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Uebungsleiterfreibetrag nach 12 Jahren Anerkennung gestrichen

stuckl
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Hallo,

ich arbeite seit 2003 als freiberuflicher Musiklehrer.

seit 2004 wird davon meine Tätigkeit fuer jeweils einen Chor mit Uebungsleiter-Freibetrag anerkannt.

im neuen Bescheid von 2016 steht nun, es koenne nicht anerkannt werden, da die Chorleitung nicht nebenberuflich sei.

habt ihr Beispiele, die mir weiterhelfen, ohne dass ihr Rechtsberatung betreibt?

Termin Steuerberater habe ich erst Ende Juni und ich brauche Argumente.

Gewohnheitsrecht?
 
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Hi Stuckl,
tja, da will ein neunmalkluger Sesselfurzer beweisen, dass er zu geistigen Glanzleistungen in der Lage ist, um es dieser Bundesregierung leichter zu machen, noch mehr Geld in sinnfreie Projekte wie die Anmietung von 5 Heron-Drohnen für 900 Mio. aus Isreal zu finanzieren. Aber mal ganz ehrlich, wenn die Argumentation ist, dass Deine Tätigkeit nicht nebenberuflich ist, dann musst Du die Definition von Nebenberuflichkeit in den zugrunde liegenden Gesetzen/Richtlinien überprüfen und dann für`s Finanzamt einhalten. Du kannst ganz einfach auf`s Finanzamt gehen und Dich dort kundig machen. Dazu sind die Mitarbeiter verpflichtet. Vielleicht nicht unbedingt Deinen Sachbearbeiter fragen, der wird sich winden, sondern jemand, der z.B. Lohn- und Einkommenssteuerunterlagen entgegen nimmt (Bürgerbüro).
 
ich arbeite seit 2003 als freiberuflicher Musiklehrer.

seit 2004 wird davon meine Tätigkeit fuer jeweils einen Chor mit Uebungsleiter-Freibetrag anerkannt.

im neuen Bescheid von 2016 steht nun, es koenne nicht anerkannt werden, da die Chorleitung nicht nebenberuflich sei.

In Wikipedia steht: "An das Vorliegen einer nebenberuflichen Tätigkeit sind zwei wesentliche Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss sich die nebenberufliche Tätigkeit von der hauptberuflichen Tätigkeit abgrenzen. Das heißt, die nebenberufliche Tätigkeit darf nicht zu den Aufgaben des Hauptberufs gehören. "

Das ist der Knackpunkt, nach meiner laienhaften Privatmeinung. Das Finanzamt meint wohl, dass Chorleitung und Musiklehrer sich zu sehr ähnelt. Wenn ich so darüber nachdenke, kann ich das sogar nachvollziehen.
 
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Gut, dann muss ich den Vorbereitungsaufwand für individuellen Klavier- und Gitarrenunterricht deutlich machen in Abgrenzung zur Chorleitung.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ich sehe es halt so: Bis 2400,--€ pauschal ist es nebenberuflich, darüberhinaus hauptberurlfich. Aber klar, werde es auch noch anders inhaltlich begründen müssen.

Insgesamt habe ich drei Chöre und 30 Gitarren- bzw. Klavierschüler. Ab und zu Chorprojekte. Vllt. könnte ich auch für das Chorprojekt den Freibetrag geltend machen.

Zurzeit möchte ich den Freibetrag auf einen Gospelchor anwenden, für den ich Honorar vom Kirchenamt bekomme.
 
Ganz allgemein: Zunächst einmal laufen für einen Widerspruch gegen den Bescheid FRISTEN. Diese sollten eingehalten werden. Widerspruch kann man so einlegen, Begründung hinterherschieben mit Hilfe des Steuerberaters.
https://www.steuern.de/einspruch-steuerbescheid.html
 
Jau, Widerspruch ist eingereicht und Frist wird eingehalten.

Der Bearbeiter bittet uebrigens, meinen Einspruch in punkto ül-freibetrag zu ueberdenken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gut, dann muss ich den Vorbereitungsaufwand für individuellen Klavier- und Gitarrenunterricht deutlich machen in Abgrenzung zur Chorleitung.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ich sehe es halt so: Bis 2400,--€ pauschal ist es nebenberuflich, darüberhinaus hauptberurlfich. Aber klar, werde es auch noch anders inhaltlich begründen müssen.

