• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Rechtsform für Abschiedskonzert

  • Ersteller Newsted
  • Erstellt am
Newsted
Newsted
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
14.04.24
Registriert
06.08.04
Beiträge
1.699
Kekse
13.329
Ort
Berlin
Hey zusammen,

angenommen ich plane mit meiner Freizeitband ein Abschiedskonzert, das wir etwas größer aufziehen wollen. Ebenso angenommen wir gehen von mindestens 6000€ Kosten aus, für die wir alle eine gleiche Einlage leisten möchten um das Risiko aufzuteilen. Auch soll auch der Gewinn aufgeteilt werden, sofern es einen gibt. 4 von 6 der Musiker sind reine Freizeitmusiker, daher haben diese auch kein Gewerbe oder ähnliches.

Die Frage ist nun: Welche Rechtsform macht da am meisten Sinn, und muss das überhaupt sein? Wir sind alles Hobbymusiker und würden nur ein einziges Konzert dieser Art organisieren. Ich habe gelesen dass dauerhafte Bands z.B. eine GbR für ihre Zwecke gründen; allerdings würden wir ungern mit unserem Privatvermögen jeweils für alles haften, da die GbR dann ja auch Veranstalter wäre (z.B. für Fälle wenn es Schlägereien oder Sachbeschädigungen durch Besucher gibt o.Ä.).

Hatte jemand hier schon einen ähnlichen Fall und eventuell Tipps für die Durchführung solch eines Events?

Danke & Grüße!
 
Eigenschaft
 
allerdings würden wir ungern mit unserem Privatvermögen jeweils für alles haften,

@Newsted, Wie stellst du dir denn die Haftungsfrage vor? Wer genau soll wofür genau haften?

reine Freizeitmusiker, daher haben diese auch kein Gewerbe oder ähnliches.

Musiker haben auch auch kein Gewerbe, da sie Freiberufler sind.
Das Finanzamt und die Gema sitzen allerdings bei jeder Variante mit im Boot.

Ich würde beim u.a. Ordnungsamt vor Ort nachfragen, was ihr beachten müsst (Security, Sanitäter, Abzäunung, Brandschutz, Hygiene für Verpflegung, Haftpflichtversicherung für Veranstalter)

Wenn es um Gewinne oder Verluste geht, und du nur deshalb nach der Rechtsform fragst, würde ich einen Steuerberater konkret befragen, wie man das am unkompliziertesten regelt. Ob GbR oder Einzelmusiker, hat alles seine Vor- und Nachteile. Um nachvollziehbare Buchhaltung und klare Absprachen, einige davon am besten schriftlich, kommst du so oder nicht herum.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Die Frage ist nun: Welche Rechtsform macht da am meisten Sinn, und muss das überhaupt sein? ...und würden nur ein einziges Konzert dieser Art organisieren. Ich habe gelesen dass dauerhafte Bands z.B. eine GbR für ihre Zwecke gründen;
Das sind zwei verschiedene Sachen: Veranstalter und Musiker.
Der Veranstalter haftet und muss sich um Ordnungsamt, GEMA etc., wie @gug schon erwähnte, kümmern.
Die Musiker können natürlich auch gleichzeitig Veranstalter sein, wenn sie das unbedingt wollen.

Achtung: das ist keine Rechts- bzw. steuerliche Beratung sondern nur eine Privatmeinung:

Eine extra Rechtsform als Veranstalter oder als Musiker wäre halt steuerlich relevant, allerdings sehe ich in dem Fall einer Einmalveranstaltung ohne explizite Gewinnerzielungsabsicht (oder?) nicht unbedingt diese Relevanz.
Für die Haftung halt eine entsprechende Versicherung für Einmalveranstaltungen in dieser Größenordnung abschließen.
Wenn ihr das also selbst veranstalten wollt, würde es wohl darauf hinauslaufen, das einer von euch den formalen Veranstalter macht (wäre dann die Rechtsform des Einzelunternehmers, welche man aber eben nicht extra gründen muss, weil man es ja schon automatisch ist), die Versicherungen abschließt und mit dem Ordnungsamt alles managt etc.. Und die Einnahmen / Kosten teilt ihr dann untereinander adäquat auf. Sollten tatsächlich größere Gewinne erzielt werden, kann ja jeder diese privat steuerlich geltend machen, oder liege ich da falsch?

