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Urheberrechte abtreten?

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HaloInReverse
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Ich habe mal eine theoretische Frage zum Thema Urheberrecht, über die ich irgendwie heute schon den halben Tag nachdenke...
Gesetzt dem Fall, ich hole mir einen Sänger, der einen von mir komponierten Song einsingt... Während der Aufnahmen kommt er auf die Idee die Gesangsmelodie zu ändern, so dass er quasi eine neue Melodie komponiert. Kann er durch eine Künstlerquittung jegliche Kompositionsrechte abtreten, oder ist dies nicht möglich?
 
Eigenschaft
 
Nein, das ist nicht möglich, wenn die Melodie gravierend neu erfunden wird. Zumal die Melodie urheberrechtlich als der Wesentliche BEstandteil er Kompositon angesehen wird.

Wenn allerdings nur kleine Korrekturen an der Gesanglinie erfolgen, ohne diese im Wesen neu zu gestalten, dürfte der Sänger allerdings keine Ansprüche haben.
 
Danke für die schnelle Antwort! :)

Aber "wesentlich" ist ja auch schon wieder sehr relativ. Gibt es da eigentlich irgendwelche "Richtlinien"?
 
In Hans' Post bezog sich das "wesentlich" darauf, dass die Melodie der wesentliche Bestandteil einer Komposition ist.

Wenn also ein Sänger im Großen und Ganzen deine Gesangslinie übernimmt, ist das sicher keine Neugestaltung deines Werkes, auch wenn er vielleicht hier und da 'ne kleine Verzierung einbaut.

Wenn er allerdings seine ganz eigene Interpretation einsingt, dürfte das Ergebnis sein eigenes Werk sein, an dem er dann auch die Urheberrechte hat.

Das Urheberrecht lässt sich per se nicht abtreten, es bleibt immer bei dem, der ein Werk erschaffen hat. Da ist nix dran zu rütteln.

Aber: Sollte dein Sänger tatsächlich eine völlig neue Version deines Songs einsingen, kannst du ja mit ihm vertraglich die zeitlich unbegrenzte freie Nutzung des Werkes vereinbaren. Damit kann er dann schon mal nicht nachträglich die Veröffentlichung verhindern, z.B. wenn ihr euch zerstreitet.

Denkbar wäre theoretisch sogar ein Vertrag, in dem ihr die Verteilung eventuell anfallender Tantiemen (GEMA u.ä.) regelt. Rein theoretisch (!) könnte man da sogar reinschreiben, dass alle Tantiemen an dich gehen. Ob das dann ein fairer Vertrag wäre, lasse ich mal dahingestellt...

LeGato
 
Denkbar wäre theoretisch sogar ein Vertrag, in dem ihr die Verteilung eventuell anfallender Tantiemen (GEMA u.ä.) regelt. Rein theoretisch (!) könnte man da sogar reinschreiben, dass alle Tantiemen an dich gehen. Ob das dann ein fairer Vertrag wäre, lasse ich mal dahingestellt...LeGato

Letztlich ist sowas immer Güterabwägung von beiden Seiten. Ein irgendwann mal umsatzstarke deutsche Country-Band (... dessen Name ich hier nicht nenne) hätte die Kompositionen eines Bekannten von mir auf eine ihrer LPs genommen. Allerdings zu der Bedingung, dass die Komponistenrechte 50:50 angemeldet werden...

Tja - was nun? Schweinedeal mitmachen und trotzdem recht gut kassieren oder aus Prinzip auf das Angebot verzichten? Mein prinzipientreuer Bekannter wählte letzeres. Andersrum wäre seine Songwriter-Karriere viellicht einen Tick erfolgreicher gelaufen - oder auch nicht. Es gibt keine Branche, die unsicherer zu kalkulieren ist als Musik, Film, Medien. Jeder Drogeriefilialist hat da bessere Karten.
 
Letztlich ist sowas immer Güterabwägung von beiden Seiten. Ein irgendwann mal umsatzstarke deutsche Country-Band (... dessen Name ich hier nicht nenne) hätte die Kompositionen eines Bekannten von mir auf eine ihrer LPs genommen. Allerdings zu der Bedingung, dass die Komponistenrechte 50:50 angemeldet werden...

Tja - was nun? Schweinedeal mitmachen und trotzdem recht gut kassieren oder aus Prinzip auf das Angebot verzichten? Mein prinzipientreuer Bekannter wählte letzeres. Andersrum wäre seine Songwriter-Karriere viellicht einen Tick erfolgreicher gelaufen - oder auch nicht. Es gibt keine Branche, die unsicherer zu kalkulieren ist als Musik, Film, Medien. Jeder Drogeriefilialist hat da bessere Karten.

Dieses Modell der "Controlled Compositions" ist nicht nur eine US-amerikanische Besonderheit sondern auch eine Unart, die hierzulande UNZULÄSSIG ist!!!

Aber auch die Praxis der "non controlled compositions", also wenn z.B. ein KÜnstler Kosten nach den mechanischen Royalties "verrechnet" bekommen soll, sind in Deutschland unzulässig.

Dass es doch immer wieder welche versuchen, ist einmal mehr ein Beispiel für die Haifischbranche! Da sollte man durchaus mal überlegen, ob nach vorheriger juristischer Prüfung, in der Öffentlichkeit nicht doch mit Namen agiert werden sollte.

@ Hans_3
Aber Dein Bekannter hat richtig gehandelt! Wenn man den Geiern einmal nachgibt, dann wird die Masse der Aasfresser immer größer.

lg.
 

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