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Rechtliche Lage bei Filmtonspuren (Zitate) in Aufnahmen

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CherishYourLife
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Liebes Forum,
Ich bin mir nicht wirklich sicher wo ich dieses Thema hätte reinpacken sollen, wenn ich hier also falsch bin wäre ich für eine Verschiebung Dankbar. :)

Ich hab wirklich alles aus diesem Thema heraus gegoogelt und kam nicht wirklich auf einen Nenner, deshalb hier meine Frage:

Wie ist die Rechtliche Lage mit Tonspuren aus Film und Fernsehen auf Demos oder Alben?

Um Beispiele zu nennen:
Stick to your guns - Diamond http://www.youtube.com/watch?v=F4A84pIRC2M (ich nehme jedenfalls an dass das aus einem Film ist)
Oder in den ersten Aufnahmen von Suicide Silence sind z.B häufig Passagen aus Family Guy erwähnt.

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine und könnt mir weiterhelfen, denn ich spiele mit dem Gedanken, etwas mit einfließen zu lassen :)

Vielen Dank, CYL
 
Eigenschaft
 
Du musst Dir jedes mal die Genehmigung der Rechtinhaber holen, wenn Du das veröffentlichen willst.
 
Wobei ich in der Praxis noch nie gehört hab, dass da jemand Probleme mit bekommen hat.
Serien und Filmsamples sind ja in unzählig vielen Songs vertreten und in diesem Falle würd es auch keinen Sinn machen, wenn der Rechtehalter sich darüber beschwert, wenn von einem Film/Filmausschnit einfach nur ein paar Sekunden der Tonspur verwendet werden. Da entsteht ja kein "Schaden"...
 
=== Trägt nichts zum Thema bei, Absatz gelöscht. Banjo ===

Und woran machst Du fest, dass kein Schaden entsteht?

Es verhält sich so wie von Artcore geschrieben, ausser wenn das Material explizit freigegeben ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
monsy
  • Gelöscht von Banjo
  • Grund: Userwunsch
Ich bin mir gerade nicht sicher, aber ich hatte mal irgendwo gelesen, dass man unter 5 Sekunden "zitieren" darf, ohne dafür als Kopist belangt zu werden. Ob das aber rechtliche Handhabe hat, würde ich erstmal bezweifeln und bei einem Anwalt nachfragen.
Oft werden aus Filmen Stellen zitiert, die schon sehr alt sind. Da bin ich mir auch nicht ganz sicher, entweder war es eine bestimmte Zeit (50 Jahre?) nach Filmveröffentlichung oder war es 50 Jahre nach Tod des Erschaffers? (vielleicht verwechsele ich das auch gerade mit Musik, in dem Fall Klassikmusik) :redface:
 
leistungsschutzrechte bestehen selbst auf den kleinsten tonfetzen. anders sieht es mit urheberrechten aus.

leistungsschutzrechte bestehen 50 jahre ab veröffentlichung, urheberrechte bis 70 jahre nach dem tod des urhebers.
 
Ah, danke für die Aufkläung. :)
 
Von den Urheberrn bzw. den Verwertern der Urheberrechte. Also den Plattenfirmen, Verlagen etc.
 
ColdDayMemory
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: falsch

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