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Veranstaltungsabsage trotz Vertrag?

JoGo
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Hallo Leute,

angenommen ein Veranstalter sagt eine Veranstaltung trotz schriftlichen Vertrages zwei Tage vorher ab, weil ihm das Wetter zu schlecht ist. Zusätzlich angenommen im Vertrag ist keine Wetteroption enthalten. Und weiterhin angenommen er weigert sich nun, irgendwas zu zahlen.
Wie würdet ihr die Situation einschätzen?

Danke schon mal für euere Infos!

Jogo.
 
Eigenschaft
 
angenommen im gastspielvertrag steht nichts wie zB "entfällt der auftritt durch absage des veranstalters, zahlt der veranstalter eine konventionalstrafe in höhe von soundsoviel €" würde ich sagen pech.
 
Ja, aber angenommen da würde stehen: Der Vertragspartner, durch dessen Verschulden der Vertrag nicht erfüllt wird, zahlt eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage.
Wie würde es da ausschauen?
Könnte sich der Veranstalter dann trotzdem mit irgendwelchen Tricks rauswinden?
 
für solche fällt steht im vertrag dass wetter nicht als höhere gewalt zählt.
 
Aber wenn von Wetter oder Ähnlichem im Vertrag keine Rede wäre? Nicht einmal davon, dass es sich um eine Open Air Veranstaltung handelt?
 
was steht denn nun genau drin?
 
Es ist ein ganz üblicher Engagementvertrag (Veranstalter, Band, Veranstaltungsort, Zeitpunkt, Dauer, Gage, Konventionalstrafe bei Nichterfüllung usw.). Es steht aber nix von Wetter oder Openair drin.
 
und womit reden die sich raus?
 
wenn der vertrag keine regelung vorsieht würde ich mich von einem anwalt beraten lassen.
 
Außer bei Eintritt höherer Gewalt ist der Vertrag einzuhalten, also auch die Konventionalstrafe zu zahlen

Ich habe gerade nachgelesen im Buch " Live ist live" von Elke Fleing: demnach sind höhere Gewalt seltene Fälle von nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Brand, Erdbeben, Krieg, Unruhen oder Naturkatastrophen.

Mit dem Bus im Stau stecken bleiben zählt nicht dazu, schlechtes Wetter ofensichtlich auch nicht, das ist in unseren Breiten voraus zu sehen.

Auf S. 86 steht unter Punkt 10. (aus dem Inhalt der Ablaufsvereinbarung, die zum Vertrag gehört): Zitat: "Besondere Regelungen bei Open-Air-Veranstaltungen:
10.1. Falls das Konzert im Freien aus Witterungsgründen nicht möglich ist, so ist vom Veranstalter ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, ist das Honorar in Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe zu zahlen....." Ende des Zitats

Habt ihr so eine Vereinbarung? ansonsten: wie gesagt Rechtsberatung und für die Zukunft Musterverträge aus der Literatur ansehen.


außerdem steht in dem Buch, dass man vor Vertragsabschluss eine Rechtsberatung holen sollte. Der Anwalt, der sich in der speziellen Materie auskennt, ist einer der wichtigsten Businesspartner der Band (der wichtigste ist die Band selber). Es gibt wohl gerade mit Künstlern wirklich schlechte Verträge.

aber gutes Buch , wenn es ums Geschäftliche einer Band geht.
 
Ich empfand meinen Beitrag nicht als Rechtsberatung, weil, ich mit Quellenangabe aus einem Buch einen kurzen Ausschnitt zitiere.

Ich hatte extra überlegt, ob ich mit meinem Zitat aus dem Buch zu weit gehe. Wenn ja, soll bitte ein Mod meinen Text editieren oder löschen. Ärger soll hier keiner bekommen, das ist es nicht wert.
 
nein, ich lass es. wollte nur präventiv darauf hinweisen, nicht zu konkret zu werden ;)
 
OT:
Nach der Klärung könnte man den Veranstalter auch dezent darauf hinweisen, daß Schlechtwetter oder Stau oder Ausfall eines Musikers durchaus versicherbar sind. Einige Versicherer fliegen dann sogr lieber die Musiker ein, als die versicherten Kosten zu übernehmen....
 
Da die rechtliche Handhabe wahrscheinlich vom Vertrag abhängt, kann dir hier sowieso keiner Auskunft geben.
Ganz davon abgesehen fände ich es von der Veranstalterseite her extremst unsympathisch, den Veranstalter, der wahrscheinlich ohnehin schon ein fettes Minus macht, als Band auch noch abcashen zu wollen, obwohl man selber eigentlich gar keine Ausgaben hatte, außer ein paar Proben, die wahrscheinlich keiner Band schaden. Wäre ich der Veranstalter und würde so "abgezogen" werden, häte diese Band das letzte Mal für mich gespielt.
Wir haben z.B. vor ein paar Jahren ein mal einen Ball mit einem sehr bekannten Volksmusiker organisiert, welcher dann 4 Stunden vor Beginn wegen einem Todesfall abgesagt werden musste. Der Volksmusiker war zu dem Zeitounkt schon hier, hatte alles aufgebaut und hat, obwohl im Vertrag eine Konventionalstrafe von 80% der Gage vermerkt war, nur das Benzingeld genommen. Das machte ihn sehr sympathisch und so wurde er für die 3 darauffolgenden Bälle engagiert => ein Plus für den Musiker und den Veranstalter.
 
