sound-systems24.de - Erfahrungen

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PapaMoll
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Wer hat mit der Firma sound-systems24 schon Erfahrungen gemacht?

Die behaupten von sich, eines der führenden und renommiertesten Musik-Versandhäuser im Bereich der Licht- und Tontechnik zu sein.

Mobile Beschallungsanlagen, auch aus eigener Entwicklung (z.B. MSS-400 u.a.)

Lichteffekte, DJ-Equipment, Pool Wärmepumpen u.a.
 
Eigenschaft
 
Was willst du den erreichen ? Beim kurzen durchstöbern des Shops geht es bei mir gefühlsmässig eher Richtung Billig Versandhandel. Wobei die Produkte vom IMG durchaus in Ordnung sind, wenn den die Erwartungen an Qualität und Leistung dementsprechend sind.

Gruss
 
Was willst du den erreichen ?

Ich suche Leute, die so wie ich, schlechte Erfahrungen mit dem Shop gemacht haben, zwecks Austausch.
 
Ich suche Leute, die so wie ich, schlechte Erfahrungen mit dem Shop gemacht haben, zwecks Austausch.

Vorsicht mit dem Veröffentlichen solcher Negativaussagen zu Firmen. Die können Dich damit juristisch übel dran kriegen. Wenn überhaupt, solltest Du so etwas nur per persönlicher Nachricht besprechen. Nicht mit mir, ich kenne die Firma nicht.
 
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Vorsicht mit dem Veröffentlichen solcher Negativaussagen zu Firmen. Die können Dich damit juristisch übel dran kriegen. Wenn überhaupt, solltest Du so etwas nur per persönlicher Nachricht besprechen. Nicht mit mir, ich kenne die Firma nicht.

1. Wenn Du die Firma nicht kennst, dann solltest Du selbstverständlich auch nichts darüber schreiben.
2. Wenn es sich bei den Negativaussagen um wahre Tatsachen und es sich dabei nicht um Schmähkritik handelt, wird keine Firma diese freie Meinungsäußerungen verhindern können bzw. dürfen.

Also, warum sollte ich nicht schreiben, dass Sound-Systems24.de allen Kunden eine 5 jährige Gewährleistung verspricht, dies aber überraschenderweise in den AGBs für Nicht-Verbraucher ausschließt?
Überraschende AGB Klauseln sind nicht erlaubt.
Und die Hauptzielgruppe, die Sound-Systems anspricht sind nun einmal Kindergärten, Schulen und Vereine, für die demnach nur 1 Jahr Gewährleistung gilt.

Warum sollte ich nicht schreiben, dass Sound-Systems die gesetzliche Gewährleistung (eigenmächtig) um 3 Jahre verlängert, was aber für den Kunden eigentlich keinerlei Verbesserung mit sich bringt, da nach einem halben Jahr der Kunde sowieso kaum eine Chance hat, etwas zu reklamieren, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war?
Der unerfahrene Kunde verwechselt gerne einmal Gewährleistung mit Garantie, die eben hier nicht versprochen wird.

Warum sollte ich nicht schreiben, dass ich hier eine Mail von Soundsystems liegen habe, in der um eine Reparatur eines Gerätes kurz nach Ablauf der ersten 6 Monate gebeten wird, also innerhalb der 5 Jahre Gewährleistung, mit der Antwort:

"Sehr geehrte Frau XY,

wir bieten eine Gewährleistung für unsere Produkte und keine Garantie. Leider wird die Gewährleistung oft mit Garantie verwechselt. Die wesentlichen Unterschiede liegen aber darin, dass wir bei einer Gewährleistung nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verpflichtet sind, bei einem Defekt die Ware kostenfrei umzutauschen bzw. zu reparieren. Danach nur noch, wenn der Kunde uns mittels eines Sachverständigengutachten beweist, dass der Mangel bereits bei Auslieferung der neuen Ware bestand.

Die genauen Unterschiede können Sie dem Dokument aus dem Anhang entnehmen.

Wir können Ihnen jedoch auf Kulanz anbieten dass wir die defekte Anlage gegen den Nachfolger zu nur 200 Euro tauschen.:"

Dass das kein Einzelfall ist, sieht man auch hier:
https://verbraucherschutz.de/sound-systems24-de/

"TSV
15.02.2017 an 17:36 · Antworten
Das liest sich doch eher wie ein Wunsch. In unserem Verein ist eine Musikanlage welche im Februar 2016 gekauft wurde, im November kaputt gegangen. Man hat mir dann mitgeteilt, das die Garantie nach 6 Monaten abgelaufen ist. Gleichzeitig hat man mir aus Kulanzgründen eine gleichwertige Anlage angeboten, natürlich mit Zuzahlung. Die alte Anlage musste ich auf unsere Kosten einsenden. Das alles geschah im November 2016. Seit diesem Zeitpunkt warte ich auf unsere Anlage."
Toller Service!!!!

Was bringen einem dann die großartigen Versprechen einer 5 jährigen Gewährleistung?


Warum sollte ich nicht darauf hinweisen, dass Sound-Systems sich an das Gesetz hält und nach § 13 BGB ein Widerrufsrecht für Nicht-Verbraucher ausschließt?
Was zur Folge hat, dass Kindergärten, Schulen und Vereine, also wiederum die Hauptzielgruppe von Sound - Systems, die Ware nicht mehr zurückgeben kann, da sie eben kein Widerrufsrecht haben.
Auch wenn der Gesetzgeber das so vorsieht, heißt das ja noch lange nicht, dass Sound-Systems das so handhaben muss.

Warum sollte ich nicht mitteilen, dass Soundsystems bei einer großen Anzahl von Artikeln die Typenbezeichnungen der Artikel nicht mit angibt und diese sogar auf den Artikelbildern wegretuschiert?
Der unerfahrene Kunde kann aufgrund der fehlenden Angaben in der Artikelbeschreibung keinerlei Marktvergleiche anstellen und ist möglicherweise im Glauben, dass es den Artikel bei Sound-Systems nicht nur exklusiv gibt, sondern auch – wie versprochen - zu einem günstigen Preis („Wir liefern innerhalb kürzester Zeit fabrikneue Ware zuverlässig und zu einem fairen Preis“ „…um immer den günstigsten Preis an die Verbraucher weiterzugeben“).
Doch dass der Kunde oft hier mehr als das doppelte als woanders bezahlt, wird er vielleicht nicht einmal erfahren oder merkt es erst beim Auspacken.
Und wenn er dann den Artikel zurückschicken möchte, hat er als Nicht-Verbraucher nach § 13 BGB keine Möglichkeit mehr...

Also, warum sollte ich das nicht schreiben, wenn es doch wahre Tatsachen sind?????

:)
 
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