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Studiomusiker Rechte, Vertrag?

wyrus
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Ich hab mal eine Frage bezgl. folgender Situation:

ein Homerecordler nimmt 7 Songs in Eigenregie auf und muss auf Grund von fehlendem Talent für die Gitarrenspuren einen Studiomusiker engagieren.
Für 3 Songs gibts genaue Vorgaben, für 4 Songs nur ein "da hätte ich gerne ein So&sO".
Die Songs werden definitiv nicht direkt Platin bekommen
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Es ist nur Hobby.

Der Homerecordler hat jetzt gaaanz viele mails erhalten wo sich erstmal alles nur um Gage, Beteiligung, Rechte und Anteile dreht und er ist dadurch ziemlich verwirrt:gruebel:.

Welche Rechte/Urheberrechte hat ein Studiomusiker an fertig arrangierten Songs wofür er nach Vorgaben eine Gitarrenspur anfertigen soll?

Kann man das Einspielen als eine Art Dienstleistung sehen? Also einmal für bezahlen und dann ist Ruhe? Wie müsste man sowas vertraglich festhalten:confused: ?

Welche weiteren Fettnäpfchen:rolleyes: sollte man vor der Veröffentlichung aus dem Weg geräumt haben?
Ich hab das Gefühl des Homerecordlers Unwissenheit führt da im Nachhinein noch zu größeren finanziellen Forderungen und wollt mich deswegen mal schlau machen.
 
Eigenschaft
 
Ein Studiomusiker bekommt im branchenüblichen Normalfall ein festes Honorar in Form einer einmaligen Zahlung, unterschreibt eine Künstlerquittung, mit welcher er dem Produzenten die Rechte an den Aufnahmen abtritt und fertig. Diskussionen über Beteiligungen, "Anteile" etc. sind hier fehl am Platze (klingt nach pseudo-professioneller G'schaftlhuberei), nur auf Namensnennung hat er ein Anrecht.

Im Einzelfall könnte es möglich sein, dass der Studiomusiker Urheberrechte generiert, wenn er eigene Ideen einbringt, bzw. einbringen soll und die dann einen entscheidenden Beitrag zur Komposition leisten, etwa eine tragende Instrumentalmelodie wie bei "Still Got The Blues" oder ein Riff mit Hookcharakter wie "Smoke On The Water".
 
Zuletzt bearbeitet:
Das käme auf den Vertragsinhalt und auf die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit des engagierten Studiomusikers an. Da gibt es eine Vielzahl von Vertragsarten, z.B. (reine) Dienstleistungsverträge, Dienstverschaffungsverträge und natürlich auch kombinierte Verträge. Der Begriff "Vorgabe" allein schließt jedenfalls etwaige Urheber- und/oder Verwertungsrechtsansprüche nicht zwingend aus.

Wer solche Verträge schließt, sollte sich fachlich gut beraten lassen. Das wird dieses Forum kaum leisten können.

EDIT: @ UranusEXP - Du hast die eindeutig schnellere Tastatur ... ;)
 
Ich kann es aus dem musikalischen Bereich nicht bewerten, kann Dir aber eine Parallele aus der Arbetswelt anbieten: Ein Ingenieur/Informatiker arbeitet für seinen Arbeitgeber und entwickelt was auch immer neu. Per Arbeitsvertrag tritt er jedoch sämtliche Urheberrechte ab, da die Innovationen im Rahmen des ANstellungsverhältnisses zu Stande gekommen sind.

Will damit sagen: Es ist so, wie auch immer ihr es vertraglich regelt.
 
Ich kann es aus dem musikalischen Bereich nicht bewerten, kann Dir aber eine Parallele aus der Arbetswelt anbieten: Ein Ingenieur/Informatiker arbeitet für seinen Arbeitgeber und entwickelt was auch immer neu. Per Arbeitsvertrag tritt er jedoch sämtliche Urheberrechte ab, da die Innovationen im Rahmen des ANstellungsverhältnisses zu Stande gekommen sind.

Das ist aber was anders, in Arbeitsverhältnissen gelten es gewisse Einschränkungen für den Urheber, die sonst nicht gelten. Das ist aber hier nicht der Falll. Und: Urheberrechte sind nicht übertragbar in Deutschland.

Will damit sagen: Es ist so, wie auch immer ihr es vertraglich regelt.

Das ist auch nicht so einfach. Generiert der Studiomusiker neben den ganz normalen Leistungsschutzrechten für seine Einspielung auch Urheberrechte, hat er die ein für alle mal und daraus ergeben sich auch bestimmte Rechte, die man vertraglich nicht beschneiden kann.

Aber das würde jetzt zu weit führen und nur verunsichern.

Wie gesagt: Ein Studiomusiker wird in 99% der Fälle pauschal bezahlt, tritt alle Nutzungsrechte ab und damit ist der Fall erledigt. Wer sich weigert das zu tun, ist mit Sicherheit ein Anfänger, der nicht so recht weiß, was er tut.

In der Praxis gibt's da kein großes Tam-Tam: Man spricht sich ab, Musiker bereitet sich vor, kommt ins Studio, macht sein Ding, unterschreibt die Künstlerquittung, kriegt sein Geld. Ende. Bis auf die Künstlerquittung mit Rechteübertragung - die ist wichtig - ist das normalerweise nix anderes, als ob ich mir einen Handwerker ins Haus hole.
 

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