Tuba abstellen

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PeterJosef
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Tuba richtig abstellen.

Meine Tuba wurde aus Versehen umgeworfen und die Versicherung gibt mir zu 50 Prozent die Schuld, will also nur die Hälfte Zahlen vom Totalschaden, weil ich die Tuba auf den Schalltrichter 41 cm Durchmesser abgestellt habe. Die Versicherung ist wohl der Meinung ein Ständer zum Abstellen wäre besser. Können mir die Tubisten im Forum bitte mal bestätigen, dass es üblich ist die Tuba auf den Schalltrichter (Glocke, Stürze) abzustellen. Das würde mir im Prozess helfen.
 
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Dazu würde ich an deiner Stelle nach Rücksprache mit dem eigenen Anwalt einen vereidigten Sachverständigen anrufen und mich bei Bestätigung der Annahme auf dessen Auskunft berufen.
Vielleicht müsste er dazu die Tuba sehen und ein kleines Gutachten schreiben, das kostet zwar, würde sich aber dennoch lohnen. Ich könnte mir vorstellen, dass damit würden bei Bejahung der Abstellpraxis die Chancen auf einen Sieg vor Gericht gewaltig steigen.
Den Kontakt zum entsprechenden Blechblasinstrumentenbau-Meister erfährst Du bei der zuständigen Handwerkskammer.

Eine halbwegs aussagekräftige Umfrage unter Tubisten müsste schon mit Klarnamen und Anschrift oder noch besser als Unterschriftenliste erfolgen, für solche Aktionen ist ein Forum aber nicht geeignet. Juristen denken aber anders als Laien - von daher wäre es wahrscheinlich zum einen vergelbliche Mühen, zum anderen ginge das sowieso nicht über ein öffentlches Forum.

Meine Tuba wird jedenfalls seit gut 20 Jahren auf dem Schallstück abgestellt und es gab damit noch nie Probleme. Wenn bei deiner keine spezielle Bauform vorliegt, die den Schwerpunkt ungünstig verschiebt, halte ich den Einwand der Versicherers für unbegründet.

Dass Versicherungen dazu neigen, jeden hahnebüchenen Unsinn zu behaupten, wenn sie einen Kunden abzocken können, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Auf hoher See und vor Gericht ist man zwar immer in Gottes Hand, aber so schlecht sehe ich rein gefühlsmäßig die Chancen bei sachlich begründetem Widerspruch nicht.

Gruß Claus
 
Hallo

Dazu mal eine Frage von einem Nicht-Tubisten: Viele Tuben haben doch extra für den Becherrand so einen Schutzring aus Kunststoff bzw. Hartgummi. Wenn nicht zum Abstellen, worin liegt denn sonst die DaseinsberechtIgung für diesen Schutzring? Andere Blechblasinstrumente haben sowas meines Wissens nach nicht, höchstens noch Euphonium, das man dann aber auch so abstellen kann.

Auch aus meinem Umfeld kann ich bestätigen, dass wirklich alle Tubisten die Tuba auf dem Becher abstellen ohne das etwas passiert.

Die Versicherung versucht hier ganz klar, die Kosten zu drücken und beruft sich auf die Selbstsicherungspflicht - so heisst das glaube ich in Juristendeutsch. Ich würde hier ganz klar den Rat von zonquer verfolgen. Ohne professionellen und anerkannten Sachverständigen kommst Du da nicht raus. Da es auch richtige Tubaständer zu kaufen gibt, muss das Abstellen auf dem Becher für einen Laien einfach nach nicht-sachgerechtem Abstellen aussehen.

Viele Grüße
Marco
 
Danke. Das Argument mit dem Schutzring sehe ich genau so, habe ich auch meiner Anwältin gesagt.
Je mehr Leute mir ihre Meinung zu diesem Thema hier schreiben um so besser für mich.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
 
Hallo PeterJosef!

Ruf mal den Endres in Nürnberg an. Der ist vereidigter Sachverständiger und kann dir bestimmt helfen. Anrufen und nachfragen kostet ja nichts. Und der hat ja Erfahrungen mit den Dingen.

LG
Dan
 

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