probenrecht?????

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Am wochenede haben wir bei nem kumpel in ner risen garage ein bisschen musik gemacht, jo da kam dann auch nach ner stunde die erste nachbarin und hat gemeint voll toll und weiter so.... DAnn kam kurz vor 13:00 uhr ein mann und hat gemeint ob wir eine GENEMIGUNG ZUM PROBEN hätten.
Er meinte die gibts bei der Stadt und die braucht man um proben zu dürfen weis da jemand was oder hat der bloss gelabert, weil ich sowas noch nie zufor gehört habe

danke im vorraus
Raven
 
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Am besten mal bei der Gemeinde fragen.

Mittagsruhe muß wohl eingehalten werden sowie die Nachtruhe.

Habt Ihr das Garagentor geschlossen ? Die Isolierung ist ja nicht so toll. Bei einem Röhrenamp kann das schon laut werden.

Evtl fällt das unter Gartenanlagen etc, weil es draußen ist.

Vielleicht wäre ein Proberaum im Bunker etc. besser :rolleyes:
 
soweit ich weiß:
1. Die Garage ist bestimmt privat besitz also nicht irgendwie von der stadt odda so? wenn ja dann braucht ihr keine gehn. von der stadt
2. der vermieter der garage könnte stress machen also den einfach mal fragen ob in seiner geprobt werden darf. wenn die garage sowieso "euch" bzw euren eltern gehört dann ma und pa fragen.
3. solang ihr eine ruhstörung vermeidet dürft ihr bis 22uhr proben
(kann mir aber gut vorstellen das eine garage nicht des nun plus ultra an isolation darstellt aber wen kümmerts.
im klar text nein ihr bruacht keine genehmigung von der stadt wenn die sache privat abläuft. wenn ihr auf offener strße probt dann ja. wenn ihr leute belästigt und die rufen die freunde in grün -> leiser machen^^ ansonsten ich komme auch aus nürnberg und würd mich ja mal interssieren was ihr so für mukke macht schöner nu go me.? ok und schönen gruß an die maria *pfiff pfiff* :great:
achja falls ich mich irre berichtigt mich ruhig
 
also privat garage gehört meinem kumpel seinen eltern die haben mit dem proben null prob un unterstützen das auch, die garage wahr nicht isolliert weil wir da zum ersten mal gespielt haben und die mittagsruhe haben wir auch eingehalten es wahr ja kurz vor eins und punkt eins hätten wir sowieso aufgehört, die garage ist halt mitten in der (klein)stadt (röhtenbach für den ortskundigen nürnberger*g*)


@DonStefano Nein es war keine infinityprobe das wahren neur ein paar kumpels mit der band proben wir in raschbach bei altdorf da haben wir keine probleme mit nachbarn.
die grüße an die maria richte ich aus.*g*

woher kennst du die??
und wer bist du??
 
Gp_Raven schrieb:
...und die mittagsruhe haben wir auch eingehalten es wahr ja kurz vor eins und punkt eins hätten wir sowieso aufgehört, die garage ist halt mitten in der (klein)stadt (röhtenbach für den ortskundigen nürnberger*g*) ...

unbedingt erkundigen, wie die Ruhezeiten vorgegeben sind, das kann jede Gemeinde nach eigenem Belieben festlegen!!
Hier im Enzkreis variiert der Beginn von 12 über 12.30 bis 13 Uhr, genauso das Ende, die Ruhezeiten sind nichtmal überall gleich lang - ...und Abweichungen am Wochenende sind zusätzlich möglich.

Ihr habt es hier mit Beamten zu tun, wer wirds denn einfach machen, wenn man die Menschen auch gängeln kann...
 
Aber auch außerhalb der Ruhezeiten gibt es kein Recht auf zeitlich und "stärkemäßig" unbeschränkte Lautstärke.
 
jap hab ich ja auch schon gesagt solang es dem nachbarn nicht die ohrn weghaut... aber ich glaub mich zu erinnern das es ein proberecht gibt das da lautet dass man für sein instrument 2 stunden am tag in der wohnung bzw dort wo das instrument steht spielen darf. das ist vorallem für schlagzeuger wichtig die in einer mietwohnung leben.

