Verkäufer will nicht kompletten Preis zurückerstatten

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Rosen1
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Hi Leute,

ich musste meine neue Gitarre, eine Greg Bennett Royale 3 zum viertel Mal reklamieren und bin jetzt vom Kauf innerhalb der Garantiezeit zurückgetreten. Allerdings will der Verkäufer mir nur 365 statt 410 Euro zurückerstatten. Wegen angeblicher Abnutzungsspuren und neuen Saiten, die ich draufgezogen habe.

Ich finde das einfach nur unverschämt, viermal fehlerhafte auszuliefern und dann nicht dafür gerade zu stehen.

Was kann ich jetzt tun ?
 
Eigenschaft
 
Wernn du Rechtsschutzversichert bist oder einen preiswerten kennst ---> Anwalt
 
1. Das Thema ist sicherlich ein Fall für das Unterforum "Biergarten"
2. Wenn der Verkäufer, wie du auch, stur auf seiner Forderung beharren sollte, gibt es wohl schlussendlich nur den Rechtsweg. Eine Rechtsberatung kann und darf hier natürlich keiner geben. Ich würde trotzdem bei einem solchen Betrag versuchen, eine Einigung zu erzielen ohne den ganzen Aufwand mit Anwalt usw. Vielleicht wäre es noch interessant zu wissen, welche Mängel da aufgetreten sind, damit man sich ein besseres Bild davon machen kann.
 
Ich würde mir zuerst die AGB´s durchlesen. Meistens wird ganz genau beschrieben, was unter Nutzung und ggfls. dadurch bedingter Verschlechterung des Zustandes zu verstehen ist, bzw. wann eine "Prüfung des Gegenstandes hinsichtlich seiner Eigenschaften und der Funktionsweise" vom Käufer überschritten wurde.

So oder so ähnlich steht es oftmals drin. Wenn schon 4x reklamiert wurde und neue Saiten aufgezogen wurden, würde ich mal davon ausgehen, dass sich der Händler die Sache sehr genau überlegt hat.
 
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Naja. Also, dass erste Mal war ein Seitenreiter kaputt ( hat hin und her gewackelt). Dafür hab ich ein Austauschmodell bekommen, was sich dann als völlig veraltetes Modell (also aus der Serie) herausgestellt hat. Dann wurde bei der ursprünglichen Gitarre die Brücke von der alten Serie eingesetzt. Hat erst funktioniert, dann haben die Saiten nur noch geschnarrt und der Saitenreiter war wieder am wackeln. Dann hat ich keine Lust mehr.
Von anderen Problemen wie zb., dass die e-Saite bei harten Bendings wegen einem schlecht gefeilten Sattel rausfliegt, habe ich noch abgesehen. Da man sowas zur Not noch selber machen kann. Ich wollte nur eine funktionierende Gitarre. Mehr nicht.
 
Wann ist der Mangel (welcher) aufgetreten?
War er von Anfang an "bemerkbar"?
 
Naja Saitenreiter wackelt...das hört nicht zwingend nach einem Defekt sondern eher nach nicht gut eingestellt an. Wenn nen Kunde 3 x ne Gitarre zurückschickt weil er diese nicht einstellen kann würde das bei mir auch Unmut erzeugen. Zumindest so meine Meinung aus der Ferne dazu
 
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Ja des mit dem bestellen birgt halt doch immer wieder Risiken.
Ob des so ok ist oder nicht weiss ich nicht aber es bestärkt mich darin in der Regel
nicht mehr zu bestellen sondern nur noch direkt vor Ort zu kaufen.....wobei ich bisher noch nie enttäuscht wurde
 
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Oder bei einem Musikhaus das Online ohne Murren auch zurück nimmt - im Notfall ohne Angabe von Gründen....:whistle:
 
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ich musste meine neue Gitarre (...) zum viertel Mal reklamieren

Weiter unten schreibst du aber von nur zwei Reklamationen, bzw. Nachbesserungsaktionen:


dass erste Mal war ein Seitenreiter kaputt ( hat hin und her gewackelt). Dafür hab ich ein Austauschmodell bekommen, was sich dann als völlig veraltetes Modell (also aus der Serie) herausgestellt hat.

Dann wurde bei der ursprünglichen Gitarre die Brücke von der alten Serie eingesetzt. Hat erst funktioniert, dann haben die Saiten nur noch geschnarrt und der Saitenreiter war wieder am wackeln.

Dann hat ich keine Lust mehr.

Leader schrieb:
.das hört nicht zwingend nach einem Defekt sondern eher nach nicht gut eingestellt an. Wenn nen Kunde 3 x ne Gitarre zurückschickt weil er diese nicht einstellen kann

Wenn es nur eine Einstellungssache gewesen wäre, hätte der Händler bestimmt nicht erst die Gitarre uind dann nochmals die Bridge ausgetauscht.
 
