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Singen in der WG - Wie laut darf ich sein?

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kingcools
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Hallo,

ich wohne in einer fünfer WG und mein direkter Zimmernachbar (wohne am Ende des Flurs) monierte meine Gesangslautstärke. Nun ist es zwar nicht meine Absicht ihn 24 Stunden zu beschallen, das tue ich ohnehin nicht, aber gelegentlich fange ich zugegebenermaßen an zu singen. Was ist mir dabei erlaubt? Mal sind es einfach nur 30 Sekunden irgendein Unsinn mal ein paar Minuten eine bestimmte Melodie. Weiß da jemand mehr?

Vielen Dank :)
 
Eigenschaft
 
Ich würde sagen, hier ist ein ganz klares Problem mit zwischenmenschlicher Kommunikation vorhanden!

Warum fragst du nicht erstmal nach was ihn stört oder was er ok finden würden?
 
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Genau Reden. Und zwar mit ihm und nicht mit uns. Wir sind nicht deine Zimmernachbarn. Und spätestens wenn man bei Paragraphen angelangt ist, sollte man über einen Auszug nachdenken.
 
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Nachtrag. Wenn er auf die großen italienischen Tenöre steht, du aber so was ablieferst:



...ist klar, dass es kracht. ;)
 
Ich würde pragmatisch rangehen - Ihr beide werdet nicht 24/7 in der WG sein: wann sind günstige Zeiten, wo der andere nicht gestört wird?

Was stört ihn genau?
Kann mir vorstellen, dass mich auch kurze Störungen nervten, wenn ich mich konzentrieren muss und ich es angenehmer fände, wenn ich wüßte, dass dann und dann ne Stunde gesungen wird, weil ich mich dann darauf einrichten kann.

Kann ja auch sein, dass Ihr Euch sowieso nicht abkönnt und das nur über den Gesang ausgetragen wird - das wäre dann wieder eine andere Baustelle.

x-Riff
 
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Also rein rechtlich wirst du wahrscheinlich auf der sicheren Seite sein ... aber eine Beziehung wird ja auch durch Kompromisse und guten Willen aufrechterhalten. Wenn er dir also mitteilt, dass er sich durch deinen Gesang erheblich unwohl fühlt, dann solltest du ihn nicht weiter stören. Außer du willst ihn wirklich dringend loswerden.

Bei einigen Leuten kann ich mir den Gesang auch nicht länger als 5 Sekunden anhören und würde direkt ausziehen ^^.
 
Lade doch mal ein Hörprobe hoch, damit wir beurteilen können, WIE schlimm es ist! :tongue:

Nein, im Ernst: Wir reden davon, dass du immer mal wieder „vor dir her singst“, oder...!? Es ist ja nochmal ein Unterschied, ob mich mein Zimmernachbar nervt, weil er unter der Dusche trällert (dann hab ich Pech gehabt), oder ob er fünfmal täglich 30 Minuten klassischen Gesang trainiert (dann wäre es schon sinnvoll, etwas abzusprechen).

Generell frage ich mich, ob es um eine konstruktive Lösung geht (dann redet miteinander) oder um eine rechtliche Frage (dann zieht besser direkt einer aus). Die konstruktiven Lösungen liegen jedenfalls meist in den Grauzonen zwischen recht und unrecht.
 
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Rechtlich gesehen gibt es meines Wissens einige Urteile, die als Orientierung genommen werden können.
Wobei es in jedem Fall um eine Würdigung der besonderen Umstände geht.
Das sind aber meines Wissens Urteile eines Mieters einer Wohnung (oder dem Vermieter) gegenüber einem anderen Mieter einer anderen Wohnung.

Es wäre in jedem Fall noch zu beachten, wie das in der WG ist: Gibt es einen Hauptmieter? Sind beide Parteien Untermieter dieses Hauptmieters?
Was steht im Mietvertrag? Unterschiedliche Wohnungeinheiten sind zudem in der Regel baulich anders getrennt als Wohnungen in einer WG - was wiederum Fragen nach Schallschutzmassnahmen aufwirft. Und so weiter.

Nur um mal anzudeuten, welche Art von Klärungen anliegen würden, würde man den Rechtsweg beschreiten wollen ...

x-Riff
 
Huhu, ich melde mich mal verspätet zurück! Mein WG-Genosse ist Chinese und spricht nicht gut Deutsch, da ist die Kommunikation leider manchmal sehr schwer. Daher war meine Intention erstmal zu eruieren, was ich rechtlich darf, da er sowas scheinbar sehr leicht versteht und anerkennt!

Wir sind beide Hauptmieter unseres eigenen Zimmers in der WG (5 Zimmer in einer Wohnung mit jeweils einem Hauptmieter)

Lade doch mal ein Hörprobe hoch, damit wir beurteilen können, WIE schlimm es ist
haha fordere es nicht heraus :p
 
haha fordere es nicht heraus :p

Wir leben gern gefährlich :ugly:

Wenn er rechtsverdreherisch versteht sollte er deutsch doch ganz gut verstehen....
Mal davon abgesehen, versuche nochmal mit ihm zu reden, das ist doch eine menschliche Geschichte und sollte nicht gleich mit einem Paragraphenkrieg enden müssen...

Alternativ schauen was im Mietvertrag steht.
Wobei du dich natürlich auch einfach darauf beziehen kannst, die Ruhezeiten einzuhalten und eine angemessene Lautstärke einzuhalten. Vorausgesetzt du tust dies wirklich, müsste es ein leichtes sein ein etwas aktuelleres Gerichtsurteil zu googeln und zu drucken.

Aus menschlicher Sicht halte ich das jedoch für eine suboptimale Lösung...
 
Schenk ihm einen Kontrabass, dann kann er dich begleiten.
 
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Ja - dann braucht er nur noch zwei Chinesen ...

Wenn er, was ich vermute, Student ist und tagsüber oft an der Uni, sollte man das eigentlich hinbekommen, dass Du übst, wenn er weg ist - jedenfalls als Regel.
Wenn nicht, dann könnte man einfach Zeiten ausmachen.

Als Grundlage könnte man es mit einer Stunde Musik pro Tag versuchen - und auf dieser Basis die Stunde dann so zu wählen, dass es andere möglichst wenig stört.
Vielleicht hört er ja während der Zeit auch über Kopfhörer Musik, wenn er nicht nach draußen geht ...

Vielleicht kennt er aber auch jemanden, der ein bißchen dolmetschen kann - das kann sicher nicht schaden. Vielleicht gibt es da eine Anlaufstelle, falls er Student ist.

Du könntest Deinerseits mal schauen, ob Du für häufigeres Singen oder Singen in Zeiten der Ruhe auf woanders ausweichen kannst. Bei gutem Wetter kann das durchaus draußen sein, auch als Mitmieter oder -nutzer eines Proberaumes findet man Gelegenheiten ...

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Lern ein paar chinesische Lieder :)
 
Wenn eines Tages im gemeinsamen Kühlschrank Schüsseln mit Wasserkäfern, Hundefleisch und Affenhirn stehen, hat er zum subtilen Gegenschlag ausgeholt!
 
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