Der Volksmusiker war zu dem Zeitounkt schon hier, hatte alles aufgebaut und hat, obwohl im Vertrag eine Konventionalstrafe von 80% der Gage vermerkt war, nur das Benzingeld genommen. Das machte ihn sehr sympathisch und so wurde er für die 3 darauffolgenden Bälle engagiert => ein Plus für den Musiker und den Veranstalter.

Sympathie hin oder her - wenn man nicht bereit wäre, bestimmte Vertragspunkte einzuhalten, muss man sie ja auch nicht unterschreiben.
 
Genau so gut erwartet man eine gewisse Kulanz aber auch andersherum. Aus Fairness (und wenn es jetzt nicht gerade Rock am Ring war) würde ich vorherige Auslagen (zum Beispiel Stornierungsgebühren für Flüge/Hotelzimmer etc.) zur Erstattung erbeten und vom Rest absehen. Wenn man mit der Musik seinen Lebensunterhalt verdient und darauf angewiesen ist, dann muss man sich an dieser Stelle professionelle Rechtberatung einholen. Weigert sich der Veranstalter, die Unkosten zu erstatten (die aber normalerweise auch im Vertrag vermerkt sein sollten) und diese rechtfertigen eine entsprechendes Vorgehen und dadurch neue Unkosten, dann auch Rechtsberatung.
Für alles was man durchfechten möchte, dass nicht im Vertrag vermerkt ist, muss man jedoch mit einem entsprechenden Aufwand und dementsprechend vielleicht auch Kosten rechnen. Ob sich das dann lohnt kann man nur selbst beurteilen, ein entsprechender Streitwert muss gegeben sein, sonst ist es den Ärger nicht wert.
Bei keinem wirklichen "Verdienstausfall" würde ich persönlich eher versuchen, einen Folgegig bei einer anderen Veranstaltung rauszuschlagen.
 
Sympathie hin oder her - wenn man nicht bereit wäre, bestimmte Vertragspunkte einzuhalten, muss man sie ja auch nicht unterschreiben.
Wir hätten natürlich auch die Strafe gezahlt (zahlen müssen), da der Musiker aber selber vorgeschlagen hat, nur das Bezingeld zu nehmen, haben wir das einfach verdoppelt, ihn gleich für das folgende Jahr gebucht und waren alle glücklich. Aber vor allem, wenn eine Veranstaltung schon im Vorfeld abgesagt wird und der Band außer der Probenarbeit keine Ausgaben entstehen, fände ich als Veranstalter es fast unverschämt, wen Musiker die normalerweise sehr hohe Strafe komplett verlangen, da reicht je nach Einzelfall eine Aufwandsentschädigung. Natürlich hat man rechtlich keine Chance, wenn der Künstler darauf besteht. Ich als Veranstalter würde solch einen Künstler aber in Zukunft nicht mehr buchen.
Je nach Professionalität kann das ganze natürlich wieder anders aussehen, wenn z.B. laufende Personal-/Technikkosten oder der Lebensunterhalt bezahlt werden müssen aber selbst in so einem Fall kann man dem Veranstalter ein wenig entgegenkommen, was sicher der Symphatie nicht schadet.
 
Aber vor allem, wenn eine Veranstaltung schon im Vorfeld abgesagt wird und der Band außer der Probenarbeit keine Ausgaben entstehen, fände ich als Veranstalter es fast unverschämt, wen Musiker die normalerweise sehr hohe Strafe komplett verlangen, da reicht je nach Einzelfall eine Aufwandsentschädigung.

Natürlich kann man das im Einzelfall immer direkt zwischen den Vertragsparteien regeln, aber wenn ich das mal so sagen darf: Deine Denkweise greift da einen Tick zu kurz...

Natürlich wird eine Band nicht allzu hohe direkte Kosten durch eine Absage haben. Vielleicht technisches Personal, Benzinkosten, vielleicht sogar Hotelkosten. Was aber bisher überhaupt nicht auftauchte: Die Band hat einen konkreten Schaden durch den Verdienstausfall. Sie hätte ja auch woanders spielen können.

Wenn eine Veranstaltung kurzfristig ausfällt, ist es der Band meist nicht mehr möglich, den Termin noch anderweitig zu besetzen. Und das ist schon ärgerlich! Gerade in der Sommersaison haben wir pro Wochenend-Termin gerne mal zwei oder drei Anfragen, für Samstage auch schon mal fünf oder sechs. Wir können natürlich immer nur einen davon spielen, und wir sagen den Termin natürlich auch nicht ab, wenn ein anderer Veranstalter mehr Gage böte.

Und da ist es dann schon sehr bitter, wenn der Veranstalter den Termin kurzfristig absagt. Mit der Begründung "schlechtes Wetter" würden wir uns da sicher nicht zufrieden geben, denn das gehört ganz klar zum Risiko des Veranstalters. Dieses Risiko auf die Band abzuwälzen geht gar nicht, schließlich bekommen wir auch nicht mehr Gage, wenn der Veranstalter bei strahlendem Sonnenschein das Geschäft seines Lebens macht...
 
@Legato: Bei euch geht es aber auch sicherlich eher um Summen die "streitbarer" sind und Veranstaltungen die wahrscheinlich auch so schnell nicht wegen schlechtem Wetter abgesagt werden. :) und euer Gastspielvertrag dürfte, eben schon alleine weil es um "Verdienstausfall" geht, entsprechend eindeutige Klauseln beinhalten.

Wenn mangels fehlender Klauseln im Vertrag und/oder zu niedrigem Streitwert kein "Streitfall" möglich ist, sollte man meiner Ansicht nach versuchen, aus der Nummer noch so viel "zukünftigen" Profit wie möglich rauszuschlagen, bevor man hinterher leer ausgeht.
 

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