Trotz leichten Schäden noch Garantie? (X3 live)

RaZ
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Hey,
mich bedrückt seit längerem eine Frage.. und zwar ist mir bei meiner ersten Fahrradfahrt der Gurt von meiner X3live Tasche abgegangen (schaden an den Eisenteilen vom Gurt) und mein X3 hat ne Landung auf der Straße hingelegt, wo für einen Menschen Krankenhaus angesagt wäre..!

Nun funktioniert seit nem halben Jahr aber alles einwandfrei und so etwas ist nicht wieder vorgekommen, blöderweise hat das Gehäuse an den Ecken deutlich sichtbare "Abschürfungen". Nun, wo mein netzteil kaputt ist, beschäftigt mich die Frage wieder stärker...

Ist die Garantie noch gültig? Durch den Sturz ist zwar nichts kaputt gegangen, aber ich kann ja nicht beweisen, dass danach noch alles okay war.

Was meint ihr?

lg, Raaz

PS: Fotos kommen noch (hab nur grad keine Zeit aber vielleicht geht's auch so zu beantworten?)
 
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Servus RaZ

Ob die Garantie noch gültig ist, hängt erstmal von den Garantiebedingungen ab (Was steht drin?). Grundsätzlich ist es jedoch so, dass man für Mängel, die man selbst zu verantworten hat, weder Gewährleistungsansprüche hat noch die Garantie in Anspruch nehmen kann. Allerdings sehe ich Deinerseits kein Verschulden, wenn Dir auf dem Fahrrad der Gurt reißt, wenn dieser zuvor keine sichtbaren Risse hatte.

Die Frage des Garantieverfalls stellt sich jedoch erst, wenn der von Dir genannte Mangel (Defektes Netzteil) auch wirklich was mit dem Sturz zu tun hat. Schließlich funktionierte das Gerät weitere 6 Monate lang. Wenn man daher den Mangel benennt, ohne gleich auf den Sturz hinzuweisen, kann man erstmal sehen wie sich der Hersteller verhält. Außerdem wäre noch daran zu denken, dass wenn der Hersteller auch die Tasche produziert hat, dieser auch für den Sturz verantwortlich zu machen ist.

Also kurz gesagt:

- Sagen die Garantiebedingungen was von Garantieverlust bei Stürzen etc?
- Wenn Nein, m.E. noch Garantie
- Wenn ja, versuchs über Gewährleistung. Leider greift da nicht mehr die Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkäufen (6-Monatfrist, 476 BGB oder so), aber wenn das Gerät nach dem Sturz funktioniert hat, kann der NEtzteilsausfall auch an einem ursprünglich vorhandenen Mangel liegen, dann bestünden Gewährleistungsansprüche.

Naja, hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG, DAB

Kleine Ergänzung:
Beweislast dafür, dass durch den Sturz das Netzteil kaputt gegangen ist, hat der Hersteller. Dafür müsste er jedoch erstmal wissen, dass es einen Sturz gegeben hat.
 
Wenn nur das Netzteil defekt ist, wird der Hersteller doch nur das ersetzen?
Zitat : Geliefert mit USB 2.0-Kabel und externem Netzteil

Da wird keine frage kommen, sag das netzteil ist kaputt , du hast es getestet und willst ein neues...
Dann schick nur das ein :D
 
Hehe =)

Danke für die informativen antworten, aber ihr habt mich falsch verstanden^^ meine Frage bezog sich nur auf die Garantie des Pods, das mit dem Netzteil hatte ich mir so gedacht, wie ihr sagt. Danke für die Bestätigung =)

Der Ausfall des Netzteils hat mir nur gezeigt, dass mein Pod kaputt gehen könnte. Aber da habt ihr mir auch schon geholfen! =) Danke!

lg, Raaz
 
beachte auch die Beweislastumkehr, die dir nach 6 Monaten quasi aus allem einen Strick drehen kann >)

Aber Versuch ist immer wert => viel Glück ;)
 

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