Sind D8+ Motoren Outdoor zulässig?

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Broadwoaschd
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Servus,
Ich habe da mal ne Fräge...
Sind D8+ Motoren nach VPLT SR2.0 zugelassen, Bühnendächer im Freien zu halten oder muss er sekundär gesichert werden?

Hintergrund der Frage ist wohl die Aussage eines TÜV Mitarbeiters der für die Prüfbücher der Bühnendächer, bzw. deren Verlängerung zuständig ist. Demnach gibt es laut Baurecht kein D8+, und Hebezeuge müssen sekundär gesichert werden (totgehängt).
Ich habe im Netz wenig bis garnichts dazu gefunden, selbst in der Ausbildung wurde uns immer gesagt, dass D8+ Motoren hierfür ohne zusätzliche Sekundärsicherung zulässig sind.

Hat hier jemand fundierte Informationen?
 
Eigenschaft
 
Es gibt meines Wissens keine Vorschrift, die Motoren (egal welcher Bauart) Outdoor verbietet, solange sie ihrer Bestimmung nach genutzt werden.

Für Bühnendächer allerdings scheiden sich die Geister. Und zwar gehörig! Wenn man ein Bühnendach mit Motoren ziehen möchte, benötigt man eigentlich ein C1-System. Denn die Motoren müssen:

- Synchron verfahren
- Ein Lastmesssystem beinhalten (sowohl Über- als auch Unterlast!)
- Bei Über- oder Unterlast abschalten

Ein D8+ Motor bzw. dessen Steuerung kann das nicht. Um ein Bühnendach auf Höhe zu kriegen kauft aber kein Mensch ein C1-System. Da sind im Fall der Fälle ein paar neue Traversen um einiges günstiger.

Aber mal abgesehen von der Fahrt nach oben, darf der D8+ Motor das Dach auch Outdoor halten, solange alle Lasten einberechnet worden sind und diese den/die Motor/en nicht überlasten. (Windlasten (auch dynamische Vorgänge, wenn es das Dach anheben sollte), Schneelasten, evtl. Regen, etc.).
Ganz ehrlich? Ich würde Tothängen, mit Anschlagketten und Kettenkürzer.
 
Ich bin kein Rigger, aber die Theorie davon muss ich schon drauf haben ;)

Tothängen ist halt ein erheblicher Aufwand laut unserer Rigger - ich hab davon ja keine Ahnung.
Außerdem muss im Falle von zuviel Wind dann ja erstmal einer ins Dach klettern, und die Tothänger aushängen...
Bislang hatten wir unsere D8+ Motorzüge nie totgehängt. Aber vielleicht werden wir das in Zukunft machen müssen. Das wär wieder Zeitmehraufwand beim Aufbau...

Mich würde jetzt nur die genaue Interpretation der Regularien interessieren, welche Verordnungsstelle habe ich wie zu interpretieren, um herauszufinden was ich zu tun habe?

P.S.: Es geht nur ums halten der Dächer. Fahren ist nochmal ne andere Sache, rechtlich ;)
 
Wir warten auch seit längerer Zeit auf eine Abnahme einer Festinstallation. Das Rigg wird hier (leider) von einfachen Seilwinden (eigentlich für den Bau gedacht) gefahren. Die sind nicht synchronisiert, haben keine Lastmessung und wir müssen jedes mal tothängen. Selbst eine Abnahme als D8-System wird wohl schwer.

Laut TÜV-Prüfer bräuchten wir, um nicht tothängen zu müssen, definitiv C1 Motoren. D8+ reicht in diesem Fall aufgrund der fehlenden Lastmessung seiner Aussage nach nicht aus.

LG :)
 
Naja, das ist ja wieder ne andere Geschichte. D8+ darf ja nicht mit Personen darunter fahren, aufgrund der Lastmessung etc. Outdoor theoretisch auf garnicht.

Aber hier gehts ja ums halten ;)

Hab mich etwas kundig gemacht, es ist wirklich so dass es D8+ im Baurecht nicht gibt, D8 auch nicht. Zugelassen zum Halten sind Motorzüge mit Bauprüfung, die benötigen entsprechend eine Klassifizierungsnummer nach Baurecht. Theoretisch können D8+ Motoren diese Prüfung erhalten, aber das ist für den Hersteller halt richtig teuer.
Werd mich mal bei Chainmaster erkundigen wenn Zeit is...
 
Aber hier gehts ja ums halten
Genau:
Laut TÜV-Prüfer bräuchten wir, um nicht tothängen zu müssen, definitiv C1 Motoren. D8+ reicht in diesem Fall aufgrund der fehlenden Lastmessung seiner Aussage nach nicht aus.

Der Rest war überflüssige Hintergrundinformation ;)

LG :)
 

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