War jetzt Wochen "off-board" und muss Euch nachträglich allen widersprechen und Whych's Vorsicht beipflichten: die Lärmschutzproblematik wird in absehbarer Zeit über die Marshall-auf-12-Fetischisten hinweg fegen - inklusive aller rechtlichen Problematiken.
Was Whych vage im Gedächtnis hat ist ein anderer Fall. Unser Versicherungsdozent von einem der beiden großen Event-Spezialversicherer in Deutschland
www.erpam.de ) bei unseren Veranstalterseminaren hat auch schon mehrfach davon berichtet, dass ein Gericht in Deutschland einem Veranstalter negativ angelastet hatte, dass dieser bei einem Konzert auf der Theke "Hear Safes" kostenlos angeboten hatte. Nach dem MOtto: "Sie wußten also, dass es zu laut wird und haben es billigend in Kauf genommen....".
Das hat nichts mit US-Methoden zu tun.
Lest Euch mal den nachfolgenden Thread durch, den wir vor gar nicht so langer Zeit im PA-Forum zu den kommenden Lautstärkebeschränkungen bei Musikveranstaltungen geführt haben:
https://www.musiker-board.de/vb/pla...100db-mit-alten-stationaeren-pas-machbar.html
Fakt ist: es gibt eine neue DIN 15905-5 (
www.din15905-5.de ) die eine Lärmbegrenzung auf 100 dB(A) im Halbstunden- oder Stundenmittel empfiehlt - und zwar "am lautetesten Punkt im Saal, der für das Publikum zugänglich ist". Liebe Freunde, das betrifft auch die Abstrahlfläche der Backline!!!
Das Thema wird von den Gesundheitsministern gerade heiß diskutiert und noch auf Länderebene gehalten.
Es heißt, die Bayern seien da ganz besonders rigide (der Landkreis Weilheim-Schongau erlässst z.B. schon seit Jahren Auflagenbescheide für Konzerte mit einer Leq60-Wert von 95 db(A). Inzwischen mit 3 dB(A) Toleranz - also maximal 98 dB(A).
Wer dagegen verstößt bekommt Bußgeldbescheide von 250 - 1000 . Das haben schon Dutzende zu spüren bekommen - und droht auch Bands, die sich z.B. selbst veranstalten oder sich nicht an die Auflagen des Veranstalters halten.
Ein PAler hat mir letzte Woche bereichtet, in Meck-Pomm und Brandenburg sollen sie inzwischen sogar noch rigider gegen die Lärmproblematik vorgehen.
So lange von der Bühne runter im Publikum zukünftig wohl nicht mehr als 99 oder 100 dB(A) im Leq30 oder Leq60-Mittel ankommen [Peaks bis 135 dB(A) sollen wohl weiterhin geduldet werden], so lange kann der Musiker auf der Bühne seine Ohren kaputt machen wie er will.
AUSNAHME: Ist in einer Band ein "Lohnmusiker" und sei es auch nur als "Gastarbeiter" tätig! Dann ist die Band diesem gegenüber ARBEITGEBER. Und plötzlich gelten auch auf der Bühne die ARBEITSSCHUTZBESTIMMUNGEN. Und da liegt der Grenzwert plötzlich bei 85 dB(A).
Mit diesem Problem kämpfen im Moment die Orchester in Deutschland. Das ist bei den Bands noch gar nicht angekommen.
Aber genau so, wie die Künstlersozialversicherung im Moment die "Arbeitgeber" von "Gastmusikern" mit Künstlersozialabgaben belastet, wird das auch über kurz oder lang der Arbeitsschutz machen.
Es geht also gar nicht mehr darum, ob man irgendwelche Ohrstöpsel für das Publikum zugänglich aufstellt!
Es geht darum, dass auch unter Muckern eine Diskussion beginnt, wie man mit weniger Sound auf der Bühne dem FOH mehr Spielräume gibt, auch vor der Bühne einen guten Sound zu fahren.
Ich freue mich auf eine heiße Diskussion.
lg.