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Rücktritt Engagementvertrag

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Servus zusammen,

wie is es denn, wenn eine Band einen Engagementvertrag bereits unterschrieben - an den VA rausschickt, aber innerhalb von 2 Monaten nichts zurückkommt, die Band für den gleichen Zeitpunkt aber ne weiter Anfrage / Zusage, die weitaus lukrativer wär, bekommt. Kann die betroffene Band von der mündlichen Zusage des VA gegenüber zurücktreten ohne irgendwelceh rechtlichen Probleme zu bekommen? Was könnte die besagte BAnd in diesem Falle tun??

lg
Jürgen
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wer hat denn den vertrag angeboten - die band oder der va?

wenn die band: das ganze stellt ein vertragsangebot dar, welches i.d.r. mit einer bindefrist verbunden ist. wenn bis dahin nix passiert, ist die geschichte gegessen. wenn es keine bindefrist gibt, kann die band den rücktritt vom vertragsangebot schriftlich erklären.

wenn der va: mit abgabe seines vertragsangebotes erklärt er seinen willen zum handeln nach vertragsinhalt. die band hat diesem per unterschrift zugestimmt.

was sagt denn der vertrag über das zustandekommen? mit beiderseitiger unterzeichnung?

ich würde mich in jedem fall mit dem va in verbindung setzen und ihm mitteilen, dass - da er ja sich so lange nicht zum abschluss des vertrages zur veranstaltung xyz erklärt hat - die band gern ihre zutimmung zum vertrag zurückziehen möchte. vielleicht kann man sich auch auf nen späteren termin einigen?
 
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Den Vertrag hat die Band - unterschrieben - an den VA geschickt - zur Unterschrift und Rücksendung.
Eine Bindefrist ist im Vertrag nicht enthalten - die Band hat sich im Vorfeld telefonisch geeinigt

Das die betroffene Band mit dem VA Kontakt aufnehmen muss ist klar, mir ist nur unklar, ob hier bereits eine feste rechtliche Bindung besteht oder nicht
 
die frage lässt sich doch darauf reduzieren: besteht ein wirksamer vertrag oder nicht?
 
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die Band mit dem VA
 
die frage lässt sich doch darauf reduzieren: besteht ein wirksamer vertrag oder nicht?

Und FALLS ein wirksamer Vertrag zwischen Band und VA besteht, was steht drin? Unter welchen Bedingungen können VA oder Band zurücktreten?

Alex
 
die band hat sich mit dem va geeinigt. was bedeutet das? man hat geklärt, was wann wie und zu welchem preis und welchen bedingungen erfolgen soll. und das beide seiten einverstanden mit dem geklärten sind. das ist ein vertragsschluss. und geht auch mündlich. was will man mehr? die schriftliche fixierung ist dann der hosenträger zum gürtel.

man kann z. b. ein auto per mündlichem vertrag kaufen. macht keiner weils z. b. schlecht im nachhinein nachweisbar ist, was die partner denn abgemacht haben. aber grundsätzlich wird das ganze als vertrag gewertet und ist ein rechtswirksames geschäft.

für o. g. fall von den absprachen zurücktreten. und das würde ich nach einem gespräch mit dem partner auch schriftlich fixieren.

für die zukunft würde ich raten, im mündlichen vorgeplänkel nach einem schriftlichen vertrag fragen bzw. einen solchen ankündigen und die absprachen bis dahin eindeutig als vorgeplänkel bennen, z. b. als verhandlung. das macht vieles einfacher.
 
Ok - ich danke euch für die Infos.
 

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