Achja die Maria mmm bis jetzt kenn ich sie noch net aber ich würde sie gern kennelernen hab mal schnell durch eure website geschaut und ulala^^ also ne^^ naja wennst willst schau doch mal bei uns vorbei

www.revolving-identity.de
is abba noch im aufbau ... abba sonst ganz gut
 
Gp_Raven schrieb:
... DAnn kam kurz vor 13:00 uhr ein mann und hat gemeint ob wir eine GENEMIGUNG ZUM PROBEN hätten.
Er meinte die gibts bei der Stadt und die braucht man um proben zu dürfen...
Hi ... ich arbeite bei einer Stadtverwaltung... zwar nicht im Ordnungsamt, aber man kriegt ja unter Kollegen so einiges mit ;)

Von einer Genehmigung zum Proben städtischerseits habe ich allerdings noch nie was gehört. Warum auch... Die Location zum poben ist in der Regel Privateingentum. Das heisst also, dass das Recht zum Proben durch den Eigentümer unter der Bedingung der Einhaltung des Lärmschutzes erteilt wird.

Wenn also mit der Lautstärke nicht übertrieben wird braucht Ihr euch keine Sorgen zu machen :) "Stänkerer" gibt es immer und überall ;)
 
ok dann erkundige ich mich mal bei der stadt wie da die zeiten sind.
Wegen der lautstärke wie laut darf das den sein? weil das schlagzeug is doch ziemlich laut. und weils in nem hinterhof ist hallt es noch ein bisschen

@DonStefano Ahh so ist das kannst mir ja mal wenn du icq hast deine nummer per PM schicken und ich geb sie der maria. Wird aber nichts bringen die hat schon nen freund aber du kannst ja ihr persönlciher groupie werden *g*
 
Das Problem wird sein, daß die Garage fast "draußen" ist. Quasi ein Open Air, weil die Isolierung so schlecht ist :(

Irgendwie im Keller oder so wäre besser. "Unverstärkte" Hausmusik ca. 3 h pro Tag wie Klavier oder Posaune oder auch Drums.
 
son ähnliches prob hatten wir auch, einfach beim ordnungsamt gefragt:
offiziell gibt es keine mittagsruhe mehr, sollte aber aus höflichkeit den nachbarn gegenüber eingehalten werden
bandproben 2 mal die woche für 2-3 stunden sind voll in ordnung! da darf prinzipiell keiner stress machen es sei denn es is so laut das die nachbarn hörschaden davon tragen (könnten)!
 
ok danke für eure antworten, ich glaube das müste genügen

gehörschäden bekommt doch keiner is doch nicht laut man hat ja gehörschutz *g*
RAven
 
evil-grin schrieb:
offiziell gibt es keine mittagsruhe mehr, sollte aber aus höflichkeit den nachbarn gegenüber eingehalten werden
...kann aber nun eben von Kommune zu Kommune verschieden sein. Das kann man nicht verallgemeinern.

da darf prinzipiell keiner stress machen es sei denn es is so laut das die nachbarn hörschaden davon tragen (könnten)!
Ähm... nein! Die Grenzwerte der TA Lärm (nachzulesen z.B. hier) schreiben (insbesondere in Wohngebieten) maximale Lärmpegel vor, die deutlich unterhalb von dem liegen, wovon man einen Hörschaden bekommt. Das hat auch nichts mit Mittagsruhe zu tun, sondern schlicht und einfach mit der Vermeidung von unzumutbaren Belästigungen. Eine Bandprobe in einer nicht isolierten Garage mitten im Wohngebiet dürfte diese Grenzwerte locker überschreiten.

Jens
 
oh,da kann ich auch was dazu sagen:

es gibt das recht auf musizieren!
dies ist im gesetzbuch verankert.
dazu zählt auch das schlagzeugspielen in der wohnung.
da schlagzeug nun aber zu den "lauten" instrumenten zählt ist die übungszeit bei diesem instrument auf 45min täglich,unter beachtung der ruhezeiten,beschränkt.

gab dazu auch mal das entsprechende urteil der olg nürnberg [hab ich noch irgendwo zu hause rumliegen]


lg betsches
 
Ähmm... räusper, in deutschland ist es erlaubt von 15:00 bis 20:00 (mit begrenzter lautstärke) instrumente zu spielen, rechtlich gesehen dürft ihr spielen, da kann der mann machen was er will :p
 

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