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Übernommenes Proberaumequipment: Eigentumsrecht?

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Templar
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Hallo!

Ich hab mit meiner früheren Band einen Proberaum übernommen, der 1 Jahr nicht genutzt wurde. Darin befand sich eine Menge Equipment, Boxen, Kabel, Effektgeräte usw.

Der Vermieter war nicht der Eigentümer dieser Sachen, er gab uns die Nr. von jemanden in der letzten Band die dort geprobt hat. Diese Person kam vorbei und hat uns alles erklärt und gezeigt und auch einige Sachen mündlich geschenkt, meinte aber das er z.B. gerne seine teuren Bassboxen später abholen würde (verständlich).

Wir haben ihn noch ein paar Mal angerufen aber es gab kein Interesse seinerseits bzw. er kommt da wohl einfach nicht zu?!

Erste Frage:
Was ist mit den Sachen die keinem Besitzer zugeordnet werden dürfen? Unter welchen Umständen gehe diese in unser Eigentum über?

Zweite Frage:
Gibt es Regelungen ab wann jemand Besitzanspruch an Gegenständen verliert? Mittlerweile stand der Proberaum ein Jahr leer und wir waren da auch ca. 1 Jahre drin.

// Edit:

Hab mal recherchiert: Gelten diese Gesetze über bewegliche Sachen für uns?
http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/937.html
 
Eigenschaft
 
Hi Templar,

die beiden Fragen meinen, wenn ich sie richtig deute, doch eigentlich dasselbe, nämlich ob und ggfs. wie und wann Ihr Eigentümer von dem Equipment werden könnt?

Wenn Euch kein Berechtigter das Eigentum übertragt (zB im Zuge einer Schenkung oder eines Verkaufs usw.) dann kommt eigentlich nur die Ersitzung in Betracht, § 937 BGB. Das Problem: Ihr wisst während der Ersitzungsfrist von 10 Jahren permanent, dass jemand anderes Eigentümer ist, also jedenfalls nicht Ihr.

Aber: In Betracht kommt hier vielleicht die Dereliktion durch die früheren Eigentümer, also deren willentliche Aufgabe des Eigentums (nicht nur das Vergessen der Sachen). Dann würden die Sachen herrenlos werden und jeder könnte sie sich aneignen und hierdurch Eigentümer werden, § 958 BGB.

Näheres: "Ersitzung" und "Dereliktion" bei Wiki.

Grüße
 
Ich würde das Thema mal aufteilen:

1. Die Sachen, die Euch "mündlich" übergeben wurden
Mündliche Vereinbarungen gelten ebenso wie schriftliche, der Nachweis ist unter Umständen das Problem.
Das sauberste Verfahren wäre, Ihr würdet eine Liste dieser Sachen machen, die Zeugen des Gesprächs unterschreiben und Ihr schickt das an den Besitzer der Sachen, mit der Anmerkung, dass Ihr diese Einigung jetzt mal so aufgeschrieben habt. Ihr bittet um eine Bestätigung und könnt dann auch reinschreiben, dass wenn er sich binnen einen Monats nicht meldet, Ihr das als Bestätigung auffaßt. Macht das am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Dann habt Ihr in jedem Fall eine gute Ausgangsposition, was diese Sachen angeht.
Denn Ihr habt den Besitzer in Kenntnis gesetzt, habt schriftlich notiert, was mündlich ausgemacht war und könnt Euch darauf berufen, dem Besitzer ausreichend Gelegenheit gegeben zu haben, das zu widerrufen.

2. Bassboxen
Hier hat der Besitzer eindeutig seinen Eigentumswillen bekundet. Da sehe ich wenig Möglichkeiten.

3. Prinzipiell
habt Ihr auch folgende Möglichkeit, wobei ich davon ausgehe, dass es Euch reicht, wenn Ihr einige Sachen überlassen bekommt bzw. ehrlich gesagt: Equipment umsonst nutzen könnt - und da könntet Ihr eigentlich froh drum sein.

Ihr könnt dem Besitzer schriftlich mitteilen, dass er einen Monat Zeit hat, seine Sachen aus dem Proberaum zu entfernen. Sollte er die Sachen nicht abholen, erhebt Ihr eine angemessene Gegenleistung für die Aufbewahrung der Gegenstände - schließlich nehmen die einen Teil des von Euch angemieteten Raumes weg. Ihr habt in dem Sinne eine Forderung, die Ihr dann aufrechnen könnt.

Ich fände das ehrlich gesagt, ein bißchen schofel: wie gesagt - dass Ihr das Equipment nutzen konntet und könnt und dass der Besitzer Euch sogar einweist, ist ein Entgegenkommen seinerseits und macht Euch noch lange nicht zum Besiter der Gegenstände.

Ob Euch damit gedient ist, dass er dann die Sachen aus Eurem Proberaum holt und eventuell sogar die mündliche Vereinbarung (siehe 1) zurücknimmt - das müßt Ihr entscheiden. Ich an Stelle des Besitzers wäre jedenfalls ziemlich sauer und würde nicht lange fackeln und Euch gar nichts belassen.

Die sauberste Möglichkeit wäre vielleicht eine Kombination aus: Schenkung, Aushandeln eines Preises für die Sachen, die Euch interessieren, aber nicht Teil der Schenkung waren und dann im Gegenzug auch sagen, dass er seine Bassboxen weiter unentgeltlich bei Euch unterstellen kann.
Setzt so eine Vereinbarung auf - schickt sie ihm als Einschreiben mit Rückschein und setzt ihm eine Frist von einem Monat für eine Antwort und wenn nichts in dieser Frist kommt, geht Ihr von seinem Einverständnis aus.

So würde ich es jedenfalls machen.
Das was ich hier gerade skizziert habe ist natürlich keine Rechtsberatung - sowas dürfte und könnte ich gar nicht - sondern ist das, was mir so zu ähnlichen Fällen eingefallen ist, die Bekannten von mir mal passiert sind.

x-Riff
 
Leute - bitte keine Rechtsberatung hier!
 
:)

Wir haben uns darum gekümmert (wann fällt eigentlich das Gesetz zur Rechtsberatung?!).

Natürlich war das mehr als nett von ihm das er uns die Sachen dagelassen hat. Seine Boxen wird er wiederbekommen wenn er sich meldet und sie braucht, ansonsten nutzen wir sie weiter (war ja erlaubt). Und gut aufpassen tun wir auch ;)
 

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