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Pauschalgehalt als Tontechniker mit Gewerbeschein? *dringend*

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JumpingJack
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Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einem großen, städtischen Konzerthaus.
Neben Symphonikern aus aller Welt, treten dort hin und wieder auch Entertainer wie Helge Schneider auf.

Nun wurde ich danach gefragt, was ich mir als Pauschalvergütung für ganz- bwz halbtags vorstellen würde.
Da dies mein erster Job mit Gewerbeschein ist, habe ich überhaupt keine Anhaltspunkte.

Ich weiss, dass manche Caterer auf Gewerbeschein 11 EUR/Std bekommen, wärend Informatikstudenten für Programmierertätigkeiten zwischen 35-50 EUR Vergütung erhalten.

Ich bin mit einem SAE Diplom und viel Erfahrung recht gut qualifiziert.

Wer nicht öffentlich darüber sprechen möchte, kann mir auch gerne jeder Zeit eine PM senden.


An den Mod: Wenn irgendetwas mit diesem Thread nicht stimmt, dann mach mich bitte darauf aufmerksam und lösche ihn nicht direkt.

An den springenden Jack: Solange Du nicht mit Fragen nach der Formulierung eines konkreten Vertragsinhalts aufwartest ist alles in Butter. Gruß, Sticks
 
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Grundlegendes und Branchenübergreifendes gibt's hier:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/kalkulation.html

Zusammengefasst: Um auch "nur" auf das Gehalt eines durchschnittlich qualifizierten deutschen Angestellten zu kommen, muss ein selbstständiger Dienstleister zurückhaltend kalkuliert 66 Euro in Rechnung stellen! Dabei ist von einem Unternehmer-Gewinn, mit dem zum Beispiel das höhere Risiko abgegolten wird, ebenso wenig die Rede wie von der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals.

Ob so ein Stundensatz vermittelbar ist, ist eine andere Frage. Aber von Anfang an auf "Billigheimer" zu machen birngt's natürlich nicht, den Preis selbst hochhandeln wird kein Kunde und schlimmstenfalls sagt sogar ein betriebswirtschaftlich versierter Entscheider: "Das kann bei dem Preis keine professionelle Dienstleistung sein." Je nach dem, ob man auf den Job angewiesen ist (wovon in unserem Bereich eigentlich immer ausgegangen werden kann ;)), oder nicht, muss man sich halt im Vorfeld eine Strategie überlegen, wie man mit dem Stundensatz nach unten gehen kann, ohne die Hosen 'runterzulassen, sprich man muss den Nachlass auch gut und logisch begründen können. "In Anbetracht des Auftragsvolumens...", "Da ich hier keinen persönlichen Materialeinsatz habe...", Notfalls: "Mich die Aufgabe persönlich/künstlerisch reizt...", etc.

Einen Fehler darf man natürlich nie machen und doch passiert es - wenn auch oft unbewusst - regelmässig: Seinen Stundensatz mit dem Netto-Stundenlohn eines Angestellten vergleichen! Nicht mal der Bruttolohn taugt als Vergleich. Freie Mitarbeiter haben für den Auftraggeber jede Menge wirtschaftliche Vorteile, alleine der Wegfall der ganzen arbeitsrechtlichen Probleme.

Einen Marktüberblick bekomsmt Du leicht, wenn Du nach "Stundensatz Tontechniker" googlest.

Mein Meinung:

Zwischen 35 EUR und 50 EUR sollten bei so einem "amtlichen" Kunden drin sein müssen. Kommt natürlich auch auf das Aufgabengebiet an, ich gehe jetzt von einem verantwortungsvollen Posten aus, keinem "Assi"-Job.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt eine einfache Grundregel: Du musst als Selbstständiger ungefähr das Dreifache dessen bekommen, was ein Angestellter mit einer vergleichbaren Tätigkeit verdient. Das resultiert aus den sonstigen Verplichtungen und Obliegenheiten, also Krankenkasse, Altersvorsorge, Steuern, Aufwendungen, sonstige Abgaben pp.
 

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