Insgesamt habe ich drei Chöre und 30 Gitarren- bzw. Klavierschüler. Ab und zu Chorprojekte. Vllt. könnte ich auch für das Chorprojekt den Freibetrag geltend machen.

Zurzeit möchte ich den Freibetrag auf einen Gospelchor anwenden, für den ich Honorar vom Kirchenamt bekomme.

Bei 3 Chören und 30 Einzelschülern Gitarre/Klavier plus Chorprojekten: Wie soll da eine Abgrenzung stattfinden? Ein Chor ist nebenberuflich, die beiden anderen hauptberuflich??? Da werden die stur bleiben und im schlimmsten Fall noch eine Betriebsprüfung machen und für die Jahre davor, die noch möglich sind, Nachforderungen plus Zinsen verlangen.

Btw.: Wenn bei einem solch heiklen Thema (Damoklesschwert Betriebsprüfung) mein Steuerberater nicht sofort (zumindest vorab telefonisch) Zeit für mich hätte, wäre er die längste Zeit mein Steuerberater gewesen.
 
Betriebsprüfung glaub ich nicht.

So ein Pruefer kostet ja und muss was eintreiben. Mein Umsatz liegt jaehrlich bei 25.000.

Kann mir nicht vorstellen dass die Steuerbescheide im nachhinein noch geaendert werden.

aber zumindest sollte ich wohl nicht so argumentieren: "Es wurde doch 12 Jahre lang anerkannt."

Nun gut, im Steuerbescheid steht: "ist nicht nebenberuflich anzusehen."
Das klingt ja nach Ermessensfrage.

ich wuerde halt denken, es ist "bis 2400 nebenberuflich" und ab darueber hinaus ist es hauptberuflich, einfach der Form nach.

Alles gut ansonsten mit meinem Steuerberater.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles gut ansonsten mit meinem Steuerberater.
Das ist auf jeden Fall eine gute Idee.

Mal zu weiteren Argumentationsketten-Erwägungen, die Du mal ansprechen oder mit ihm durchspielen könntest:
  • Eine Pauschale wird immer da angesetzt, wo eben eine Einzelaufstellung zu umfangreich, sinnfrei oder im Vergleich zur Tätigkeit unangemessen wäre. Während es beim Unterricht Schulstunden als abgrenzbare Einheiten gibt (so vermute ich), kann das bei einem (Laien-) Chor anders sein, weil man sich da mit vielen anderen Dingen auseinandersetzen muss (Auftritte, Organisation, Kostüme ...), wodurch eben eine Pauschale die angemessenere Form ist. Ein Freibetrag ist einer Pauschale sehr ähnlich.
  • Ein Übungsleiter-Freibetrag wird dort eingesetzt (mei Wissensstand), wo die Tätigkeit sehr stark ehrenamtlich ausgerichtet ist, aber trotzdem mit einem so hohen Aufwand verbunden ist, dass dort eine pauschale Vergütungen oder Erstattung für Auslagen (keine Entlohnung im eigentlichen Sinne) üblich sind. Zumindest ist das beispielsweise bei ehrenamtlichen Trainern im Sportbereich so (letzter Stand ist aber etwas her). Hierunter könnte das Engagement im Kirchenchor reinfallen.
Generell sehe ich die Herausforderung der Abgrenzung - warum soll die Vergütung beim einen Chor in den Übungsleiter-Freibetrag fallen und die andere nicht?
Ich würde bei einem Steuerberater auch einfach mal durchrechnen, was Du mehr an Steuern zahlen würdest, wenn das nicht unter den Freibetrag fällt.
Um mal eine Orientierung zu haben, worum es am Ende geht, wenn es um Fragen der Zuordnung geht. Ist man aber sicher, dass die Zuordnung sachlich und inhaltlich gerechtfertigt ist, würde ich es durchziehen.

x-Riff
 
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Die Abgrenzung waere tatsächlich eher formell als inhaltlich.

Allerdings koennte ich den Kirchenchor inhaltlich argumentativ genauer beschreiben. Die Auftritte sind tatsaechlich nur kirchenintern. Das koennte eine Abgrenzung sein.

ja, mal durchrechnen, wenn's eben sein muss zahl ich halt auf die 2400 ab sofort dann auch Steuern.
 
