Qualifizierungsnachweis für Veranstaltung

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Josch40
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Guten Tag alle Zusammen.

Zunächst einmal vielen Dank an alle User die bisher Beiträge eingestellt haben oder bei den Usern, die bei der Lösungsfindung beteiligt waren.
Immer wieder habe ich nützliches zum Thema "PA" im Musiker-Board recherchieren können.

Zu der aktuellen Frage die mich beschäftigt, konnte ich leider noch keinen Beitrag im Forum finden.

Wenn ich für eine Open Air Veranstaltung mit einer Fläche von 15000 m2 und einer Zuschauererwartung von ca. 7000 Gästen die Beschallung machen möchte,
brauche ich dafür eine speziellen Qualifizierungsnachweis, Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sogar geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

MFG
 
Eigenschaft
 
Für die reine Veranstaltung brauchst du keinen Meister

sobald du jedoch nur daran denkst so etwas wie eine Bühne oder ähnliches dort aufzustellen brauchst du jemanden der seinen Kopf dafür herhalten darf (in dem Fall zB der Meister für Veranstaltungstechnik)
 
Danke für die schnelle Antwort.
 
@maccaldres

Hast du eine Quelle die das genauer erklärt? Ich hätte aus dem Bauch heraus das Gegenteil vermutet. Die Bühne kommt bis zu einer gewissen Größe (ich meine etwas mit 12x8m bis 5m Höhe im Kopf zu haben) mit Baubuch und/oder Standsicherheitsnachweis. Die darf jeder aufbauen, der in der Lage ist, den Plan zu lesen. Für die Veranstaltung meine ich, muss aber eine Fachkraft vor Ort sein.
Wird die Bühne größer, müssen so oder so andere ran. Megaforce o.ä. sind da die richtigen Ansprechpartner.

Liege ich total falsch?
 
Hi

das was du meinst ist ein Standsicherheitsnachweis (gilt für Bühnen bis 50qm überbaute Fläche und max 5m Firsthöhe) oder Baubuch (alles darüber), dies hat aber mit der Durchführung einer Veranstaltung nichts zu tun, sondern beschreibt nur wie und ob die Bühne gebaut werden darf um geltenden Normen zu entsprechen. Wer was darf steht (recht kryptisch) in der BGV-C1, recht anschaulich erklärt wird dies in der BGI 810-0


www.gso-koeln.de/infos/bgaenge/bs/vt/buehne/uvv/SP_25_1.pdf




Ich hoffe damit ist geholfen und nimmt auch allen zukünftigen "ich bin da aber anderer Meinung" post den wind aus den segeln.
 
Dort auf Seite 12 und 13 steht ja recht eindeutig wer was darf bzw. wofür ich wen brauche. Nun gibt es aber eine Unterteilung, nämlich die A2. Dort wird in der BGI nichts konkretisiert sondern auf die VStättV verwiesen.
Nun gilt erstmal zu klären, ob die VStättV anzuwenden ist und welche VStättV vor Ort anzuwenden gilt.
Als sicher gilt aber, dass der Veranstalter einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bestimmen muss. Unter §39 VStättV findet man, wer dieser Verantwortliche sein kann.

Weil ich gerade selber eine ~5000Mann Veranstaltung mit plane vielleicht ein paar Eindrücke aus dem durchaus erfahrenen Planungsteam:
Ein qualifizierter Handwerker (ob nun Meister oder Fachkraft oder Ingenieur) reicht nicht. Es sollte einer die Fäden für alles in der Hand haben. Bei uns ein Meister einer externen Firma (absichtlich, weil dem die internen Arbeitsgänge egal sind) - der soll aufpassen, dass alle Verantwortlichen der Teilbereiche zusammenarbeiten, dass niemand in seinen Sicherheitsüberlegungen etwas vergisst.
Alle weiteren Verantwortlichen bedürfen meiner Meinung nach keiner weiteren Qualifikation als Erfahrung.
Im Planungskommitee sitzen zusätzlich:
- ein Meister der auf Absperrungen und Fluchtwege sowie Notbeleuchtung spezialisiert ist
- ein Ingenieur für Veranstaltungstechnik, der für Bühne und für die Showbeleuchtung da ist
- ein Ingeneur (nicht Veranstaltungstechnik) für Arbeitsabläufe sowie Sicherheitseinrichtungen
- ich als Fachkraft (für die technische Seite)
- sowie ein Vertreter einer 200 Mann starken Security-Firma (nein, nicht alle 200 Mann sind dann auf dieser Veranstaltung)

bei 15.000m² kommen mir noch ganz andere Fragen, als die nach dem notwendigen Personal... das sollte da eher das kleinste Problem darstellen. Soll auf der gesamten Veranstaltung kein Meister vorhanden sein?
 
