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Rechnung mit Mehrwertsteuer ?

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funfighter
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Hi folks,

wie ist das, wenn ein Musiker gelegentlich in Kneipen spielt und der Wirt möchte eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ? Muss der Musiker dann ein "Gewerbe" anmelden ? Kann er seine Ausgaben (die eventuell höher sind als die Einnahmen) gegenrechnen ? Gibts da nen guten Link zu dem Thema ?

Keep Rockin
Manni
 
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Sören Bischof: "Der Musiker im Steuerrecht" (Voggenreiter).
 
Für den Nebenher-Musiker ist es kaum sinnvoll, ein Gewerbe anzumelden oder gar MwSt-Rechnungen zu stellen. Das ist auch garnicht nötig, dem Kunden gegenüber. Genrell mussen Künstler und Ingenieure :D kein Gewerbe anmelden, wenn sie nur ihre Dinestleistung verkaufen. Umsatzsteuerabrechnungen sind dann nötig, wenn man über einem gewissen Satz/ Jahr bleibt. Der normale Freizeitmusiker gibt die Einkünfte einfach beim Finanzamt an. (Der Schlaue lässt auch dies bleiben)
 
Das Problem, was funfighter anspricht sieht ja so aus:

Der Veranstalter drängt die Band, eine Rg oder Quittung mit UST. zu machen.

Wenn als Gage 500 Euro ausgemacht war, spart der Wirt dabei einiges an Geld. Seine Idee sieht so aus:

431,03
+ 68,97 UST
= 500

Die 68 EUR darf er beim F-Amt direkt gegen seine Mwst- Einnahmen gegenrechnen, quasi wiederholen.

DAs Problem für den Musiker ist, dass er es sich nicht mit dem Wirt verscherzen will - andererseits aber als Privatperson keine Rgs. mit ausgewiesener UST ausstellen darf!
 
Richtig, Hans. Aber eine Band (auch als Ein-Mann-Band, auch ohne Gesellschaftervertrag oder Eintragung) stellt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dar und ist somit keine Privat- sondern eine juristische Person. (Quelle: mein Steuerberater).

ciao,
Stefan
 
stefan64 schrieb:
Richtig, Hans. Aber eine Band (auch als Ein-Mann-Band, auch ohne Gesellschaftervertrag oder Eintragung) stellt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dar und ist somit keine Privat- sondern eine juristische Person. (Quelle: mein Steuerberater).

ciao,
Stefan

Auch wieder richtig. Aber solange du ohne UST-Rechnungen fährst, hast du immer die Chance, dass Gagen als "Hobbyeinnahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht" angesehen werden.

Die Gegenbilanz des Muikers sieht nämlich so aus:

#Abschreibungskosten des Equipments.
#Miete, Strom, Heizung und Ausstattung Übungsraum
#lfd. Kosten wie Saiten, Plektren, Kabel, Gurte, Batterien etc.
#Instrumentenversicherung
#30 Cent pro KM für Autofahrten zu Proben und Gigs
#Fahrten zu Proben mit öffentlichen Verkehrsmitteln
#Kosten für Fotos, Plakate
#Spezielle Bühnenbekleidung (wenn sie nachweislich nur für die Bühne ist) und deren Reinigung
#Anteilige Kosten für Telefon, Fax, E-Mail
#Kosten für Demos, Pressung, Plakate, Versandhüllen
#Portokosten
#Reparaturkosten Equipment
#Miete PA
#Unterrichtskosten
#Fahrten zum Musikshop zum Einkaufen des "Berufsequipments"
#Verpflegungspauschalen

und das Meiste davon noch multipliziert mit der Anzahl der Bandmitglieder...

Die Finanzämter wissen deshalb, dass sie da kein Land sehen, sofern sie nicht regelmäßig höhere Einnahmen nachweisen können.

Das kann dann sogar so laufen:

X hat einen bürgerlichen Beruf und verdient jährlich 22.000 EUR vor Steuern

Nebenbei hat er in 2004 3000 Euro Einnahmen aus Gagen. Diese Einnahmen aus Nebentätigkeit gibt er dem Finanzamt an. Als Kosten für die Nebentätigkeit kann er jedoch 5000 EUR nachweisen. Was zur Folge hat, dass er weniger Steuern an den Staat zahlt als ohne Musik.

