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Preisgeld versteuern?

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Mal eine kurze, hypothetische Frage:

Angenommen, eine Band hätte bei einem Wettbewerb ein vom Veranstalter ausgelobtes Preisgeld in nicht unerheblicher Höhe gewonnen und dieses untereinander zu gleichen Teilen aufgeteilt, müsste dieses dann jeweils als Nebeneinkunft versteuert werden, oder wäre es steuerfrei, da es ja gewissermaßen ein Preis aus einer kulturfördernden Wettbewerbsveranstaltung wäre?

Gruß
Hank
 
Eigenschaft
 
... müsste dieses dann jeweils als Nebeneinkunft versteuert werden, oder wäre es steuerfrei, ...

Natürlich muss das versteuert werden.

Wenn die Band allerdings schlau ist, hat jeder Musiker beizeiten allerlei Belege für die Anschaffung der Instrumente etc gesammelt und könnte damit dem Finanzamt beweisen, dass die Kosten erheblich höher sind, als diese doch eher einmalige Zuwendung. Damit ist dann Ruh'
 
Ich kann mich an eine Band erinnern, die musste das Preisgeld nicht versteuern, weil es aufgeteilt zu wenig war, und unter der 400€ Grenze lag. (Infos hatte sie damals vom Finanzamt persönlich)
 
Für Preisgeld gibt's meines Wissens keine Extrawurst, sondern wird ganz genauso behandelt wie alle anderen Einnahmen auch. Dabei gibt es in der Regel zwei mögliche Konstellationen:

1. Fall: Die Band will Einnahmen erzielen und trotz aller Investitionen langfristig irgendwann Gewinn machen, damit immer mal wieder was unter den Bandmitgliedern aufgeteilt wird und jeder irgendwas Beliebiges Schönes damit machen kann. Die Band ist damit unternehmerisch tätig und muss regelmäßig dem Finanzamt eine Einnahme/Überschuss-Rechnung vorlegen (Preisgelder sind dabei normale Einnahmen) und kann dabei auch alle Ausgaben und Investitionen abziehen. Eventuelle Defizite wirken sich steuermindernd aus, eventuelle Gewinne müssen versteuert werden. Dabei kommen je nach Bandmitglied unterschiedliche Steuersätze zum Zuge, weil das natürlich mit allen anderen Einkommensarten in der Einkommensteuererklärung zusammengefasst wird.

2. Fall: Wenn die Band sicher ist, sowieso jahrelang nur reinzubuttern und bei Gigs mühsam vielleicht auf eine schwarze Null kommt, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor und damit sind sämtliche Einnahmen steuerlich nicht relevant und müssen auch nirgendwo angegeben werden. Das gilt auch für Preisgelder. Wenn man so verfährt, sollte man nur auch jahrelang Belege sammeln, damit das Finanzamt einem auch glaubt, dass es ein kostspieliges Hobby ist (Steuerfachbegriff Liebhaberei).
 
:gruebel: Ich bin beim googeln zu diesem Thema unter anderem auf diesen Absatz gestoßen:

Anhang: Steuerfreie Bezüge nach Paragraph 3 des Einkommenssteuer-Gesetzes
Steuerfrei sind unter anderem Bezüge […] die zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.
[…] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird.


Zwar bezog sich der gesamte Artikel, aus dessen Zusammenhang dies kopiert ist, auf Wissenschafts- / Gründerwettbewerbe, aber grundsätzlich sollte das doch auch auf einen Musikwettbewerb anzuwenden sein, dessen Ziel es ist, Nachwuchsbands / -künstler zu fördern.

Oder bin ich da auf einem komplett falschen Dampfer?

Gruß
Hank
 
Vom bayerischen Finanzministerium gibt es folgenden Ratgeber:

Steuertipps für Künstler (PDF)

Dort findet sich zum Thema:

Preisgelder

Preisgelder für künstlerische Leistungen unterliegen der Einkommen-
steuer, wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang
mit einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes stehen.
Dabei ist von den Ausschreibungsbedingungen und den der Preisver-
leihung zugrunde liegenden Zielen auszugehen.
Der Zusammenhang mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn die
Preisverleihung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezo-
genen Entgelts hat und sie sowohl Ziel als auch unmittelbare Folge
der Tätigkeit des Künstlers ist. Das ist insbesondere dann der Fall,
wenn der Künstler zur Erzielung des Preises ein besonderes Werk
geschaffen oder eine besondere Leistung erbracht hat. Der Zusam-
menhang mit einer Einkunftsart ist auch gegeben, wenn die Preis-
verleihung bestimmungsgemäß in nicht unbedeutendem Umfang die
persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen der Einkunftserzie-
lung des Künstlers fördert. Dies ist beispielsweise der Fall bei wer-
bewirksamen Auszeichnungen im Rahmen von Ausstellungen, etwa
Ausstellungen kunstgewerblicher Erzeugnisse oder bei Film- und
Produzentenpreisen, die nach den Vergaberichtlinien einer Zweckbe-
stimmung zur Herstellung eines neuen Films unterliegen.
Keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart haben dagegen Ein-
nahmen aus Preisen, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt
ist, das Lebenswerk oder Gesamtschaffen des Empfängers zu würdi-
gen, die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren, eine Grundhaltung
auszuzeichnen oder eine Vorbildfunktion herauszustellen.

Rechtsquelle: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 5. September 1996 (BStBl 1996 I S. 1150)
und vom 23. Dezember 2002 (BStBl 2003 I S. 76)

Also dürfte höchstwahrscheinlich eine Steuerpflicht gegeben sein.

Aber wie Johannes schon gesagt hat, die meisten Bands und Musiker machen wirtschaftlich eh' minus und es sollte kein Problem sein, entsprechende Ausgaben gegenzurechnen.
 

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