Werde jetzt noch eine Rentenversicherung versuchen geltend zu machen.

im Formblatt steht: "nur Versicherungen die vor Mai 2005 abgeschlossen wurden", aber als Selbststaendiger gibt es ja erhoehten Absicherungsbedarf. Mal sehen.
 
Gute Idee - nutz den Termin mit dem Steuerberater mal, um alle offenen Fragen zu besprechen ...

x-Riff
 
Ich zitiere mal aus Finanztip:

"Nebenberuflich tätig sind Sie, wenn Sie für Ihre Beschäftigung pro Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufbringen, die Sie für Ihren Hauptberuf verwenden. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass selbst bei einem Überschreiten dieser Ein-Drittel-Grenze eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen kann, wenn der Übungsleiter hierfür höchstens 2.400 Euro als Vergütung erhält (Az. 3 K 1350/12). Außerdem muss sich die nebenberufliche Tätigkeit inhaltlich von der hauptberuflichen unterscheiden."

Im letzten Satz liegt m.E. der Knackpunkt, an dem die sich hochziehen werden - keine Rechtsberatung, nur meine Einschätzung des "lieben" FAs.

Hoffe, der Steuerberater hatte deshalb nicht sofort Zeit, weil er eine absolute Koryphäe seines Faches ist. Sicherheitshalber würde ich aber schon mal Geld für die Steuernachzahlung und die dann ebenfalls fälligen Sozialabgaben zurücklegen (Übungsleiterpauschalten sind lt. obigem Finanztip sozialabgabenbefreit).

Das Risiko einer Steuernachprüfung besteht auch bei "Kleinen" immer, da die FA angehalten sind, jeden Selbstständigen regelmäßig zu prüfen (bei den meisten hat man mit Glück 10 Jahre Ruhe). Ich war bei meiner Prüfung auch "klein" bzw. doppelt so groß wie Du. Danach war ich es leider etwas größer, weil die eine Abschreibung und ein paar andere Dinge aberkannt haben und ich mal eben 50K (inkl. Zinsen für mehrere Jahre) innerhalb von 4 Wochen nachzahlen sollte. Nachdem ich dagegen geklagt und mit einer abstrusen Begründung des Finanzgerichtes verloren hatte (der auch keine Revision zuließ, ist schon toll, dass ein Gericht selbst entscheiden darf, ob man das Urteil von der nächsthöheren Instanz überprüfen lassen darf) blieb mir nur noch die Privatinsolvenz. Kommendes Jahr hab ich das dann endlich alles hinter mir.

Besonders interessant fand ich den Umgang der Prüferin mit dem Punkt "Internet- und Telefonkosten". Ich hatte damals bundesweit Kunden, die ausschließlich per Mail und Telefon betreut wurden, da gingen Monat für Monat zig Stunden am Telefon und jede Menge GB an Daten drauf. Mit der Begründung, dass wir eine minderjährige Tochter hätten ("Mädchen telefonieren ja viel") wurden statt 30% satte 70% der Telefonkosten als privat angesetzt. Ich hatte wohlgemerkt eine Flatrate, die Kosten wären also auch ohne Kind die selben gewesen. Als ich mich beschwerte, kam ganz lapidar: "Dann hätten Sie halt zwei Flatrates buchen müssen, dann wäre das genau abgrenzbar, so darf ich schätzen."

Bei Freiberuflern im künstlerischen Bereich muss man höllisch aufpassen, wie man seine Rechnungen gestaltet. Wenn die da auch nur eine Position finden, die als gewerblich eingestuft werden kann, kommen die schwuppdiwupp mit Gewerbesteuer um die Ecke. Im "worst case" ist man dann fürs FA ein Gewerbetreibender aber für die KSK weiterhin ein Künstler. Ganz großes Kino, welches ein Designbüro, mit dem ich früher viel zu tun hatte, ruiniert hat. Die hatten blöderweise mal für einen Kunden Plakate drucken lassen und den Druck in Rechnung gestellt. Dann stand da noch dauernd die Position "CD brennen" und das war's dann mit "Freiberufler".


Hab den Link zum oben erstellten Zitat nicht eingefügt, da ich nicht weiß, ob sowas hier ok ist. Einfach nach "Übungsleiterpauschale" googeln reicht.



Wünsche Dir viel Glück beim Kampf gegen die Steuerwindmühlen!
 
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