Das guckt sich das Finanzamt höchstens 2,3,4 Jahre an und sagt dann: Ätsch. Die Musik ist ja nur Hobby. Die Verluste aus dieser Tätigkeit erkennen wir nicht mehr an, weil der ja nie Gewinne macht. Der will uns mit seinem teuerm Hobby bescheißen. Deshalb vergessen wir das Ganze und treiben die zu Unrecht ermäßigte Steuer nachträglich wieder ein.

D.h der Musiker (Maler, Bildhauer..) wird sogar regelrecht gezwungen, seine Einnahmen nicht steuerlich anzugeben, wenn seine Ausgaben auf Dauer höher sind.


Zusammenfassung:

Die F-Ämter wissen, das bei den meisten der Millionen Hobbymusiker betriebswirtschaftlich ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag besteht. Eine konsequente Verfolgung aller Einzelvorgänge würde unterm Strich zu steuerlichen Mindereinnahmen für den Staat führen (die Kosten für letztlich sinnlose Beamtenarbeit noch nicht mal eingerechnet).

Immer im Vorteil:

Quittungen für Einkäufe, Raumkosten etc. in einer großen Tüte oder Karton sammeln. Wegwerfen kann man's später immer.
 
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Reicht es nicht auf der Rechnung für den Verantsalter zu vermerken, dass im Gesamtbetrag die MwSt enthalten ist? :confused:
 
Da der Veranstalter die Rechnung sicherlich beim Finanzamt einreicht, müßt ihr damit rechnen, daß das Finanzamt auf die Idee kommt das mal abzugleichen, nämlich ob ihr die Mehrwertsteuer die ihr ja laut der Rechnung erhalten habt, auch an das zuständige Finanzamt abgeführt habt.

Ist das nicht der Fall, fordert das Finanzamt den Betrag von Euch ein, mal ganz davon abgesehen, daß das dann strenggenommen Steuerhinterziehung ist. :rolleyes:
 
ich kenn das von unserem Steuerberater wie folgt:

- wer Umsatzsteuer (MWSt) einnimmt, muss diese abführen
- umsatzseteuerpflichtig ist man erst bei einem Umsatz von 25.000 DM also ca. 12.500 € im Jahr

Von daher mein Rat, wer in einer Band musiziert, die, wenn auch nur regional, häufig spielt und die oben genannte Grenze überschreitet, sollte die Band als GbR anmelden (Steuernummer). Das kostet zunächst nichts, ausser der Arbeit eine vernünftige Buchhaltung führen zu müssen.
Mit Veranstaltern verhandelt man immer eine Gage und zusätzlich die MWSt. Diese holt sich der Veranstalter eh zurück.

Hans schrieb allerdings auch, dass wenn keine Gewinne erzielt werden, das Finanzamt nach Ablauf einiger Jahre dies zum Hobby erklärt (und das stimmt). Auf diesen Freibrief würde ich es ankommen lassen!
Wenn man diesen Freibrief hat, kann man natürlich auch nicht mehr seine Kosten absetzen und wenn man dann die o.g. Grenze wieder überschreitet muss man doch wieder als GbR "firmieren" - ein bisschen unzufriedenstellend das Ganze. Mit Freibrief jedenfalls darf man eine Rechnung ohne MWSt. stellen.

Oder man ist nicht angemeldet (bei wenigen Auftritten im Jahr) und spielt ohne Rechnung.

Ganz generell dürfen alle Musiker, egal ob 1 Man Band oder Orchester, als Umsatzsteuer "nur" 7% und nicht 16% ausweisen. Das wissen die meisten Musiker und Steuerberater nicht. Macht die Sache interessanter, weil sich eine GbR von ihren Kosten (Anschaffungen, Miete, etc.) die 16 % MWSt. wiederholen kann.
Den Rat von engineer "der Schlaue lässt dies auch bleiben" kann ich nicht empfehlen. Ich mache in einer Feierabendtruppe etwas Musik (früher ca. 30-40 Auftritte im Jahr) und uns hat das FA damals richtig hochgenommen, mit dem vollen Programm. Ohne Details am Ende kostet das 40 TDM und fast noch eine Vorstrafe. Und das ist es letztlich nicht wert.