Oder ihr sucht euch einen externen Veranstalter und macht einen Deal, so dass es vom Aufwand her für beide Seiten passt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
@Newsted

Also, da gibt es echte Fachleute, wie oben geschrieben, man hangelt sich da relativ einfach von einem zum anderen, da muss man sich das nicht persönlich irgendwie selber ausdenken (lassen) , wie das am besten und einfachsten abläuft.
Und ob Gewinnabsicht oder nicht, das Finanzamt ist immer unsichtbar im Boot, ob man will oder nicht, falls die Veranstaltung öffentlich bemerkbar ist und dabei Geld - egal in welche Richtung - fließt. Im Zweifel muss man eben den Verlust belegen. Das meine ich mit Buchhaltung, die so oder so nötig ist. Jeder kann natürlich einen Nebenverdienst in der Steuer angeben, ebenso Kosten geltend machen, wenn sie in der Absicht, Gewinne zu erzeilen, entstanden sind. Jedes Steuerprogramm kann man darauf hin angucken. Ob man sich davon befreien lassen kann, must du mit kompetentem Fachmann klären, stünde aber auch im Lexikon des Steuerprogramms, wobei Fachmann besser verständlich ist wenn man sonst nicht viel damit zu tun hat. Das hat eben nichts mit gesundem Menschenverstand oder mit Gutdünken zu tun, sondern mit ganz normalen Bestimmungen, auch wenn sie nervig sind.

Wichtig ist einfach, dass alle von der jeweiligen Gemeinde geforderten Bestimmungen eingehalten werden, und das kannst du nur persönlich dort vor Ort erfahren.
Wichtig ist, dass einer die Fäden in der Hand hält und nichts vergessen wird.

Wo du aber gut fragen könntest, wenn du direkt vor Ort jemanden kennst (z.B. Jugendclub, Kirche, Vereine, Clubhaus oder so), der Veranstaltungen in der Größe, wie ihr das vorhabt, schon veranstaltet hat. Die Tipps sind Gold wert. z.B wo nette Leute sitzen, wenn es um Genehmigungen geht, oder wo die Bearbeitung sehr lange dauert usw., was besser schriftlich, was besser persönlich geht
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Die sind vielleicht auch bereit, die Veranstaltung zu machen ...

Ansonsten: eigenständige Rechtsform ist nicht nötig.
Aber schriftliche Klärung, wer welche Aufgaben, Kosten und Risiken übernimmt, wer welche Verträge (Miete, Buchung Bands, Catering etc.) unterschreibt und wie Verluste und Gewinne aufgeteilt werden.
Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn/Verlust > Aufteilung Gewinn/Verlust > jede/r gibt individuelle Verluste und Gewinne in der jährlichen Einkommenssteuererklärung an.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Moinsen,

vielen Dank für die Antworten, das hilft schon mal weiter! Die Pflichten als Veranstalter des Events (GEMA, Security, Location, Catering, etc) haben wir alle abgedeckt, dieser Punkt wird unproblematisch.

Eine Gewinnerzielungsabsicht haben wir nicht konkret; vielmehr freuen wir uns, wenn wir +-0 aus dem ganzen herauskommen da die Veranstaltung in der Größenordnung jeweils einiges an Kapital vorher verschlingen wird. Trotzdem wird im besten Fall etwas Geld übrigbleiben, das dann an die Musiker zu gleichen Teilen ausbezahlt wird.

Ich glaube die Variante eines Einzelunternehmers, der pro forma als Veranstalter agiert werde ich mir näher anschauen. Intern werden die Rechten und Pflichten (bezüglich Kosten/evtl. Gewinne) vertraglich festgesetzt. Wenn dann die Einzelmusiker (die lediglich Freizeitmusiker) das ohne eigenes Gewerbe für diesen einmaligen Fall durchführen können, sollte es eigentlich passen. Die möglichen Versicherungen (die nicht von der Location abgedeckt sind) würde dann am besten der eine pro-forma-Veranstalter abschließen.

Vielen Dank!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben