OT: Vertragsgestaltung f. Gig

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Tut mir leid, daß ich hier vielleicht fehl am Platze bin mit meiner Frage, aber ich fühle mich in diesem Forum zu Hause und weiß, daß hier eine gewisse Toleranz herrscht. Auch wird hier immer schnell geantwortet und es sind nur noch wenige Stunden bis zur Abreise. Also bitte verweist mich ggfs. an das richtige Forum auf diesem Board oder evtl. woanders hin.

Wie kann man einen Vertrag für eine musikalische Aufführung derart gestalten, daß steuerliche Sicherheit herrscht für den Gagenempfänger und gleichzeitig der Veranstalter eine steuerfeste Absetzungsmöglichkeit erhält? Der Auftraggeber ist ein Künstlerverein e.V.

Kurz die Randbedingungen: Wir sind 5, die morgen einen Gig haben. Es werden 600 € gezahlt. Fahrtstrecke sind 2x120km (93 €). Auftrittsdauer 2 Sets über 2h m. Pause, Gesamtanwesenheit ca. 5h. Es werden Instrumente, u.a. eine Hammond Orgel transportiert. Der Veranstalter möchte möglichst eine Quittung aus einer Hand, ich könnte mir aber vorstellen, daß man Einzelquittungen von den einzelnen Bandmitgliedern ausstellt.

Wenn ich mir überlege, daß man die Gage auch aufteilen kann in Tagesspesen (39 €), Fahrtkosten jeden einzelnen, dann bleibt für jeden einzelnen an Einnahmen etwas übrig, was man "Hungerlohn" nennen könnte, oder etwas unter einem gesetzlichen Mindestlohn, wenn es ihn denn gäbe.

Gibt es vorgefertigte Verträge/Quittungen. Andere Vorschläge?
 
Eigenschaft
 
wir machen das übern gastspielvertrag
einer nimmt die gage entgegen...dann wird das spritgeld verteilt, alles notiert und wenn am jahresende was überbleibt lässt man sich was einfallen
 
wir machen das übern gastspielvertrag einer nimmt die gage entgegen...dann wird das spritgeld verteilt, alles notiert und wenn am jahresende was überbleibt lässt man sich was einfallen
Habe gerade mal nachgeschlagen: Bei weniger als 12h gibts 12 € steuerfrei, km-Pauschale 30 ct/km, also bleiben in diesem Falle noch 30 € an zu versteuernder Einnahme übrig. Da wir im Gegensatz zu Euch keine Profiband sind, fallen bei uns derartige Einnahmen nur selten an, also werde ich Einzelquittungen vorbereiten, mit Name und Anschrift. Stichwort "Künstlersozialkasse", ist da evtl. auf die Art der Formulierung zu achten, ob es sich um eine musikaliscxhe Darbietung handelt?
 
Da wir im Gegensatz zu Euch keine Profiband sind, fallen bei uns derartige Einnahmen nur selten an, also werde ich Einzelquittungen vorbereiten, mit Name und Anschrift. Stichwort "Künstlersozialkasse", ist da evtl. auf die Art der Formulierung zu achten, ob es sich um eine musikalische Darbietung handelt?
Künstlersozialkasse, nein. GEMA auch nichts - das ist Veranstaltersache !
Ihr seid trotz Eures Amateurstatus, sofern ihr eine Band seid, aus "Steuer-Sicht" eine Gbr. D.h. Du kannst eine Quittung für den Veranstalter ausstellen, was Du aber nicht darfst, ist eine MWSt ausweisen!! Kann die Grenze gerade nicht genau sagen, erst ab ca. 17 T€ Umsatz pro Jahr seid ihr verpflichtet MWSt erheben zu müssen, als Künstler dann aber nur 7%!
Bandintern sollte das Ganze entsprechend dokumentiert sein, damit bei Nachfragen noch die beteiligten Musiker benannt werden können (wurde ja oben bereits auch gesagt). Beim Finanzamt würde ich, sofern es um keine größeren Beträge nichts angeben. Eure Aufwände (km, Spesen, Instrumente, aber auch Proben) sind ja wesentlich höher als Eure Einnahmen. Und solange dies so ist, interessiert sich das FA i.d.R auch nicht dafür. Nur dokumentieren solltet ihr es, für evtl. Fragen.

Gruss Helmut
 

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