Techniker Empore

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Gast27281
Guest
Moinsen,

ich weiß nicht ob das hier die richtige Ecke ist? :confused: Hier trotzdem die Frage?
Wir kriegen demnächst einen schönen kleinen Saal, für so ca. 300 - 400 Leute,den wir rel. günstig mieten können. Da haben wir uns gedacht, das wir eine richtige Techniker Empore einbauen, ungefähr 1,5 Meter über Bodenniveau, dann hat man eine bessere Sicht zur Bühne und wir könnten das ganze Equipment auf eine Stelle postieren. Wir dachten dabei aber nicht an einen Riesenumbau mit Stein etc. sondern eher das ganze aus Holz - dann natürlich auch richtig! Was sollte man dabei vll. wissen und/oder beachten? Muß das von irgendeiner Behörde abgenommen werden - damit die wieder die Kaffekasse auffüllen können? Gibt es dafür sonstige Vorschriften?:screwy: Wie sieht das mit Brandschutz aus?

Wolle
 
Eigenschaft
 
WolleBolle schrieb:
Moinsen,

ich weiß nicht ob das hier die richtige Ecke ist? :confused: Hier trotzdem die Frage?
Wir kriegen demnächst einen schönen kleinen Saal, für so ca. 300 - 400 Leute,den wir rel. günstig mieten können. Da haben wir uns gedacht, das wir eine richtige Techniker Empore einbauen, ungefähr 1,5 Meter über Bodenniveau, dann hat man eine bessere Sicht zur Bühne und wir könnten das ganze Equipment auf eine Stelle postieren. Wir dachten dabei aber nicht an einen Riesenumbau mit Stein etc. sondern eher das ganze aus Holz - dann natürlich auch richtig! Was sollte man dabei vll. wissen und/oder beachten? Muß das von irgendeiner Behörde abgenommen werden - damit die wieder die Kaffekasse auffüllen können? Gibt es dafür sonstige Vorschriften?:screwy: Wie sieht das mit Brandschutz aus?

Wolle

Die Tontechnik sollte auf Publikumsniveau sein damit der Mischer auch das hört, was das Publikum hört, höchstens leicht erhöht.

Lichttechnik usw. sollte direkte Sicht auf die Bühne haben
 
Zitat:Boerx
Die Tontechnik sollte auf Publikumsniveau sein damit der Mischer auch das hört, was das Publikum hört, höchstens leicht erhöht.

Lichttechnik usw. sollte direkte Sicht auf die Bühne haben

Ja okay ist eigentlich klar, nur wollte ich den geamten Technikbereich auf einem Platz integrieren. Mischer, Lichttechnik, Monitoring, Beamertechnik etc. Deswegen auch die Erhöhung!

zitat: ich
ungefähr 1,5 Meter über Bodenniveau,

okay,okay is vielleicht ´n bischen zu viel des Guten, aber so 50 cm, das sollte doch wohl gehen? Beim Monitoringweiß ich nicht ob die mit da hinten hocken sollten? Wenn ich mir große Säle betrachte sitzt der doch wohl ziehmlich dicht an der Materie (Bühne)? Oder hab ich gerade einen Denkfehler???:confused:


Wolle
 
okay,okay is vielleicht ´n bischen zu viel des Guten, aber so 50 cm, das sollte doch wohl gehen? Beim Monitoringweiß ich nicht ob die mit da hinten hocken sollten? Wenn ich mir große Säle betrachte sitzt der doch wohl ziehmlich dicht an der Materie (Bühne)? Oder hab ich gerade einen Denkfehler???:confused:


Wolle

monitoring sind die lautsprecher auf der bühne wo an die musiker gehen. das wird normal vom tonmann gesteuert.

also wenn du bei einer veranstaltung bühnen oder podeste hast, bedenke:

ab 60 cm vom boden erhört MUSS (laut eurichtlinie oder wie das heist) ein geländer an beiden seiten und hinten angebracht werden.

ansonsten sind 1,5 m natürlich hoch, 50 cm eine ganz gute idee. wenn der saal nachher voll ist und die techniker sicht probleme haben und den sound nur von vielen leuten abgeblokt mitkriegen ist es auch nicht das ware. also boxen auch hoch auf die bühne (subwoofer ist egal, bass ist nicht ortbar) am besten mit ner distanzierstane bzw. einem ständer.

grüße haico
 
Beim Monitoringweiß ich nicht ob die mit da hinten hocken sollten?
Falls du ein extra Pult für den Monitormix verwendest, gehört dieses samt Techniker auf die Bühne. Sonst hätte es keinen Vorteil ein solches zu verwenden, da der Techniker ja den Bühnensound und nicht den FOH-Mix auf's Ohr bekommen sollte.
 
Falls du ein extra Pult für den Monitormix verwendest, gehört dieses samt Techniker auf die Bühne. Sonst hätte es keinen Vorteil ein solches zu verwenden, da der Techniker ja den Bühnensound und nicht den FOH-Mix auf's Ohr bekommen sollte.


Ja hab ein eigenes Pult fürs Monitoring, wenn ich das auf die Bühne bringe wo steht´s denn dann am besten?


ab 60 cm vom boden erhört MUSS (laut eurichtlinie oder wie das heist) ein geländer an beiden seiten und hinten angebracht werden.


wo steht denn sowas? Gibt´s da Gesetzblätter oder Unterlagen, die ich mir besorgen kann?
Aber was ist mit Brandschutz? Aus meiner Zeit als DJ weiß ich z.B. das es da auch harte Auflagen gab, und die werden bestimmt nicht abgeschafft worden sein? Bei brennbaren Gegenständen muß immer so ein Brandhemmer aufgetragen werden - glaub ich noch zu wissen!