Gruss Helmut
 
Die Sache ist doch ganz einfach: Man rechnet dem FA nur soviele Kosten vor, wie man auch Einnahmen hat. Dann machen sie einem die Bude auch nicht zu ! MwSt stellen, geht dann aber nicht und muss auch nicht sein:. Die 7% machen kaum was aus und müssten ja der Rechnung vorher ja auch zugeschlagen werden. Der Wirt braucht absolut keine Rechnung mit MwST. Sagt ihm, daß ihr dafür ja billiger spielt - bzw. daß ihr keine MwsT stellt. Er muss so nicht mehr zahlen und daher auch nichts bei der USt-Voranmeldung mitrechnen. Er setzt einfach die gesamte Rechnung als Betriebsausgabe netto ab.
 
coffeebreak schrieb:
Ist das nicht der Fall, fordert das Finanzamt den Betrag von Euch ein, mal ganz davon abgesehen, daß das dann strenggenommen Steuerhinterziehung ist. :rolleyes:

Ordnungswidrigkeit. Keine Straftat :).
 
Was anderes: Wenn Ihr ne Rechnung von 500€ aushandelt und der Veranstalter will da noch Mwst reindrücken, schmälert er euch damit die Gage, sofern ihr keinen vollen Vorsteuerabzug geltend machen könnt (heisst: alle Einnahmen in Gewerbevermögen investieren, was realistischer nur mit Extrem-G.A.S geht und dann die Mwst abziehen). Übrigens können Privatrechnung generell und ohne Anmeldung ohne Mwst ausgestellt werden, aber nur bis zu einer gewissen Grenze. Man kann auch zur Ust. optieren wenn man weniger als 17000€ Umsatz macht. Ihr müsst dann aber jeden Monat ne Ust-Voranmeldung abgeben.

So :) ..
 
Jeden Monat eine USt-Voranmeldung? Ich dachte vierterljährlich?

P.S: Mein Satz, der schlaue (Musiker) liesse dies (Einnhmaen angeben) bleiben - ist natürlich nicht als Ratschlag gemeint gewesen. Wie aber später geschrieben stet, gehen dem die Steuerbehörden kaum hinterher. Wenn es sich aber um Summern wei bei Helmut handelt, muss man das offiziell machen.
 
soweit ich weiss wurde das geändert um vorsteuer-betrug einzudämmen.
 
Wir machen das über einen Verein, also zumindest, was die Auftritt als chor angeht. Aber ich will ja auch selber sowas machen, und da ist das ab 1.1.05 auch ein Thema. Ich will aber auf keinen Fall MwS machen. Soweit ich weiss, geht das nur im Nebenerwerb. Kennt jemand die neuen Verdinestgrenzen? Ichhabe schon mal Formulate runtergeladen, aber die Infos sind veraltet und z.T: noch in DM?
 
.Jens schrieb:
Sören Bischof: "Der Musiker im Steuerrecht" (Voggenreiter).

Ein guter Tipp !

Hier noch die ISBN: 3-8024-0424-6

19,95 EUR die sich lohnen !
 
Moin.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn ich bei einem Gastwirt Disco mache, kann ich ihm eine Rechnung (Quittung) ohne MwSt. geben?
 
Solange Du unter einer gewissen jährlichen Einkommensgrenze (mit der DJ Mucke) bleibst, ja.
 
Diese EKG lag damals bei bei 10.000 DM meine ich. Inzwischen sollten es €5000,- sein. -> Grenze für Kleingewerbetreibende. Muss mich aber auch mal auf den neusten Stand bringen :rolleyes:
 
die Ustpflicht geginnt afaik ab 17000€. Die Einkommenssteuerpflicht bei 7200€. Sind zumindest Zahlen an die ich mich halte.
 

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