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Remixer?

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Ben Ohr
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Kennt jemand Vorlagen für Verträge zwischen Remixern (DJ's und Produzenten) und Interpreten (= nur GVL und nicht GEMA Mitglied), dessen selbst komponierte Songs remixt werden sollen.
Was sind da für Vereinbarungen üblich, wenn die Zustimmung zur Bearbeitung der Songs durch Komponist, Texter und Interpret gegeben werden soll bzw. wird?

Wie viel Prozent der Einnahmen (Durchschnitt) erhält der ursprüngliche Interpret, wie viel der Remixer, wie viel das Label?
Wir der Remix behandelt wie ein Cover Song?
Wie läuft das eigentlich generell ab?

Leider gibt es extrem wenig Infos zu dieser Fragestellung.
 
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Kennt jemand Vorlagen für Verträge zwischen Remixern (DJ's und Produzenten) und Interpreten (= nur GVL und nicht GEMA Mitglied), dessen selbst komponierte Songs remixt werden sollen.

Hi Ben Ohr, die Antwort kommt zwar etwas spät, aber ich bin noch nicht so lange auf dem Board unterwegs. Die gibt es schon im Netz wenn du mal richtig googlest, jedoch würde keiner solche Verträge empfehlen, da sich Fälle unterscheiden. Ich rate dir da den Gang zu einem Anwalt für Urheberrecht. Falls man sich dennoch anders entscheiden sollte (warum auch immer man sich mit Rechtslücken zufrieden geben will) -> Google !

Was sind da für Vereinbarungen üblich, wenn die Zustimmung zur Bearbeitung der Songs durch Komponist, Texter und Interpret gegeben werden soll bzw. wird?

Man brauch die Rechte an der Tonspur und der Komposition. Also darf man den Verlag und das Label nicht vergessen zu fragen. Die Rechte an der Komposition sind meist leicht zu bekommen, wenn man bereit ist die komplette Komposition an den Urheber zu überschreiben, man könnte sich in dem Falle aber bei der GEMA als Bearbeiter eintragen lassen und einen kleinen Bruchteil mitkassieren. Die Rechte an der Tonspur ... das wird schon schwieriger! Meist wollen Labels eine nette Summe zur Bearbeitung der Tonspur ... meist im tausender Bereich.

Wie viel Prozent der Einnahmen (Durchschnitt) erhält der ursprüngliche Interpret, wie viel der Remixer, wie viel das Label?

Bei der Leistung Verhandlungssache. Bei der GEMA ist dafür ein fester Satz festgelegt mit 1/12 für den Remixer. Verteilungspläne findest du im Netz ;)

Wir der Remix behandelt wie ein Cover Song?

Auf gar keinen Fall!!!!! 2 Paar Schuhe! Das eine MUSS von der GEMA eingeräumt werden, das andere bedarf IMMER der Zustimmung der/des Urheber(s)
 

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