Wolle

(hab wohl noch ´ne unruhige Hand heute/zum dritten Mal den Beitrag editiert!!! Wodran das liegt???)
 
WolleBolle schrieb:
Ja hab ein eigenes Pult fürs Monitoring, wenn ich das auf die Bühne bringe wo steht´s denn dann am besten?
Stageleft hat sich irgendwie als Monitorwolrd eingebürgert - ist aber natürlich von den räumlichen Gegebenheiten abhängig.

WolleBolle schrieb:
wo steht denn sowas? Gibt´s da Gesetzblätter oder Unterlagen, die ich mir besorgen kann?
Aber was ist mit Brandschutz? Aus meiner Zeit als DJ weiß ich z.B. das es da auch harte Auflagen gab, und die werden bestimmt nicht abgeschafft worden sein? Bei brennbaren Gegenständen muß immer so ein Brandhemmer aufgetragen werden - glaub ich noch zu wissen!

Wolle

(hab wohl noch ´ne unruhige Hand heute/zum dritten Mal den Beitrag editiert!!! Wodran das liegt???)
Wenn ich mich recht erinnere, benötigt man ab 1,0m Bühnenhöhe eine Geländer.
Absturzkanten sollten davon abgesehen aber grundsätzlich gekennzeichnet werden.

Anbei ein paar Literaturtipps:

BGV C1:
http://www.dthg.de/praxis/infothek/arbeitssicherheit/BG/bgv_c1.pdf
http://www.dthg.de/praxis/infothek/arbeitssicherheit/bg/bgv_a1.pdf
http://www.dthg.de/praxis/infothek/arbeitssicherheit/BG/bgv_d36.pdf

VStättVO:
http://www.dthg.de/praxis/vstaett/dokumente/mvstaettv_2005_ms_a4_r.pdf
http://www.dthg.de/praxis/vstaett/dokumente/mvstaettv-02_r.pdf
http://www.dthg.de/praxis/vstaett/hh/vstaettvo_hamburg_ms_r.pdf
http://www.dthg.de/praxis/vstaett/hh/hamburg_bauo.pdf
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bau-verkehr/start.html
 
Socapex schrieb:
Wenn ich mich recht erinnere, benötigt man ab 1,0m Bühnenhöhe eine Geländer.
Absturzkanten sollten davon abgesehen aber grundsätzlich gekennzeichnet werden.

nein bereits ab 60cm (bzw alles was darüber geht). kanten zu kennzeichnen ist kein muss, sollte allerdings bei kritischen shows gemacht werden. also wenn man weiß es wird dunkle parts geben wo der musiker eventuell nicht genau sieh wo die bühne endet = weißes GAFFAtabe hin!

brandschutz:
pro 100 Personen muss 1 meter fluchtweg vorhanden sein. dieser darf durch kein podest/bühne etc versperrt sein!
wegen brennbarkeit weiß ich nicht bescheid.

wo es steht kann ich dir leider nicht sagen, ich habe es mündlich von ausgebildeten technikern/riggern gelernt.
 
Anbei ein paar Literaturtipps:

DANKE Dir Socapex! Habe nun dadurch doch schon einiges mehr herausfinden können und eine Menge neuer Links aufgetan.:great: Nun muß ich den ganzen Kram erst einmal studieren:D ! Und das kann dauern - vor allem hab ich da richtig Bock drauf:( !
Naja wat mut dat mut - heißt es so schön bei uns im Norden.

Stageleft hat sich irgendwie als Monitorwolrd eingebürgert - ist aber natürlich von den räumlichen Gegebenheiten abhängig.

wieso gerade Links??? Weil rechts der Drummer sitzt und es da zu laut ist? HaHaHa! Aber weiß einer warum - nur mal so, würd mich mal interessieren.

Wolle
 
Was den Brandschutz betrifft, wende dich an dein zuständiges Bezirksamt.
Die können dir die entsprechenden Verordnungen heraus suchen.
Oder du wendest dich an die Feuer- und Rettungswache in deinem Stadtteil.
Kannst dich aber auch an die "Hauptwache F22" mit dem Sitz der Amtsleitung wenden.
Feuerwehr Hamburg
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Westphalensweg 1
20099 Hamburg
Tel: 42851-44 05
Fax: 4 28 51-44 09
E-Mail: feuerwehr@hamburg.de


PS: Die beißen nicht...;):D


Andreas
 
Danke schön für die vielen Tips. Das mit der Feuerwache hatte ich mir auch schon überlegt,Danke trotzdem, nu werd ich es mal versuchen. Fällt mir ein bei uns in der Straße wohnt sogar ein Brandmeister (oder wie die heißen)!

Jaja das einfache fällt einem erst immer als letztes ein!

Wolle
 
highQ schrieb:
nein bereits ab 60cm (bzw alles was darüber geht). kanten zu kennzeichnen ist kein muss, sollte allerdings bei kritischen shows gemacht werden. also wenn man weiß es wird dunkle parts geben wo der musiker eventuell nicht genau sieh wo die bühne endet = weißes GAFFAtabe hin!
Kannst Du mir die genaue Stelle in der BGV nennen, wo ab 60cm festgelegt wird, bitte?
Mir ist als Regel die 1,0m für das anbringen von Geländern bekannt (BGV C1 §6) - natürlich kann es im Zweifelsfall auch erforderlich sein bei niedriegeren Höhen ein Geländer anzubringen.
Gefahrenpunkte, dazu zählen auch Absturzkanten, Bühnenaufgänge, in Kopfhöhe verlaufende Gegenstände etc. sind grundsätzlich zu Kennzeichnen.
 

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