Treuhandkonto für Verkauf einer E-Gitarre ?

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Hallo Forum,
ich hätte einen Interessenten in den USA für meine Vintage-Strat. Nun, der Käufer hat einen Vorschlag gemacht die Zahlung über ein Treuhandkonto ( Escrow-Service ) abzuwickeln. Ich habe mich mal vorweg über diesen Anbieter ( https://www.escrow.com/what-is-escrow ) auf seiner website informiert. Auch wenn es vorerst mal einen halbwegs korrekten Eindruck macht, mich würde mal interessieren, kennt von euch jemand dieses Unternehmen bzw. hat vielleicht jemand selbst von euch mal damit etwas abgewickelt ?

LG b.e.
 
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Was soll escrow (dahinter steht auch ebay) mehr als der Käuferschutz von paypal bringen? Dein Käufer hat die Gitarre in Händen, meckert und Du kriegst kein Geld. Selbst wenn Du die Gitarre (in welchem Zustand auch immer) zurückbekommst, werden wohl alle Versandkosten an Dir hängen bleiben plus evtl. auch noch die excrow Gebühren.

Wenn es für BEIDE sicher sein soll (und vom Wert her begründet ist), dann an eine Anwaltskanzlei in der Nähe des Käufers schicken (natürlich vorher mit der Kanzlei den Ablauf und die Kosten klären). Dort kann er die Gitarre anschauen und Reklamationen geltend machen, die aber auch auf Berechtigung geprüft werden sollten (die Anwälte sollten also eine gewisse Qualifikation haben). Dann kann er bezahlen und wenn Du den Anwälten den Geldeingang bestätigt hast, geben sie ihm die Gitarre heraus.

Ich bin jedenfalls mit paypal und intensivem persönlichen Kontakt mit den (in meinen Fällen) Verkäufern bis ca. 10.000 Euro immer gut gefahren. Aber es muss halt eine Einigung von Verkäufer und Käufer über die Abwicklung erzielt werden. Ich sehe jedenfalls via escrow keine erhöhte Sicherheit für den Käufer (im Vergleich zu z.B. paypal), keine Sicherheit für den Verkäufer (z.B. bei Reklamationen des Käufers; die Herausgabe der Gitarre kann ja nicht reglementiert werden) und relativ hohe Kosten. Wenn schon entsprechende Kosten, dann die Version mit Anwälten, die den Verkäufer vertreten.
 
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Hallo an euch beiden und vielen Dank für eure Infos !
Ich habe mir schon gedacht das dieser Escrow Service nicht unbedingt das "Gelbe vom Ei" ist. Wenn überhaupt, würde ich das über ein Treuhandkonto mit einem Rechtsanwalt abwickeln. Das wäre für mich die sicherste Lösung und auch seriös.
Mal schauen wie sich das ganze entwickelt, immerhin muss ich nicht verkaufen, kann also in Ruhe abwarten.
Nochmals Danke !

LG B.E.
 
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Nun, der Käufer hat einen Vorschlag gemacht die Zahlung über ein Treuhandkonto ( Escrow-Service ) abzuwickeln.
Kommt mir komisch vor, und hat möglicherweise Haken und Ösen zu Deinem Nachteil. Warum überweist er nicht direkt auf Dein Konto? Klar, DU könntest der Betrüger sein ... so what ...
 
Ist das Angebot so gut das Du auf diesen Kunden angewiesen bist? (Dann ist es hoffentlich nicht "zu gut um wahr zu sein") Wenn ja, wie sind die Bewertungen des Interessenten, was hat er sonst so gekauft, wie alt ist der Account, weshalb nicht Paypal (was am Ende nicht soviel anders arbeitet zumindest nach dem Schema was du verlinkt hast). Hast Du denn schonmal nachgefragt warum eine Zahlung über die standardmäßigen Ebay Zahlmethoden nicht möglich ist oder habe ich das falsch verstanden und Escrow ist eine amerikanische Standardmethode?

Wenn man schon mit Bauchschmerzen in so einen Verkauf startet dann im Zweifel die Finger davon lassen. (Das ist jedoch kein befriedigender Rat dem man immer nachkommen kann und möchte). Nun weiß ich nicht was die Ebayplattformen vereinbaren einfach weil ich ewig nicht in die AGB geschaut habe. Was aber grundsätzlich bei grenzüberschreitenden Verkäufen noch gültig sein dürfte ist, dass der deutsche Verkäufer später auch nur am Erfüllungsort klagen kann. Per se gibts dann eben nicht die Möglichkeit in Deutschland Klage zu führen. Das soll keine Angst machen aber je nach Waren/Streitwert ist es gut wenn man es vorher weiß.
 
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