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Rechtlicher Rahmen Junge Band

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rhaessler
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Hallo,

ich spiele in zweierlei Hinsicht in einer Jungen Band. Erstmal sind wir erst seit 2 Jahren aktiv und die Mehrzahl der Musiker ist unter 18 Jahre. Jetzt konnten wir 2018 einige Auftritte spielen und wurde auch für 2019 schon fest gebucht. Da wir auch Einnahmen für die Auftritte bekommen haben sowie einiges an Technik angeschaft wurde, möchten wir gerne uns auch rechtlich und steuerlich auf einen saubere Stufe stellen.
Jetzt stellt sich für mich folgende Fragen:

1. Welche Rechtsform sollen wir anstreben (GBR / UG / Verein)
2. Wie können die minderjährigen Musiker mit eingebunden werden, ohne großartige mit den Eltern ständig an einem Tisch zu sitzen (sind auch Scheidungskinder dabei, bei denem sich die Eltern nicht sonderlich verstehen und teilweise dem Engagement kritisch gegenüber stehen)
3. Steuerliche Aspekte der einzelnen Lösungen ...

Sorry Fragen über Fragen Danke schon mal für eure Hilfe und Hinweise.
R. Häßler
 
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1. Welche Rechtsform sollen wir anstreben (GBR / UG / Verein)
2. Wie können die minderjährigen Musiker mit eingebunden werden, ohne großartige mit den Eltern ständig an einem Tisch zu sitzen (sind auch Scheidungskinder dabei, bei denem sich die Eltern nicht sonderlich verstehen und teilweise dem Engagement kritisch gegenüber stehen)
3. Steuerliche Aspekte der einzelnen Lösungen ...

Wenn Rechts- und Steuerberatung hier im Board erlaubt und erwünscht wäre (was ausdrücklich nicht der Fall ist), müsstest Du für eine vernünftige Beantwortung der Frage 1 mehr ins Detail gehen. Die meisten Amateur-Bands sind GbR, ohne es zu wissen, und pfeifen auf die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema (Du kannst gerne mal §§ 705 ff. BGB googeln).

Frage 2 benötigt ebenfalls mehr Details, wo die Probleme liegen oder erwartet werden, ansonsten wird das unter Berücksichtigung aller denkbaren Komplikationen eine ellenlange Doktorarbeit.

Zu Frage 3 empfehle ich ein Telefonat mit dem zuständigen Finanzamt, das kostet nichts und schafft Klarheit.
 
Wie oben gesagt, SEID Ihr eine GbR. Das ist auch okay so und relativ unkompliziert. Wichtig ist:
einer übernimmt die "Buchführung" und sammelt alle Belege (Ausgaben und Einnahmen der Band als Ganzes) - für den "Fall"...;
üblicherweise werden die Überschüsse dann gleichmäßig nach Köpfen verteilt;
Steuern macht dann - falls erforderlich - jeder für sich selbst (Nebenverdienste bis 410€ im Jahr - richtig, "Jahr" - braucht man nicht anmelden und versteuern).

Unabhängig vom Finanziellen gibt es ein paar Knackpunkte, die man in der Band tatsächlich vertraglich regeln sollte wie
- jeder kauft und verfügt über seine eigenen Instrumente, Verstärker usw. Das macht zumindest provisorisch erstmal so Sinn, auch wenn der Sänger natürlich einen enormen Vorteil hat z.B. gegenüber dem Schlagzeuger - die Kosten kann dann jeder einzelne wieder mit den Einnahmen verrechnen, muss dann natürlich auch wieder Belege sammeln und aufbewahren. Längerfristig und bei größeren Anschaffungen sollte das natürlich über die Band laufen;
- der Bandname bleibt auch bei Ausscheiden/Wechsel einzelner Mitglieder bestehen;
- [ignorieren, wenn es eine Coverbnad ist]
eigene Songs (Texte/Kompositionen) gehören den jew. Urhebern* (das gilt sowieso) und sollten längerfristig über die GEMA lizenziert werden, weil sonst das Repertoire bei Streitigkeiten/Mitgliederwechel untergeht. Man könnte aber z.B. vereinbaren, dass die Band das Repertoire, das während der gemeinsamen Zeit entstand, weiter (lizenzfrei) aufführen darf, solange die Songs noch nicht registriert sind (danach ist das soundso kein Problem mehr, die Lizenzen zahlen Veranstalter/CD-Produzenten usw.) Es geht nur darum, dass man auch unabhängig davon weiter machen kann und nicht jedensmal für jeden Titel um Erlaubnis betteln muss.


*die Kumpel-Haltung, dass alle Songs allen gemeinsam "gehören", rächt sich spätestens bei Streit, Mitgliederwechseln (wie soll denn der neue Schlagzeuger die alten Songs mit-komponiert haben?!), oder erwarteten Tantiemen. Ein relativ aktuelles Negativbeispiel: die Puhdys.
 
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