Querflöte spielen an Sonn- und Feiertragen

peiman
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Hallo,

ich wohne in München und spiele gelegentlich 1-2 Stunden Querflöte am Tag.
Letztens habe ich Sonntag nachmittags um ca. 19:00 gespielt. Daraufhin kam meine Nachbarin zu mir und meinte, dass es nicht erlaubt sei, an Sonn- und Feiertagen zu musizieren.
Ich habe dazu im Internet keine konkreten Regelungen gefunden. In der Hausordnung steht auch nichts konkretes zum Thema Musizieren.

Wisst ihr, ob meine Nachbarin recht hat?

Danke!

Marco
 
Die Rechtslage ist das eine...

Die Nachbarin wird wohl nicht eindeutig "Recht haben". Ich gebe aber zu bedenken, dass 19 Uhr nicht für alle Menschen "nachmittags " ist - eher die Zeit, zu der sie zu Abend essen (vielleicht auch gern in Ruhe...).

Vielleicht lässt sich ja auf dieser Grundlage im Gespräch eine Lösung finden?
 
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Hallo,

grundsätzlich darf man wohl nach 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwar musizieren aber nur bei Zimmerlautstärke. Das bedeutet, wenn die Nachbarin die Musik in ihrer Wohnung hört, ist die Zimmerlautstärke überschritten. Da bleibt dann wahrscheinlich wirklich nur ein Gespräch mit der Nachbarin oder der Versuch den Raum so auszugestalten, dass der "Lärm" nicht mehr in der Wohnung der Nachbarin wahrnehmbar ist. Eventuell wäre es auch einen Versuch wert einen anderen Raum in der Wohnung auszutesten. Aber auch dabei müsste man dann die Nachbarin mit ins Boot holen. Gibt es noch mehr Nachbarn im Haus? Dann wäre es vielleicht gut mit denen präventiv zu sprechen. Nicht, dass es eine Lösung mit der einen Nachbarin gibt und eine Woche später dann der nächste Nachbar mit der Beschwerde vor der Tür steht 🙈
 
Vorab, die Meisten von uns können und dürfen keine rechtliche Beratung im konkreten Fall leisten.
Deshalb stehen hier also reine Meinungsäußerungen, sofern sich nicht jemand als Anwalt oder Richter zu erkennen gibt und als solcher Auskunft erteilt.

Mein Wissen und meine Meinung dazu: es gibt sehr viele Urteile auf Amts- und Landgerichtsebene und seit einigen Jahren auch eine BGH Rechtsprechung zum Thema mit der Quintessenz: es kommt immer auf den Einzelfall an. :D
Wenn sich die Nachbarin belästigt fühlt, dann ist m.E. eine Grenze auf jeden Fall überschritten, nämlich ihre.

Würde man sich darüber streiten, dann wäre das Ergebnis letztlich, dass für viel Geld von Anwälten ausgehandelte oder von Gerichten gezogene Grenzen für den genannten Einzelfall definiert werden.
Nach meinem Wissen läuft die Begrenzung des Übens in der Mietwohnung im Urteils-Schnitt auf 2 Stunden an Werktagen und eine Stunde an Sonn/Feiertagen hinaus. Unkritische Zeiten sind besonders Vormittage und Nachmittage in der Zeit von 15-19:00 Uhr, es ist im Grunde wie beim Rasenmähen oder dem Benutzen der Waschmaschine.
Zwar nicht auf dem aktuellen Stand (BGH-Urteil 2018), das Grundsätzliche wird aber deutlich:
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/klavier.htm
Bericht zum BGH-UIrteil: https://www.sueddeutsche.de/panorama/bundesgerichtshof-musizieren-zuhause-1.4186417

Ungleich güngstiger fürs Portemonnaie und den Hausfrieden wäre also die einvernehmliche Lösung, anstatt "recht haben" (wollen).

Gruß Claus
 
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