Hab mich vertan. Es waren drei Reklamationen. Ich war nur viermal dort.

Natürlich war es keine Einstellungssache. Es war fehlerhafte Ware.
 
Definiere mal "Saitenreiter wackelt". Bewegt er sich wenige zehntel Millimeter, oder kann man ihn um mehrere Millimeter hin und herschieben?

Detailfotos, insbesondere vom Sattel, würden mich schon interessieren.

Gruss
Eggi
 
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http://www.vidup.de/v/DWcIh/

Das ist das Video vom alten Defekt an der G-Saite. Wurde auch als Defekt vom Verkäufer angesehen. Beim Bending, selbst leicht, wackelts halt schon sehr.

Vom Sattel hab ich jetzt keine Fotos mehr, wo man was erkennen könnte. Bei ner Halbakustik liegen die Saiten, die Hohen, ja nie ganz im Sattel, weil sie ja schräg zur Mechanik gehen. Aber, dass die Saite so locker sitzt, dass sie rausspringt, ist schon merkwürdig. Bei ner Sheraton hab ich das z.B. nicht. Aber das hätte man ja selber regeln können, indem man nachfeilt. Trotzdem sollte das bei einer neuen Gitarre nicht sein.
 
Interessantes Video.

Nun bleibt ja die noch das wichtigste Argument, nämlich der "Fuffi" für Abnutzung und neue Saiten. Rechtsberatung gibts ja nicht, aber ganz allgemein und grob gesagt hängen solche Sachen ja immer damit zusammen, wer wem was in welchem Zeitraum nachweisen kann.

Deshalb ja der Hinweis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei diversen Spielspuren oder Spuren durch Einstellarbeiten oder Spuren durch Saitenwechsel und viele weitere Vorgänge kann es durchaus sein, dass der Händler seinen Abzug sehr gut nachweisen kann. Das meinte ich oben.

Du kennst den Vorgang und die Gitarre ja besser. Ich würde sicherlich "die Kröte schlucken", zumal man ja selber rückfordern müsste. Aber fragen würde ich schon, was denn nun konkret an Abnutzungsspuren entstanden ist.
 
Nicht nur fragen.......Bilder wenn man denn vor hat was
juristisch zu unternehmen
 
Das Video is schon witzig. So was hab ich bei meinen Gitarren noch nie erlebt, und ehrlich gesagt würde mich das auch wohl etwas ärgern.
 
Hi,

wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt - und das hat der Verkäufer mit der Rücknahme anerkannt - ist im Grundsatz der gesamte Kaufpreis zurückzuerstatten.

In erster Linie bei Fahrzeugen ist zwar anerkannt, dass eine gewisse Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, soweit die Kaufsache tatsächlich genutzt werden konnte. Diese errechnet sich als entsprechender Bruchteil des Kaufpreises, der dem Verhältnis von Nutzung und üblicher Lebensdauer des Fahrzeugs entspricht (wobei hier weniger die Zeit als die Kilometer zu Grunde gelegt werden). Bei einer Gitarre ohne Kilometerzähler :D darf man dagegen getrost von 30 bis 50 Jahren Lebensdauer ausgehen. da kommt man allenfalls auf einen Euro pro Monat.

Zu ersetzen sind natürlich richtiggehende Schäden, also Brüche oder fehlende Teile, das kann sogar dazu führen, dass statt einer Rückgabe der Sache ein Wertersatz zu leisten ist. Ich gehe aber mal davon aus, dass wir hier nur vom normalen Spielen und den dabei unvermeidlichen Gebruachsspuren reden. Und dazu stellt das Gesetz in § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB aber klar: "...jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht".

Zu Deutsch: die normale Abnutzung ist nicht zu ersetzen, mal abgesehen davon, dass neue Saiten ohnehin keine Verschlechterung darstellen.

Gruß, bagotrix
 
Achtet darauf, nicht zu sehr in eine Rechtsberatung abzudriften!
 
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Das, was der Verkäufer hier als Abnutzung ansieht, sind normale Gebrauchsspuren. Man muss dem Kunden schon die Möglichkeit einräumen, einen Fehler bei normalem Spielbetrieb erstmal ausfindig zu machen. Der Verkäufer kann/darf nicht verlangen, dass du die Klampfe aus dem Paket nimmst und durch Inaugenscheinname mögliche Fehler erkennst. Wenn sich der Fehler erst durch Spielen bemerkbar macht, darf das nicht angeprangert werden. ich hatte auch mal so einen Fall. Es ging um einen Hughes&Kettner Zenamp. Da hat H&K nach 3x reparieren auch anstandslos das Geld zurück erstattet, obwohl ich mit dem Amp schon 8 Wochen auf Tour war. Der Fehler (und immer der Gleiche, Software) trat halt erst nach einiger Spielzeit immer wieder auf.
 

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