergütungspflicht besteht auf Seiten des Veranstalters, also desjenigen, der Dich engagiert, in diesem Falle der Inhaber des Restaurants, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes festgehalten.

Will heißen in aller Regel solltest DU keine Probleme mit der GEMA bekommen. Im Zweifelsfall kann aber die GEMA auch Dich in Anspruch nehmen, wenn die Veranstaltung nicht angemeldet und lizenziert wird.

Möglich ist aber auch, insbesondere, wenn dieses Restaurant solche "Veranstaltungen" öfter anbietet, dass ein Pauschalvertrag zwischen dem Gastronom und der GEMA besteht, entweder nach dem sog. "Barpianistentarif" oder als Veranstaltungsvertrag.

Besprechen würde ich die Sachlage bzgl. GEMA mit dem Inhaber des Restaurants in jedem Fall.

Grüße
Marc
 
Zuerst mal vielen Dank für die Informationen. Jetzt weiß ich schonmal ein bisschen mehr ;)

Also muss bevor Ich spiele bereits eine Liste mit den Titeln der GEMA zugesendet sein?
Macht es einen unterschied ob von 10 Titeln die ich spiele 2 geschützt sind oder 8 ?
Das ich dort spiele nimmt das Restaurant keinen Eintritt für. Die Radio-Hintergrungmusik wird nur abgeschaltet und ich spiele dafür.
Warscheinlich soll diese "Veranstaltung" wöchentlich oder alle 2 Wochen stattfinden.

Also würde es für mich reichen wenn ich eine Liste mit Komponist, Titel dem Inhaber des Restaurants geben würde?

Danke schonmal!
 
Das Einreichen der Titelliste kann auch nach dem Auftritt erfolgen, jedoch muss die Veranstaltung vorher durch den Veranstalter bei der GEMA angemeldet werden.

Die Anzahl der geschützten Werke ist für die Höhe der Vergütung nicht relevant. Lediglich die Tatsache OB geschütztes Material zur Aufführung kommt bzw. kam. Wird kein Eintrittsgeld erhoben, so greift beim Veranstaltungstarif die niedrigste Tarifstufe (0,00 bis 1,00 EUR Eintritt). Ich habe extra auch sonstiges Entgelt erwähnt, da bei besonderen Anlässen dieser Art oft auch z.B. Mindestverzehr verpflichtend sein kann. Auch davon wird zumindest ein Teil bei der Berechnung der GEMA-Vergütung zugrunde gelegt.

Für Dich würde genau das reichen, was Du aufgelistet hast. Du solltest weiterhin in einem evtl. Engagementvertrag darauf achten, dass nicht Du für die Lizenzvergütung der GEMA verantwortlich bist ;)

Grüße
Marc
 
Danke, jetzt weiss ich doch schon viel besser bescheid !!
:)

Grüße Phing
 

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