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Urheberrechte aber wie geht das dann?

Sylend
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Moinsen!

Ich habe mal eine Frage, die ich mir schon länger stelle.
Wie kann es sein, dass z.B. Youtube-Musiker wie Tyler Ward eigene Cover von aktuellen Songs auf itunes VERKAUFEN dürfen?
Bsp: http://www.youtube.com/watch?v=089e_W-yKX4&feature=c4-overview-vl&list=PLF077C9DD67E5CF3D

Oder auch andere Youtuber wie Smosh ein Medley von Taylor Swift Songs machen kann und das auf iTunes ebenfalls verkaufen darf?
Bsp: http://www.youtube.com/watch?v=5NnhzW7UHgY&feature=c4-overview&list=UUY30JRSgfhYXA6i6xX1erWg

Weil die nutzen ja Lyrics und Melodien ganz eindeutig die sie nicht selbst geschrieben haben und machen einen Gewinn dadurch.
Das Ganze machen auch Youtuber die viel weniger Geld damit verdienen und ich kann mir nicht vorstellen das die sich alle die Rechte kaufen oder alle Verträge mit Universal und Co. haben.

Kann mir das jemand erklären?
Wäre super!

Danke :)
 
Eigenschaft
 
Einfache Cover laufen über die GEMA

Bearbeitungen (was eine Bearbeitung ist, kann man nicht genau abgrenzen) bedürfen einer Erlaubnis des Rechteinhabers/des Verlages.
 
Heisst also man muss Gema Mitglied sein, dann kann man das Covern und dafür geht dann ein größerer Teil an den Urheber?
 
:mad: Ich hasse es!!! Da schreibt man einen ewig langen Text, kommt im falschen Zusammenhang auf die Backspace-Taste, für den Browser ist es ein "Zurück" und alles ist weg!!!

Dann nochmal in Kurzform: Bei der GEMA musst du nur Mitglied sein, wenn du Geld bekommen willst. Laut Urheberrechtsgesetz hat nur der urheber das ausschließliche Recht sein Werk zu vervielfältigen, öffentlich aufzuführen oder zu "senden" (Radio, Fernsehen, aber auch Online-Streams). Da es aber in der Praxis nun sehr kompliziert wäre, wenn man jedes mal perösnlich mit dem urheber um Erlaubsnis bitte oder eine Lizenszierung abwickelt, gibt es Verwertungsgesellschaften, für die Urheber von Musik ist es die GEMA. Die ist eben genau dazu da, damit man nicht jedes mal spezielle Verträge mit den Urhebern machhen musst Und wichtig in den Zusammenhang: Urheber von Musik sind Kompoonisten und Textdichter. Nur diese werden von der GEMA vertreten - und keine ausführenden Musiker. Das heißt dann aber auch, dass es aus Sicht der GEMA keine Unterscheidung zwischen "Original" und "Coverversion" gibt. Denn ein Werk für die GEMA existiert quasi nur als Text und Noten.

Eine Plattenfirma, die eine CD auf den markt bringt (also in Ihre Presswerk Musik vervielfältigt), muss an die GEMA zahlen, die das Geld dann (theoretscih...) an die Urheber der Musik, die man da auf die CD presst, weitergibt. Apple vervielfältigt bei iTunes auch Musik. Folglich zahlt Apple an die GEMA, die dann das Geld an die entsprechenden Komponisten und Texter weitergibt. Wer ein Konzert veranstaltet, muss auch an die GEMA zahlen - dabei ist es völlig egal, wer auf der Bühne steht, und das Lied singt. Und ebenso zahlen Radiosender, Fernshesender, Diskotheken,... an die GEMA. Youtube ist da jetzt ein andauernder Streitfall. U.a. weil man sich da nicht ganz einig ist, wer nun der verantwortliche ist, also an die GEMA zahlen muss - ist es YouTube (also Google) selbst, oder sind es die User, die ein Lied hochladen? Aber grundsätzlich gilt auch dort das gleiche: Wenn ein Lied bei Youtube veröffentlicht wird, muss man dafür an die GEMA zahlen, damit der Urheber des Liedes dafür vergütet wird. Dabei ist es egal, wer der Interpret dieser Aufnahme ist, und wer hochlädt. Es kann auch alles diee gleiche Person sein. Das ist auch etwas, was manche an der GEMA kritisieren. Die Abläufe sind dort eben so angelegt, dass jeder auf jeden Fall zahlen muss - auch für die eigene Musik. Wenn ich also GEMA-Mitglied bin und meine eigenen Lieder irgendwo hochlade, muss ich zunächst mal an die GEMA zahlen - weil ich ja das Lied eines GEMA-Mitgliedes veröffntliche. Ebenso muss ich als GEMA-Mitglied an die GEMA zahlen, wenn ich ein Konzert veranstalte, wo ich nur meine eigenen Lieder spiele. Und jede Plattenfirma zahlt an die GEMA, weil Sie CDs vervielfältigt - auch die "Originalplattenfirma". Weil die hat auch keinen speziellen Vertrag mit dem Komponisten, sondern zahlt an die GEMA. Dass in vielen Fällen Komponist und Interpret die gleiche Person sind, ist dafür irellevant, der Vorgang ist immer der gleiche.
 
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Heisst also man muss Gema Mitglied sein, dann kann man das Covern und dafür geht dann ein größerer Teil an den Urheber?

Nein, man muss kein GEMA-Mitglied sein, um einen Song covern zu können ("covern" bedeutet, es wird weder am Text noch am Arrangement etwas verändert, sonder der Song wird 1:1 nachgespielt).
Bei gecoverten Songs geht nicht nur "ein größerer Teil" an den Originalurheber, sondern es bleiben sogar alle Urheberrechte komplett zu 100% bei dem Orignalurheber.
Derjenige, der einen Song covert, erhält KEINE Ausschüttungen von der GEMA aus der Verwertung dieser neuen Aufnahme.
 
Heisst also man muss Gema Mitglied sein, dann kann man das Covern und dafür geht dann ein größerer Teil an den Urheber?

Nein. Und das Ganze läuft auch ohne GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft nicht anders. Man einigt sich mit dem Originalurheber über die Verwertung von Bearbeitungen oder Cover und zahlt ggf. entsprechende Lizenzgebühren.
Wenn der Originalurheber in einer Verwertungsgesellschaft ist, wird jedoch zumindest das einfache, unveränderte Live-Nachspielen erleichtert, denn dann kann man hier in Deutschland über die GEMA eine pauschale Lizenz dafür einholen.
Der Nutzer muss nicht in einer VG sein.
 

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