Mick Rütter
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Moin,
angenommen ein Musiker (Gema-Nichtmitglied) fertigt von einem ca. 35 Jahre alten sehr bekannten Gesangs-Musiktitel eine Instrumental-Coverversion an (nur als rein fiktives Beispiel: "Smoke on the Water" von Deep Purple), muß jener Musiker damit rechnen, von irgendwem (GEMA, Musikverlag, xyz) zur Kasse gebeten zu werden, wenn er seine Coverversion des Titels nichtkommerziell (z. B. als Hörprobe) veröffentlicht oder auf YouTube hochlädt?
Beste Grüße
Mick
angenommen ein Musiker (Gema-Nichtmitglied) fertigt von einem ca. 35 Jahre alten sehr bekannten Gesangs-Musiktitel eine Instrumental-Coverversion an (nur als rein fiktives Beispiel: "Smoke on the Water" von Deep Purple), muß jener Musiker damit rechnen, von irgendwem (GEMA, Musikverlag, xyz) zur Kasse gebeten zu werden, wenn er seine Coverversion des Titels nichtkommerziell (z. B. als Hörprobe) veröffentlicht oder auf YouTube hochlädt?
Beste Grüße
Mick
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