Proben in staatlicher Schule. Auch außerhalb der Schulzeiten?

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Robby1001
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Guten Abend zusammen, :)

folgende Situation: Wir proben im Keller einer mittelgroßen (1500 Schüler) staatlichen Schule.
Zur Zeit können wir leider nur von 15:30 bis 19:30 proben. Da wir wegen dem Studium nicht so früh können, kommen wir meist erst gegen 17:30 zum proben. Auf dauer nervt das extrem, da man kaum Zeit hat sich wirklich Zeit für die ganze Sache zu nehmen. Wenn man einmal drin ist, muss man wieder raus.
Der Kellerraum ist ein extra Raum (abschließbar). In den Kellergängen befinden sich links und rechts weitere freiräume (Tut eig nichts zu Sache). Es gibt einen Gang in Richtung Schule, wo man (Durch eine dicke Stahltür) in die Schule kann. Die Schule ist ab 20:00 Alarm gesichert. D.h wir könnten theoretisch im Brandfall daraus fliehen, aber sonst nicht umbemerkt dort raus/in die schule rein. Die andere Richtung führt zu einer anderen Stahltür, welche nach draußen führt. Zu dem gibt es bei uns im Raum 2 Kellerfenster, welche in einen senkrechten Schacht führen, welcher ca 1 Meter nach unten geht, und ca 40 cm nach oben. Oben sind zwei ca. 1qm große Gitter, die direkt nach draußen führen. Dort sollte man aber eine Leiter anbringen, um den Schacht hoch zu steigen. Das Gitter könnte man einfach nach oben wegdrücken.

Wir würden gerne einen Schlüsselvertrag abschließen, damit wir von dem Zugang von draußen in den Keller der Schule können, um dort zu proben (nach 19:30 oder evtl. auch mal Samstags).
Der Hausmeister sagt, ihm wäre das egal, früher ginge das immer. Aber durch die Brandschutzbestimmungen ginge das nicht mehr. Aber viel wichtiger sei, das man uns nicht unbeaufsichtig in der Schule (Keller) lassen könne. (Wir sind 20 und 19 und einer von uns geht sogar noch auf die Schule). D.h nicht Schulfremd, und Volljähirig.

Es gibt doch 2 Fluchtwege. Einmal den Gang richtung Schule, wo man im Brandfall flüchten kann, aber durch die Alarmsicherung nicht unbemerkt dort verkehren könnte. Zweitens den anderen Weg, welcher genau in die andere Richtung führt (Direkt nach draußen (naja okay, man müsste einmal eine Treppe runtergehen, und dann eine Stahltreppe wieder hochklettern. Türen gibt es dort aber nirgens mehr, die jmd. behindern.. außer die Außentür).

Letztendlich gibt es noch die "Fenster". Diese sind zwar relativ schmal, und niedrig, aber man kann dort locker rausklettern. Wenn man evtl. in dem senkrechten Tunnel eine Stahlplatte anschraubt, damit man nicht den meter dort runterfallen kann, könnte man dort auch raus, wen man das Gitter oben einfach wegdrückt. Man wär auch hier direkt draußen.

Kann man das nicht vertraglich regeln, das man im Schadensfall haftet (Obwohl man eh nicht umbemerkt in die Schule kann), und dann dort proben? Ich meine.. wir sind auch alle Volljährig, und dem Hausmeister wäre das egal,.. er stellt sich da nicht quer. Er sagt es geht einfach behördlich nicht, und der Schulleiter wird es heimlich kaum erlauben, da er sonst seinen Job in gefahr bringt.

Hier eine Zeichnung: http://www.abload.de/img/proberaumwypyq.jpg

Ich hoffe ich habe das Problem gut beschrieben. Habt ihr eine Ahnung was jetzt richtig ist? Darf man offiziell dort proben? Mal von der erlaubnis des Schulleiters abgesehen.. dieser würde bei rechtlicher Sicherheit zustimmen.

vielen Dank

viele Grüße
Robert
 
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Hallo Robby1001

Ist ja beachtlich, welche Mühe du dir jetzt mit der ganzen Beschreibung der Situation gemacht hast
aber ich denke mal, ihr habt die eigentliche Problematik nicht ganz Verstanden.