Hallo maccaldres,
danke für deine Belehrung über Standsicherheitsnachweise und Baubücher. Dazu möchte ich allerdings noch hinzufügen (für weitere mitlesende, du weißt das natürlich schon), dass dies in den Ländern unterschiedlich geregelt werden kann/wird.

Weiterhin danke, dass du deine Aussagen nun zumindest mit einem Link belegt hast. Allerdings noch ziemlich zusammenhanglos. Ich glaube dir ja, dass du sehr viel Wissen und Kompetenzen hast. Aber im Moment sind es nur Behauptungen.


www.gso-koeln.de/infos/bgaenge/bs/vt/buehne/uvv/SP_25_1.pdf


Ich hoffe damit ist geholfen und nimmt auch allen zukünftigen "ich bin da aber anderer Meinung" post den wind aus den segeln.

Nun, deinen kleinen Seitentritt aufnehmend, verweise ich auf die letzte Seite der von dir verlinkten BG-Vorschrift. Unter dieser ist aufgeführt, dass ein Meister für jedes Gewerk vor Ort sein muss. Natürlich können dies die Länder unterschiedlich regeln.
In der Theorie ist nicht festgelegt wer den stellen muss. In der Praxis kommt der aber vom technischen Dienstleiter.

Dann stellt sich mir noch die Frage, wer berechnet das Tragwerk für eine Beschallungsanlage in dieser Größe. Natürlich kann man das ignorieren und das Thema dem Bühnenbauer zuschanzen. Sehr praxisnah ist eine solche Beratung aber nicht. Evtl. verwendest du die Zeit in der du dich über "doofe Besserwisser und Nachfrager" ärgerst, für eine Beratung, die die Frage nicht nur oberflächlich ankratzt.
 
Nun, deinen kleinen Seitentritt aufnehmend, verweise ich auf die letzte Seite der von dir verlinkten BG-Vorschrift. Unter dieser ist aufgeführt, dass ein Meister für jedes Gewerk vor Ort sein muss.
Eigentlich sehe ich das dort nicht. Sehe auch recht wenig Sinn dass ein Meister für Veranstaltungstechnik (Halle) dort sein sollte :p Aber auch hier, auf Seite 12 und 13 steht recht eindeutig, dass dieses Leitwerk nicht auf Open Air Konzerte pèr sé gilt.

Dann stellt sich mir noch die Frage, wer berechnet das Tragwerk für eine Beschallungsanlage in dieser Größe.
Der Bühnenbauer sagt üblicherweise, wieviel sein Tragwerk aushält. Wiegt die Beschallungsanlage zuviel, kann sie da nicht ran. Was soll man da noch berechnen? :-D
 
Eigentlich sehe ich das dort nicht. Sehe auch recht wenig Sinn dass ein Meister für Veranstaltungstechnik (Halle) dort sein sollte :p

Bei Open Air sind die Gegebenheiten deutlich komplexer anzunehmen als in der Halle (Wind, Regen, etc.). Daher glaube ich nicht, dass es dort lascher geregelt ist. Aber du hast recht, es steht nichts davon so direkt drin. Und genau das sind die Feinheiten, warum auch in ganz anderen Bereichen über die Auslegung gestritten wird.
(Als kleiner Hinweis, falls der Meister noch nicht entdeckt worden ist: das kleine hoch 3 beachten)

Der Bühnenbauer sagt üblicherweise, wieviel sein Tragwerk aushält. Wiegt die Beschallungsanlage zuviel, kann sie da nicht ran. Was soll man da noch berechnen? :-D

Der Bühnenbauer möchte aber eine eindeutige Aussage vom Beschaller haben, an welchem Gurt er welche Belastung anzunehmen hat. Und er wird kaum die angreifenden Lasten bei Montage, statischem hängen und dynamisch angreifender Windlasten für den Beschaller ausrechnen. Und wer sagt überhaupt, dass die Anlage mit an die Bühne kann?
 

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