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Urheberrecht - Nachrichtenausschnitte in Musikvideo

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Mal angenommen, eine Band (Hobbyband, nicht kommerziell) beabsichtigt ein Musikvideo zu drehen, welches sich mit der Thematik "brennende Flüchtlingsheime in Deutschland" sowie der, aus ihrer Sicht, steigenden Fremdenfeindlichkeit in Deutschland befasst.

Hierzu beabsichtigt sie, neben selbstgedrehten Szenen auch Nachrichtenausschnitte zu o.g. Thematik zu verwenden.

Darf die Band solche Ausschnitte verwenden?

Das Video soll nach Fertigstellung bei Youtube erscheinen.
 
Eigenschaft
 
Hi DibZ,
ich würde in einem solchen Fall so vorgehen:
Ich würde mich der Einfachheit halber auf Nachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beschränken und ARD und ZDF anfragen, ob Ihr daraus Ausschnitte für Euren Zweck benutzen dürft.

Ich kann mir vorstellen, dass das der unkomplizierteste Weg ist, da das öffentlich-rechtliche Fernsehen einen Auftrag hat, das über die GEZ schon bezahlt ist und eine öffentlich zugängliche Quelle darstellt. Möglicherweise macht es einen Unterschied, ob es sich nur um die Bilder oder zusätzlich den Ton handelt, ob es sich um Nachrichtensendungen handelt oder andere Filme zu der Thematik. Das würde ich also gestuft abfragen.

Bei der Beschreibung des Zwecks bei dem bleiben, was Ihr tatsächlich vorhabt. Bei der Verwendung nichtkommerzieller, für beispielsweise die (politische) Bildung, besonders an Schulen, wird das noch mal anders gesehen als bei dem, was Ihr vorhabt. Es nutzt Euch aber nichts, etwas anders darzustellen als das, was Ihr am Ende damit macht.

Ich kann mir vorstellen, dass solche Anfragen gewissermaßen Routinefälle bei ARD und ZDF sind und dementsprechend auch routinemäßig beantwortet werden. Nachteilig könnte eine gewisse zeitliche Schwerfälligkeit sein, die dadurch gesteigert wird, dass die Anfrage auch erstmal bei der richtigen Stelle dort landen muss. Deshalb kann es hilfreich sein, erst mal telefonisch das Anliegen zu schildern, darüber die richtigen Ansprechpartner zu finden, das mit denen kurz abzusprechen und dann zeitnah eine Mail hinterherzuschicken. In einem Telefonat kann man auch klären, wie das denn ist, wenn man zusätzlich zu Nachrichtensendungen auch andere Sendungen wie Dokumentationen, Features oder ähnliches verwenden möchte, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt wurden.

By the way: sympathisches Anliegen, was Ihr da habt, finde ich.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Ich danke euch für eure Antworten.

In dem Thread wird zwar genau auf das Thema zum Teil eingegangen, aber leider nicht abgeschlossen, da es rechtlich gesehen anscheinend ein schwer zu behandelndes Thema ist (siehe: https://www.musiker-board.de/threads/filmzitate-ist-das-erlaubt.156190/#post-6170888). Trotzdem danke für den Link. Ich konnte viele Eindrücke gewinnen.

Ich würde mich der Einfachheit halber auf Nachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beschränken
Eine Anfrage an die ARD habe ich geschrieben. Die Redaktion hat mir auch so weit es geht versucht zu helfen. Jedoch konnte sie mir die Bildrechte der gewünschten Ausschnitte nicht zur Verfügung stellen, da diese bei Dritten liegen würden.

Daher hat sich meine Fragestellung eher auf die Paragraphen §24 und §51 UrhG bezogen, sprich das verwenden von Bildern ohne vorherige Einholung der Bildrechte und Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen.
Vor allem der §24 ist für mich ein großes Fragezeichen, da er seeehr juristisch geschrieben ist.

By the way: sympathisches Anliegen, was Ihr da habt, finde ich.
Freut mich, dass es Anklang findet!
 

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