Der Hausmeister sagt, ihm wäre das egal, früher ginge das immer. Aber durch die Brandschutzbestimmungen ginge das nicht mehr. Aber viel wichtiger sei, das man uns nicht unbeaufsichtigt in der Schule (Keller) lassen könne. (Wir sind 20 und 19 und einer von uns geht sogar noch auf die Schule). D.h nicht Schulfremd, und Volljähirig.
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Ich meine.. wir sind auch alle Volljährig, und dem Hausmeister wäre das egal,.. er stellt sich da nicht quer. Er sagt es geht einfach behördlich nicht, und der Schulleiter wird es heimlich kaum erlauben, da er sonst seinen Job in gefahr bringt.

Das ist einer der Punkte.....
Ihr könnt nicht unbeaufsichtigt in der Schule sein. Das hat überhaupt nicht´s damit zu tun, ob ihr Volljährig seit oder nicht.
Ihr dürft nicht vergessen, das dies ein öffentliches städtisches Gebäude ist und der springende Punkt ist, das der Schulleiter
auch "nur" angestellter ist. Selbst wenn er wollte, dürfte er das gar nicht entscheiden.
Wenn überhaupt, würde das nur mit der Einwilligung der Stadt gehen, das ihr dort Proben dürft.

Stellt euch mal vor, der Schulleiter würde euch das einfach erlauben und irgendeinem passiert dort etwas.
Euer Gitarrist, braucht nur mal die Treppe runter zu fallen, während er auf´s Klo geht.
Und dann ??????.
Was glaubt ihr wohl, wenn rauskommt, das dies abends nach der Schule passiert ist.
Und was glaubt ihr wohl, wer dafür zur Rechenschaft gezogen wird und eventuell seinen Job verliert ??.
Genau....Euer Schulleiter obwohl ihr Volljährig seit, das hat damit nicht´s zu tun
Auch wenn ihr 30 seit, bleibt die Situation die gleiche.

Ähnliche Situation.....

Ich frage meinen Vorarbeiter, ob ich noch was länger in der Firma bleiben könnte, weil ich noch ein
paar Drucke für mich machen will.
Ich glaube wohl kaum, das er dies erlauben würde weil...

1. ...er unseren Chef fragen müsste (In eurem Fall müsste der Schulleiter das mit der Stadt abklären)
2. ...ich unbeaufsichtigt nicht in der Firma bleiben darf
3. ...wegen der Unfallgefahr....weil ich außerhalb der Arbeitszeit nicht über die Firma versichert bin
(Ausnahme : Überstunden)

Kann man das nicht vertraglich regeln, das man im Schadensfall haftet......
Was wollt ihr denn da vertraglich regeln ???....und für was wollt ihr denn haften ???.

Wollt ihr dafür haften, wenn abends die Schule abbrennt ( eventuell durch einen Kurzschluss ) ???.
Wollt ihr dafür haften, wenn einer von euch bei einem Brand lebensgefährlich Verletzt wird oder sogar....
.....naja lassen wir das.

Ihr solltet euch vorher mal Gedanken darüber machen, was ihr da eventuell vertraglich regeln wollt
und worauf ihr euch da einlassen wollt.
Wenn ihr so´n Blödsinn macht und irgendwann passiert wirklich mal was, kann ich euch eins versprechen..
Ihr werdet euer Leben nicht mehr froh.
Mann....Sucht euch einen kleinen Proberaum bei dem im Mietvertrag alles rechtliche abgedeckt ist.

Gruß Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Hej,

ich sehe das ähnlich wie mein Vorredner. Wenn die Bedingungen in der Schule nicht zu euren Probebedürfnissen passen, braucht ihr einen anderen Raum. Überlegt euch, ob die Kompromisse bei den Proben wirklich zu groß sind... Grundlegend könnt ihr an der Situation in der Schule aber nichts ändern.

Viele Grüße!

Jan
 

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